Neues Bundesmeldegesetz - vorerst keine Änderungen
Görlitz. Auch wenn das neue Bundesmeldegesetz, das im Jahr 2012 iin Kraft treten sollte, voraussichtlich im Bundesrat scheitern wird, prallen die Wogen der Diskussion hoch. Auch die Stadtverwaltung Görlitz hat viele Anfragen erhalten. Hintergrund: Die neue Gesetzesfassung verlangt vom Bürger, aktiv Widerspruch gegen Datenweitergaben bzw. Datenaktualisierungen einzulegen.
Viel Wirbel um wenig Substanz, meint Fritz R. Stänker
Regierungssprecher Steffen Seibert machte am 9. Juli 2012 in Berlin deutlich, dass die Bundesregierung auf Amtshilfe des Bundesrates gegen den Bundestag baue, das zustimmungspflichtige Gesetz wieder in jene Fassung zu bringen, in der es durch das Kabinett in den Bundestag eingebracht worden war und die dem Datenschutz mehr Bedeutung beimisst.
Wie die Medienreferentin der Görlitzer Stadtverwaltung Kerstin Gosewitsch mitteilte, gelte weiterhin das Sächsische Meldegesetz. Damit ändere sich für die Bürger in Görlitz - und ganz Sachsen - vorerst nichts.
Wenn ein neues Bundesmeldegesetzes bekanntgegeben werde, wolle man die Bürger umgehend über die dann aktuellen Regelungen informieren.
Kommentar:
Es ist die schlechteste Eigenheit der Deutschen nicht, dieses tief sitzende Misstrauen gegenüber dem Staat.
Was das neue Bundesmeldegesetz betrifft, ist es jedoch wenig angebracht. Der Vorwurf, die Kommunen wollten ihre klammen Kassen durch einen florierenden Adresshandel mit den Daten ihrer Bürger aufbessern, zieht nicht: Kommunen dürfen Gebühren erheben nach dem Aufwanddeckungsprinzip, aber nicht auf Gewinn kalkulieren. Überhaupt bezieht sich die Gesetzesneuerung nur auf die ungefragte Datenaktualisierung, wenn ein Unternehmen bereits über Bürgerdaten verfügt. Und die Kommunen dürfen generell nur Namen, Anschriften und akademische Titel herausgeben - beispielsweise Kinderzahl, Steuerklasse oder religiöses Bekenntnis bleiben selbstverständlich tabu.
Die jetzt vorgeschlagenen Neuregelungen machen Sinn aus dem Blickwinkel, dass Aufwand gespart wird - oder soll der Verwaltungsapparat weiter aufgebläht werden, um jeden Bürger anzuschreiben und um sein Einverständnis zu bitten? Ins Kalkül zu ziehen sind auch die berechtigten Interessen der Werbewirtschaft und das Interesse vielker Bürger, durch Werbung Informationen über Angebote und Dienstleistungen zu erhalten.
Manch Kritiker des neuen Bundesmeldegesetzes muss sich zudem an die eigene Nase fassen, wenn er Vater Staat zwar den sorglosen Umgang mit seinen Daten vorwirft, selbst aber mit Payback-Karte oder Deutschland-Card auf Shopping-Tour geht oder soziale Netzwerke wie facebook einem Entblößer gleich mit seinen Realdaten füttert. Will sagen: Oft genug werden der Wirtschaft höchst persönliche Daten unkritisch anvertraut, der Staat aber kritisiert, wenn er der Wirtschaft weit harmlosere Daten zur Verfügung stellt.
O.k., wenn Sie meine Anschrift haben wollen, wenden Sie sich bitte an die Redaktion,
das macht dann acht Euro,
Ihr Fritz R. Stänker
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- Quelle: red | Fritz Rudolph Stänker
- Erstellt am 11.07.2012 - 07:20Uhr | Zuletzt geändert am 11.07.2012 - 07:51Uhr
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