Die Energieeinsparverordnung 2014 kommt!

Görlitz, 19. September 2013. Die Energieeinsparungsverordnung (EnEV) regelt in ihren Vorgaben den erforderlichen Wärmeschutz von Gebäuden und trifft Aussagen über deren maximal zulässigen Energieverbrauch. Wer heute einen Neubau plant, muss sich auf Änderungen vorbereiten, denn die neue Fassung der EnEv wird in Kürze in Kraft treten.

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Welche Fassung der EnEV gilt?

Die bereits angekündigten Veränderungen in der Energieeinsparverordnung verunsichern viele Bauherren, die jetzt einen Neubau oder eine Sanierung planen. Auch wenn klar ist, dass für das Haus nur hochwertige Materialien, zum Beispiel Benz Baustoffe verwendet werden, lautet doch eine der wichtigsten Fragen: Welche Fassung gilt für das eigene Bauvorhaben?

Die Regelungen hierzu sind eindeutig. Maßgeblich ist der Termin der Einreichung des Bauantrags. Wird der Antrag vor dem Inkrafttreten der Neufassung beim Bauamt gestellt, dann gilt nach wie vor die EnEV 2009, die derzeit aktuelle Fassung.

Wann kommt die neue Fassung der EnEV?

Wann die EnEV 2014 nun wirklich in Kraft tritt, last sich noch nicht genau sagen. Für den 11. Oktober 2013 ist die nächste Plenarsitzung zu diesem Thema geplant. Stimmt der Bundesrat der Novelle zu, dann wird die Endfassung nach der redaktionellen Aufarbeitung im Bundesgesetzblatt verkündet. Dies dauert erfahrungsgemäß mehrere Wochen. Vorgesehen ist, dass die EnEV 2014 etwa sechs Wochen nach ihrer Ankündigung in Kraft tritt. Werden die vorgesehenen Zeitpläne eingehalten, ist also davon auszugehen, dass die neue Fassung gegen Ende des Jahres 2014 wirksam wird.

Bis es soweit ist, können Planer und Bauherren darauf vertrauen, dass die Regelungen der EnEV 2009 volle Gültigkeit besitzen und die Gebäudeplanung auf die dort festgehaltenen Grenzwerte ausrichten. Mit modernen Baustoffen können diese Werte auch jetzt schon überschritten werden. Wer also besonders energiesparend bauen und leben und gleichzeitig einen Beitrag zum Umweltschutz leisten möchte, setzt schon jetzt Dämmstoffe oder Heizungstechnologien ein, die die Grenzwerte unterschreiten. Dadurch besteht zusätzlich die Möglichkeit, attraktive staatliche Förderungen, zum Beispiel von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder vom Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), zu erhalten.

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  • Quelle: red | Foto: © Jupiterimages/liquidlibrary/Thinkstock
  • Erstellt am 18.09.2013 - 21:37Uhr | Zuletzt geändert am 20.10.2013 - 12:26Uhr
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