Film zum Görlitzer Künstlerhaus am Obermarkt hat Premiere

Görlitz, 20. März 2016. Von Thomas Beier. Sind die Tage des Hauses Obermarkt 26 in Görlitz, das in seiner Gesamtheit eine einzigartige Kunstinstallation von europäischem Rang darstellt, gezählt? Fast scheint's, als würde sich mancher mehr oder weniger heimlich darüber ins Fäustchen lachen. Wenn die Künstlergruppe rund um den Görlitzer Dichter Steeven Fabian Bonig von einem Bürger öffentlich als "paar total Verspinnerte" (auf facebook) bezeichnet wird, wirft das ein weiteres Schlaglicht auf unsere Gesellschaft: Entartete Gesellschaften haben sich stets zuerst auch gegen die freien Künste gerichtet, sie lächerlich gemacht und schließlich verfolgt. Entartet, welch passendes Wort.

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Darf den Görlitzern das Künstlerhaus gleichgültig sein?

Soweit ist es nicht, aber die Gleichgültigkeit im Umgang mit allem, was nicht in das Raster der eigenen Klischees, von offiziellem Kulturbetrieb und Förderprogrammen passt, ist schon bemerkenswert - und symptomatisch. Nun gut, freie Kunst ist eben frei, aber ebenso frei von Enge und Anpassungszwang.

Der Görlitzer Filmemacher Daniel Arnold hat dem auch "Bonehaus" genannten Künstlerhaus schon jetzt mit einem Film, der morgen, am 21. März 2016, in Görlitz urausfgeführt wird, ein Denkmal gesetzt - ein Pflichttermin für alle, die das Görlitzer Künstlerhaus am Obermarkt sympathisch finden und erst recht für alle, die sich nie hineingetraut haben.

Mit dabei zur Uraufführung sind auch der Schraubenyeti, Rany und Detlef Hausmann.

Prädikat: Unbedingt hingehen!
Montag, 21. März 2016, 20 Uhr,
vino et cultura, Untermarkt, 02826 Görlitz.

Mehr zum Thema lesen Sie im Görlitzer Anzeiger, beispielsweise
09.03.2016: Görlitz: Filmpremiere zum Bonehaus, dem Haus des Dichters
03.06.2015: Ist ein Görlitzer Kernpunkt in Gefahr?

Jörg Beier über die Mächtigen und die Kunst:

Von Künstlern und Engeln

Kommentare Lesermeinungen (1)
Lesermeinungen geben nicht unbedingt die Auffassung der Redaktion, sondern die persönliche Auffassung der Verfasser wieder. Die Redaktion behält sich das Recht zu sinnwahrender Kürzung vor.

Freiheit der Kunst

Von Jens am 22.03.2016 - 15:36Uhr
Na super, ich werde meine "Rostlaube" jetzt auch als Kunstprojekt bezeichnen, da brauche ich nicht mehr zum TÜV und kann trotzdem rumfahren. Oder habe ich das falsch verstanden.

Hier wird eklatant gegen geltendes Recht verstoßen, in vielerlei Hinsicht. Nur, weil ein paar selbstverliebte Politniks sich Ihre Bestätigung dort abholen geht das?

Jeder Bauherr in Görlitz wird gezwungen, die für die Sicherheit der Bewohner oder Nutzer geltenden Vorschriften auf das genauste einzuhalten und das ist m.E. richtig so. Nur hier gilt das alles nicht?

Ich möchte nicht der Eigentümer dieses Hauses sein, ich könnte keine Nacht ruhig schlafen. Ob dann der Eigentüner, wenn jemand zu Schaden gekommen ist, auch durch die "Freiheit der Kunst" vor seiner Verantwortung geschützt ist? Ich glaube es nicht, denn einer muss ja dann der Doofe sein.

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  • Quelle: Thomas Beier
  • Erstellt am 20.03.2016 - 10:44Uhr | Zuletzt geändert am 26.04.2016 - 09:57Uhr
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