Jugendstil-Kaufhaus für Sonderverkaufsveranstaltungen nicht genehmigungsfähig

Jugendstil-Kaufhaus für Sonderverkaufsveranstaltungen nicht genehmigungsfähigGörlitz, 14. Oktober 2010 Die im Überflutungsgebiet der Neiße angesiedelte Firma Yeti war vom Augusthochwasser empfindlich betroffen. Doch gab man nicht auf, eine Sonderverkaufsaktion sollte helfen, die Misere zu überwinden. Dafür hatte man sich ausgerechnet das weitestgehend leerstehende historische Jugendstilkaufhaus am Demianiplatz ausgeguckt. Allerdings konnte die Bauaufsicht die Marketingidee nicht unterstützen und verweigerte die Freigabe des Objekts.

Abb.: Das berühmte Görlitzer Kaufhaus
Archivbild: © BeierMedia.de
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Die Hintergründe

In einer Pressemitteilung legt die Görlitzer Stadtverwaltung dar, was den Sonderverkauf verhindert hat: "Das Görlitzer Kaufhaus entspricht derzeit nicht den geltenden Sicherheitsanforderungen der Sächsischen Verkaufsstättenrichtlinie. Im Objekt befindet sich keine Sprinkleranlage, es gibt keine Rauchableitung, die Energieversorgung im Brandfall ist nicht gesichert, die Sicherheitsbeleuchtung ist zu überprüfen, Brandmelde- und Alarmierungsanlagen funktionieren nicht. Die nach der Verordnung des Sächsischen Staatministeriums des Innern über die Prüfung der technischen Anlagen und Einrichtungen nach Bauordnungsrecht erforderliche Überprüfung wurde nicht durchgeführt." Fazit: Aus diesen Gründen konnte der flutgeschädigten Firma Yeti seitens der Bauaufsicht keine Freigabe zur Nutzung des Objektes für eine Sonderverkaufsaktion erteilt werden.

Bauaufsicht kann Risiko nicht tragen – andere Objekte verfügbar

Die Nutzung war nicht nur für drei Tage vorgesehen, sondern sollte gemäß Mietvertrag über einen Zeitraum von zwei Monaten erfolgen. Ausdrücklich ausgeschlossen hatte der Vermieter im Mietvertrag eine Haftung für nachweislich bei Beginn des Mietverhältnisses bestehende Mängel und Schäden des Objektes sowie Altlasten.

„Ich verstehe das Ansinnen dieses flutgeschädigten Unternehmens, welches auch wirtschaftlich Schaden genommen hat. Doch das bedeutet nicht, dass gleichzeitig jegliche sicherheitstechnischen Anforderungen außer Kraft gesetzt werden dürfen. Das Beispiel Love Parade liegt noch nicht so weit zurück und führt uns vor Augen, welche Gefahren entstehen können. Wenn ein Vermieter oder Mieter dieses Risiko unter den gegebenen Bedingungen verantworten kann, wir können es nicht“, unterstrich Gerd Tack, Leiter der Unteren Bauaufsicht, die Verantwortung seiner Behörde.

Für den Sonderverkauf hat es auch andere geeignete Objekte in der zentralen Innenstadt gegeben, die seitens der Behörde angeboten wurden, darunter das Citycenter und Gewerbeeinheiten auf dem Elisabethplatz.

Kurzzeitnutzung unter bestimmten Bedingungen möglich

Die Nutzung über einen längeren Zeitraum ist nicht gleichzusetzen mit dem Konzert der Staatskapelle, das der Meeting Point Music Messiaen vor kurzem im ehemaligen Kaufhaus veranstaltet hat. Beim Konzert handelte sich um eine einmalige Veranstaltung, bei der die Nutzungszeit sehr eng begrenzt war. Zudem lag ein Sicherheitskonzept vor, alle Rettungswege waren mit aktiven Sicherheitsposten besetzt und die Feuerwehr war vor Ort. Diese besonderen Rahmenbedingungen seien für einen längeren Zeitraum nicht leistbar. Die eingemietete Parfümerie hingegen gewährleistet für ihren Bereich Mindestsicherheitsstandards für eine Verkaufseinrichtung, das gilt aber nicht für das Kaufhaus insgesamt.

Behörden rechtzeitig hinzuziehen

Generell gilt: Probleme können vermieden werden, wenn bereits im Vorfeld die Bauaufsichtsbehörde über geplante Nutzungsänderungen informiert und einbezogen wird. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen gern beratend zur Seite, so die Stadtverwaltung abschließend.

Kommentare Lesermeinungen (1)
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Sicherheit im Kaufhaus

Von Udo am 16.10.2010 - 21:05Uhr
Bevor hier wieder auf dem Oberbürgermeister herumgehackt wird, rufen wir uns doch die Vorgänge in Duisburg ins Gedächtnis.

Es kann doch nicht wirklich jemand fordern, dass eine Veranstaltung genehmigt wird, obwohl die Sicherheit der Kunden nicht gewährleistet werden kann. In Duisburg hat man sofort nach dem Unglück einen Kopf gefordert, den des Oberbürgermeisters.

Wir sollten dieses konsequente Handeln unseres Oberbürgermeisters unterstützen und die Eigentümer (das ist nicht die Stadt!) auffordern, entweder die Sicherheitsanforderungen herzustellen oder das Haus endlich zu verkaufen.

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  • Quelle: red | Archivbild: BeierMedia.de
  • Erstellt am 14.10.2010 - 20:36Uhr | Zuletzt geändert am 07.07.2021 - 12:31Uhr
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