Für hochwasserbetroffene Kulturdenkmale
Görlitz-Zgorzelec. Durch das Sächsische Staatsministerium des Innern wurde eine zusätzliche Förderung für vom Hochwasser betroffene Kulturdenkmale in Aussicht gestellt. Da im Jahr 2010 bereits ein Anteil der Fördermittel zur Verfügung gestellt werden soll ist es zwingend erforderlich, dass betroffene Denkmaleigentümer, die 2010 noch Baumaßnahmen durchführen wollen, möglichst umgehend, spätestens jedoch bis zum 10. Dezember 2010, Fördermittelanträge stellen. Der vorzeitige Beginn der Maßnahmen ist nicht förderschädlich. Eigentümer, die Maßnahmen für das Jahr 2011 planen, beantragen diese bitte bis spätestens zum 15. Februar 2011.
Ohne Unterlageneinreichung geht gar nichts
Förderfähig sind maximal 85 Prozent der denkmalbedingten Mehraufwendungen.
Antragsberechtigt sind alle Eigentümer von Kulturdenkmalen im Stadtgebiet Görlitz, die durch das Hochwasser am 7. August 2010 betroffen waren.
Anträge einreichen!
Stadtverwaltung Görlitz
Stadtplanungs- und Bauordnungsamt
Untere Denkmalschutzbehörde
Untermarkt 20
02826 Görlitz
Ansprechpartner!
Frau Hoffmann, Telefon 03581 - 67-2630,
Frau Adam, Telefon 03581 - 67-2628,
Fax 03581 - 67-2625.
Unterlagen bei Hochwasserschäden!
Folgende Unterlagen sind für die Beantragung einer Förderung zur Beseitigung der Hochwasserschäden erforderlich:
- ausgefülltes Antragsformular
- Erklärung, dass keine Mittel für die Beseitigung der Hochwasserschäden am Gebäude aus anderen Förderungen, von Versicherungen etc. beantragt, bewilligt oder ausgezahlt wurden
- möglichst 2 bis 3 Kostenangebote oder eine Kostenschätzung nach DIN 276
- aktueller Grundbuchauszug
Beachten!
Bitte beachten Sie, dass nur Maßnahmen gefördert werden können, für die eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung beantragt ist.
Unterlagen zur Genehmigung!
Folgende Unterlagen sind für die Beantragung der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung erforderlich:
- ausgefülltes Antragsformular
- Beschreibung der Schäden und der geplanten Maßnahmen
- Fotos (im Format 13 X 18 cm, Laborabzüge Schwarz/Weiß)
Antragsformulare und Vordruck für die oben genannte Erklärung:
http://www.goerlitz.de/denkmalschutz



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- Quelle: red
- Erstellt am 20.10.2010 - 23:44Uhr | Zuletzt geändert am 20.10.2010 - 23:52Uhr
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