Termine der Schiedsstellen der Stadt Görlitz im Juni 2012
Görlitz. In den Schiedsstellen der Stadt Görlitz können - wie in ganz Sachsen - ehrenamtliche Friedensrichter und Protokollführer bestimmte Rechtsstreitigkeiten und sogenannte kleine Strafsachen so klären, dass eine Anerkenntnis, ein Verzicht oder ein Vergleich entsteht. Daran zeigt sich, dass die nur in Sachsen übliche Bezeichnung "Friedensrichter" nicht ganz kotrrekt ist - ein Urteil wird nicht gesprochen, der Friedensrichter fungiert vielmehr als Schlichter.
Nicht alles kommt vor den Friedensrichter
Typische Anlässe für Schlichtungsverhandlungen sind vermögensrechtlichen Ansprüchen wie beispielsweise ein Anspruch auf Schadensersatz, auf Herausgabe oder auf Beseitigung. Oft sind nachbarschaftliche Angelegenheiten wie Störungen oder der Streit um einen Zaun Anlass dafür, dass die Schiedsstelle auf Antrag eines beteiligten tätig wird. 
In strafrechtlichen Angelegenheiten geht es zum Besipiel um solche Anlässe wie Hausfriedensbruch, Beleidigung oder üble Nachrede.
Nicht vor den Friedensrichter hingegen kommen Streitigkeiten, wenn es um den Familienstand oder Personenrechte geht; dazu zählen u.a. Ehesachen, Betreungssachen und Namensstreitigkeiten. Auch arbeitsrechtliche Streitigkeiten sind für die Schiedsstellen tabu.
Des weiteren bleibt der Gang zur Schiedsdstelle verschlossen bei Streitigkeiten, an denen Behörden oder Organe des Bundes, eines Landes, der Gemeinde und Landkreise sowie der Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts beteiligt sind.
Ferner fällt alles, was der freiwilligen Gerichtsbarkeit unterliegt (u.a. Grundbuch-, Erbschein- und Nachlassangelegenheiten) nicht in die Zuständigkeit der Schiedsstellen.
Schiedsstellen der Stadt Görlitz
Termine im Juni 2012
Schiedsstelle 3                
Zuständigkeitsbezirk: Innenstadt, Südstadt
Sitz: Untermarkt 6-8, Rathaus, Zimmer 008
Friedensrichter:                   Klaus Nickel
Protokollführerin:                Gertraude Brückner
Sprechtag Juni:                    18. Juni 2012, 16:30 bis 18:00 Uhr (anstelle des Termins vom 4. Juni 2012)
Telefon: 03581 - 67-1711 während der Sprechzeit
Nach Absprache kann auch außerhalb der Sprechzeiten ein Termin vereinbart werden unter der Telefonnummer 0170 3154913.
Schiedsstelle 5             
Zuständigkeitsbezirk:  Königshufen, Klingewalde, Historische Altstadt, Nikolaivorstadt, Ludwigsdorf, Ober-Neundorf
Sitz: Alexander-Bolze-Hof 25, 02828 Görlitz
Friedensrichter:                   Thomas Andreß
Protokollführerin:                Anke Hollain
Sprechtag Juni:                   7. Juni 2012, 17:00 bis 18:00 Uhr
Telefon: 03581 - 31 80 80 während der Sprechzeit
Schiedsstelle 8
Zuständigkeitsbezirk:  Weinhübel, Rauschwalde, Biesnitz, Hagenwerder, Tauchritz, Schlauroth, Kunnerwitz, Klein Neundorf
Sitz: Bürgerbüro Weinhübel, Leschwitzer Straße 21
Friedensrichter:                   Hans-Rainer Scholz
Protokollführerin:                Heike Wiesner
Sprechtag Juni:                   4. Juni 2012, 17:00 bis 18:00 Uhr
Telefon: 03581 - 8 30 77 während der Sprechzeit
Weitere Sprechtage werden rechtzeitig von der Stadtverwaltung Görlitz bekanntgegeben. 
Außerhalb der Sprechtage sind Anfragen möglich unter: Stadtverwaltung Görlitz, Frau Prasse, Telefon 03581 - 67-1580.
Mehr:
Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. - BDS - Bezirksvereinigung Görlitz
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- Quelle: TEB
 - Erstellt am 10.05.2012 - 04:26Uhr | Zuletzt geändert am 10.05.2012 - 04:55Uhr
 
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