Energieausweise für Gebäude und Wohnungen
Berlin. Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee und Bundeswirtschaftsminister Michael Glos haben am 17. November 2006 ihren abgestimmten Vorschlag zur Einführung von Energieausweisen für Gebäude und Wohnungen in die Länder- und Verbändeanhörung gegeben. Mit diesem Vorhaben soll eine europäische Richtlinie zur Einführung von Energieausweisen für bereits bestehende Gebäude in deutsches Recht umgesetzt werden.
Tiefensee und Glos mit abgestimmtem Vorschlag
"Energieeffizienz ist auch im Gebäudebereich notwendig. Dazu sollen kostengünstige, leicht verständliche Energieausweise beitragen. Wer Gebäude oder Wohnungen kaufen oder mieten will, kann sich künftig anhand der Informationen in den Energieausweisen besser über die energetischen Eigenschaften verschiedener Objekte informieren", sagte Tiefensee, Glos betonte: "Der Energieausweis setzet einen wichtigen Anreiz zur energetischen Sanierung. Durch eine weitgehende Wahlfreiheit erreichen wir, dass die Bürger dabei nicht übermäßig belastet werden."
Nach der künftigen Energieeinsparverordnung sind Eigentümer und Vermieter verpflichtet, im Falle des Verkaufs oder der Vermietung Kauf- und Mietinteressenten einen Energieausweis zugänglich zu machen. Eigentümer und Vermieter von Wohngebäuden mit mehr als vier Wohneinheiten können dabei wählen, ob sie den Energieausweis auf der Grundlage des errechneten Energiebedarfs oder des tatsächlichen Energieverbrauchs einsetzen. Das Gleiche gilt für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen, die entsprechend dem Standard der 1977 erlassenen Wärmeschutzverordnung errichtet oder später auf diesen Standard gebracht wurden. Nur für Wohngebäude aus der Zeit vor der Wärmeschutzverordnung von 1977, die dieses Qualitätsniveau nicht erreichen, soll ab dem 1. Januar 2008 der Bedarfsausweis verbindlich gemacht werden. Übergangsweise soll die Wahlfreiheit zwischen Energieausweisen auf Bedarfs- und auf Verbrauchsgrundlage vor dem 1. Januar 2008 uneingeschränkt gelten.
Um unnötige Kosten zu vermeiden, wird zur Erstellung der Ausweise eine kostenaufwendige Begehung des Gebäudes durch einen Experten nicht vorgeschrieben. Vielmehr kann der Eigentümer dem Experten Angaben und Nachweise zum Gebäude zur Verfügung stellen.
Im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms der Bundesregierung sollen Energiebedarfsausweise bei umfassenden Sanierungsmaßnahmen als unbürokratischer Nachweis genutzt werden.
Zu dem Referentenentwurf werden in den nächsten Wochen die Länder und die Spitzenverbände angehört, bevor die Bundesregierung die Novellierung der Verordnung endgültig beschließt. Der Bundesrat muss der Verordnung danach noch zustimmen.
Downloads:
Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden
Energieeinsparverordnung - EnEV
PDF: 552,9 KB
http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Gesetz/energieeinsparverordnung,property=pdf,bereich=bmwi,sprache=de,rwb=true.pdf
Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden
Energieeinsparverordnung - EnEV, Begründung
PDF: 328,4 KB
http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Gesetz/energieeinsparverordnung-begruendung,property=pdf,bereich=bmwi,sprache=de,rwb=true.pdf
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- Quelle: /BMWi061117
- Erstellt am 21.11.2006 - 09:23Uhr | Zuletzt geändert am 21.11.2006 - 09:29Uhr
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