Abfallgebühren werden zukünftig von den Grundstückseigentümern erhoben

Landkreis Görlitz. Ab dem 1. Januar 2013 gilt eine einheitliche Abfallwirtschaft- und Abfallgebührensatzung im Landkreis Görlitz. Die Weichen dafür hatte der Kreistag am 16. Mai 2012 mit dem Beschluss des Abfallwirtschaftskonzepts einschließlich der Maßnahmesatzung gestellt. In Vorbereitung der Angleichung der Abfallwirtschaftssatzung und Abfallgebührensatzung der drei Entsorgungsgebiete wird jetzt im Entsorgungsgebiet des ehemaligen Niederschlesischen Oberlausitzkreises die Veranlagung der Anschlusspflichtigen für die Abfallgebühren auf Grundstückseigentümer umgestellt.

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Grundstückeigentümer per Antwort mitteilen

Die Abfallgebühren werden dann grundsätzlich über den Eigentümer eines Grundstückes zum Beginn des Jahres veranlagt. Der kann dann die Gebühren an seine Mieter weiterberechnen. Das bedeutet zugleich, dass ab dem 1. Januar 2013 für Mieter alle auf den Haushalt bezogenen Abrechnungen des Regiebetriebs Abfallwirtschaft entfallen.

Damit die Datenbasis eindeutig ist, hat der Regiebetrieb ein Schreiben an alle Haushalte versandt, in dem er um Mitteilung des Grundstückeigentümers bittet. Die Antwort sollte schnellstmöglich, spätestens jedoch bis zum 31. August 2012, an den Regiebetrieb Abfallwirtschaft zurückgeschickt werden.

Lesen kann man die neue Abfallgebührensatzung und Abfallwirtschaftssatzung ab Dezember 2012 auf den Internetseiten des Regiebetriebes des Landkreises Görlitz unter http://www.aw-goerlitz.de. Auch im Amtsblatt des Landkreises Görlitz soll informiert werden.

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  • Quelle: red
  • Erstellt am 04.07.2012 - 11:43Uhr | Zuletzt geändert am 04.07.2012 - 11:43Uhr
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