Planungssicherheit für den Wiederaufbau in den Kommunen nach dem Juni-Hochwasser
Landkreis Görlitz, 27. September 2013. Das Hochwasser von Anfang Juni 2013 (Abbilung: Der über die Ufer getretene Schöps in Markersdorf) hat auch an der öffentlichen Infrastruktur im Landkreis Görlitz enorme Zerstörungen angerichtet. Inzwischen haben die Städte und Gemeinden ihre erforderlichen Einzelmaßnahmen gemeldet und der Landkreis hat diese geprüft. Auch sind die konkreten Wiederaufbaupläne für jede einzelne betroffene Kommune erstellt und den Kommunen bereits zugegangen. Vom Freistaat Sachsen werden dem Landkreis Görlitz rund 37 Millionen Euro an Fördermitteln bereitgestellt, die für die Schadensbeseitigung gedacht sind. Die Kommunen müssen jetzt Förderanträge für die einzelnen Maßnahmen zu stellen, die Frist dafür läuft bis zum 30. Juni 2015.
Auch Hilfen für Unternehmen, Private, Vereine und Kirchen
Neben den Mitteln für die öffentliche Infrastruktur gewährt der Freistaat Sachsen auch Hilfen für Unternehmen, Private, Vereine und Kirchen. "Damit können eine Schadensbeseitigung sowie der nachhaltige Wiederaufbau gefördert werden", erklärt Rica Wittig, die die Stabsstelle Flut im Landratsamt Görlitz leitet.
Aufbauhilfen für Unternehmen - Antrag bis Ende 2014
Unternehmen können Hilfen für Vorhaben zur Beseitigung unmittelbarer Schäden im Sinne eines nachhaltigen Wiederaufbaus erhalten, wobei Schäden in der Regel ab einem Betrag von 5.000 Euro berücksichtigt werden.
Der Antrag auf Zuwendung muss bei der Bewilligungsstelle Sächsische Aufbaubank (SAB) - Förderbank, Pirnaische Straße 9, 01069 Dresden, bis zum 31. Dezember 2014 eingegangen sein. Die erforderlichen Genehmigungen sind dem Antrag beizufügen.
Voraussetzung für die Förderung ist die Bestätigung der zuständigen Gemeindeverwaltung und eine Stellungnahme des Landratsamtes. Genehmigte Zuwendungen erfolgen als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
Aufbauhilfen für Private, Vereine und Kirchen
Auch bei dieser Zielgruppe werden Schäden in der Regel erst ab einem Betrag von 5.000 Euro berücksichtigt, bei Vereinen allerdings schon ab 2.000 Euro. Wie bei den Unternehmen sind die nötigen Genehmigungen dem Antrag beizufügen und es muss eine Bestätigung der zuständigen Gemeindeverwaltung und eine Stellungnahme des Landratsamtes vorliegen. Die Zuwendung erfolgt ebenfalls als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
Kontakt:
Zur Erteilung aller notwendigen Genehmigungen zum Förderantrag ist dieser einzureichen bei:
Landratsamt Görlitz
Stabsstelle Flut
Hochwaldstraße 29
02763 Zittau
Informationen zum Förderantrag gibt es bei der Stabsstelle Flut:
- Peter Rimpler, Tel. 03583 - 72 13 36
- Maik Grüllig, Tel. 03583 - 72 13 35
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- Quelle: red | Foto: BeierMedia.de
- Erstellt am 27.09.2013 - 13:24Uhr | Zuletzt geändert am 27.09.2013 - 13:40Uhr
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