Augen auf beim Gebrauchtwagenkauf!
Görlitz, 2. September 2013. Der Kauf eines Gebrauchtwagens hat schon für so manchen Käufer zu einer unliebsamen Überraschung geführt. Bei einem Produkt wie dem modernen Kfz, das immer komplexer und kleinteiliger wird, ist es oft schwierig, Mängel zu erkennen. Es gibt jedoch einige Möglichkeiten, sich vor schwarzen Schafen und unerfreulichen Pannen zu schützen.
Die Wahl des Verkäufers
Sonderveröffentlichung. Zunächst einmal sollten Sie sich als Käufer eines Pkws Gedanken darüber machen, wo Sie Ihren Wagen erwerben möchten. Ein Glücksfall, wenn ein Bekannter sein Auto verkauft oder Sie in der Nachbarschaft ein Fahrzeug mit der Aufschrift „zu verkaufen“ entdecken. Die Verkäufer sind vertrauenswürdig oder zumindest bekannt und eventuell bestehende Mängel werden mit ziemlicher Sicherheit ehrlich angesprochen, da Ihnen diese Personen auch in Zukunft gegenüber treten möchten. Außerdem können Sie durch geschicktes Verhandeln bei diesen Verkäufern oft einen besonders guten Preis erzielen.
Eine weitere Möglichkeit ist der Kauf eines Gebrauchtwagens bei einem Autohändler. Diese stellen ihre Fahrzeuge gut sichtbar aus oder bewerben sie über das Internet. Auch Händler weisen wahrscheinlich auf Mängel hin, denn sie sind einerseits rechtlich dazu verpflichtet und haben andererseits einen Ruf zu verteidigen. Besonders bei von den Auto-Herstellern autorisierten Händlern ist dies der Fall. Bei einem Händler kann ein Käufer außerdem davon ausgehen, dass das Fahrzeug fachmännisch überprüft und, falls nötig, repariert wurde. Ein weiterer Pluspunkt: Der Händler muss zwölf Monate lang für Mängel haften.
Verkaufsportale im Internet bieten die größte Auswahl an Fahrzeugen. Hier offerieren sowohl Händler als auch Privatpersonen. Verkaufsportale bieten neben der großen Auswahl oft zusätzliche Tipps für den Kauf und Sonderfunktionen. So ermöglicht beispielsweise das Autoscout24 Werkstattportal den Interessenten, nach Werkstätten in der Nähe zu suchen und dort direkt einen Termin zu vereinbaren.
Besondere Vorsicht ist bei An- und Verkaufsmärkten für Privatpersonen geboten. In der hektischen Marktatmosphäre übersieht der Käufer häufig Mängel oder lässt sich vom Verkäufer durch dessen geschickte Gesprächsführung ablenken.
Generell lässt sich festhalten:
- Beim Kauf von Privatpersonen sind wahre Schnäppchen zu finden, es gibt jedoch weder Garantie noch Haftung, es sei denn, Mängel werden arglistig verschwiegen.
- Händler gewähren zwölf Monate Haftung, verkaufen geprüfte Fahrzeuge und nehmen alte in Zahlung, verlangen dafür aber höhere Preise.
Das Fahrzeug begutachten
Um das Fahrzeug zu begutachten, sollten Sie mit dem Verkäufer einen Termin bei vollem Tageslicht ausmachen, der keinen von Ihnen beiden unter Zeitdruck setzt, damit einer ausgiebigen Probefahrt nichts im Wege steht. Die Besichtigung sollte nur bei gutem Wetter stattfinden, da Regen und Schnee die Sicht einschränken. Weiterhin ist es sinnvoll, eine weitere Person, die möglichst über Fachwissen oder zumindest über Erfahrungen beim Autokauf verfügt, hinzuzuziehen.
Beim optischen Begutachten sollten Sie sich zunächst ein Bild über den Gesamtzustand des Wagens machen. Überlegen Sie sich, ob dieses stimmig ist und zum angegebenen Kilometerstand passt. Schon oft wurde darüber berichtet, dass Verkäufer den Kilometerstand manipulieren, um das Auto jünger wirken zu lassen. Hinweise auf das wahre Alter des Fahrzeugs lassen sich am Zustand der Pedale, Sitze oder des Schaltknüppels erkennen. Erscheinen sie sehr verschlissen, deutet dies auf wesentlich mehr als 100.000 gelaufene Kilometer hin. Sehen Sie sich Wartungs- und Inspektionspapiere an und gleichen Sie deren Kilometerstand mit dem Tacho ab. Wenn Sie den Kilometerstand für zutreffend halten, achten Sie unbedingt darauf, ihn im Kaufvertrag festzuhalten.
Um mögliche Unfallschäden auszumachen, ist es unumgänglich, die Spaltmaße zu betrachten, also die Abstände zwischen Türen, Motorhaube und Kofferraum. Nutzen Sie ein Zentimetermaß und vergleichen Sie an mehreren Stellen. Ungleichmäßige Abstände weisen auf eine Reparatur von Unfallschäden hin. Mit einer Taschenlampe sollte auch der Lack auf mögliche Kratzer, Beulen und Dellen untersucht werden. Spiegelt sich das Licht ungleichmäßig, mindert dies den Wert des Autos.
Die Taschenlampe kommt auch bei der Suche nach Rost zum Einsatz. Dieser bildet sich nämlich zunächst an schlecht zugänglichen Stellen, oft unterhalb des Fahrzeugs. Rost lässt sich bei älteren Fahrzeugen kaum vermeiden, hat er sich jedoch erst einmal festgesetzt, breitet er sich schnell weiter aus. Achten Sie unter dem Fahrzeug ebenfalls auf ein mögliches Austreten von Öl oder Kühlflüssigkeit und überprüfen Sie, ob alle Teile fest sitzen.
Auch unter der Motorhaube sollte der Käufer nach ausgetretenen Flüssigkeiten suchen. Ein sehr sauber geputzter Motorraum kann ein Anzeichen dafür sein, dass der Verkäufer ein Leck verschleiern möchte. Im Motorraum sollte außerdem überprüft werden, ob alle Leitungen fest sitzen und der Motor einen ordentlichen Gesamteindruck macht.
Einen weiteren Blick lohnt der Zustand der Reifen, einerseits, um sich auf einen eventuell nötigen Neukauf einzustellen, andererseits aber auch als wirkungsvolles Argument für Preisnachlässe. Neben dem Profil und der Porösität gibt die DOT Nummer Auskunft über das Alter der Reifen. Ein Beispiel: 2210 bedeutet, dass die Reifen aus der 22. Kalenderwoche des Jahres 2010 stammen.
Die Probefahrt
Bringen Sie zu jeder Besichtigung Ihren Führerschein und auch einen Ausweis mit. Nur so können Sie selbst auf dem Fahrersitz Platz nehmen. Wenn Sie mit der Probefahrt beginnen, sollte der Motor kalt sein, damit Sie das Startverhalten beurteilen können. Testen Sie Blinker, alle Lichter, die Scheibenwischer und die eingebauten Extras wie Radio oder Klimaanlage. Treten Sie mit unterschiedlicher Geschwindigkeit auf die Pedale, um das Verhalten von Bremse, Kupplung und Gas zu testen. Die Probefahrt sollte sich nicht nur auf den Stadtverkehr beschränken, sondern auch über Landstraßen und gegebenenfalls auch über Autobahnen führen. Nur so lässt sich das Fahrverhalten umfassend einschätzen. Der Verkäufer sollte bei der Probefahrt mit im Wagen sitzen. Er kann dann Fragen direkt beantworten und die Funktionsweise der Extras erklären.
Generell sollten Sie bei allen Unklarheiten den Verkäufer befragen und auf dessen Reaktion achten. Verhält er sich seltsam, weicht einer Frage aus oder macht er klar erkennbare Falschaussagen, sollten Sie von einem Kauf absehen. Nur wenn der Verkäufer offen und ehrlich auf alle Fragen antwortet und von sich aus auf mögliche Mängel oder kleinere Schäden hinweist, ist zu einem Kauf zu raten. Hier spielt natürlich das eigene Empfinden eine große Rolle. Kaufen Sie nur bei Personen, denen Sie vertrauen.
Zusammenfassend sollten für eine Besichtigung folgende Punkte beachtet werden:
- Ausreichend Zeit für eine Begutachtung bei Tageslicht einplanen
- Unbedingt Probefahrt durchführen
- Auf Verhalten des Verkäufers achten
Die Papiere
Spätestens nach der Begutachtung des Fahrzeugs sollte der Käufer sich über die Gültigkeit der TÜV-Plakette informieren. Außerdem gilt es, die Vollständigkeit der Fahrzeug- und Inspektionspapiere zu überprüfen. Ist der Wagen scheckheftgepflegt, so wurden alle nötigen Wartungs- und Reparaturarbeiten sowie Serviceleistungen regelmäßig von einer professionellen Werkstatt durchgeführt. Checken Sie auch den Kaufvertrag auf richtige Angaben und Vollständigkeit. Am besten bringen Sie ein Musterexemplar (aus dem Internet z.B. bei TÜV Süd auszudrucken) mit und gleichen es mit dem aktuell vorliegenden Vertrag ab.
Der Verkäufer muss Ihnen Fahrzeugschein und -brief aushändigen bzw. bei neueren Pkws die Zulassungsbescheinig Teil I und II. Überprüfen Sie, dass der Verkäufer auch der im Teil II bzw. im Brief eingetragene Besitzer ist (lassen Sie sich dazu seinen Ausweis zeigen). Falls nicht, muss der Verkäufer ein Dokument vorlegen, aus dem ersichtlich wird, dass er das Auto verkaufen darf.
Fragen Sie auch nach den Protokollen der letzten Haupt- und Abgasuntersuchung. Die Prüfbescheinigung über die Durchführung der Abgasuntersuchung muss bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden. Nachdem Sie all diese Papiere überprüft und erhalten haben, können Sie das Fahrzeug bezahlen.
Das Fahrzeug ummelden
Schließlich muss das neu erhaltene Auto nur noch umgemeldet werden. Dazu müssen Sie noch bei Ihrer Versicherung eine eVB-Nummer erfragen, die den Versicherungsschutz des Fahrzeugs nachweist. Für die Ummeldung suchen Sie dann die für ihren Kreis zuständige Kfz-Zulassungsstelle auf und legen folgende Dokumente vor:
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II bzw. Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief
- Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Nachweis der Hauptuntersuchung (Fahrzeugschein oder Prüfbericht)
- Prüfprotokoll der Abgasuntersuchung
- gültiger Personalausweis
Mit all diesen Hinweisen sollte dem stressfreien Autokauf ohne böse Überraschungen nichts mehr im Wege stehen.
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- Quelle: red
- Erstellt am 02.09.2013 - 19:08Uhr | Zuletzt geändert am 02.09.2013 - 21:49Uhr
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