Görlitz erlässt Hochwassergeschädigten Gebühren

Görlitz-Zgorzelec. Görlitzer Hochwasseropfer erhalten die Gebühren erlassen, wenn sie infolge der Flut Personenstandsurkunden, Ausweis oder Lageplänen bzw. Karten beantragen müssen. Die Antragstellung kann persönlich, schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten erfolgen.

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Die Vergünstigungen im Detail

Eine Gebührenbefreiung für die Beantragung eines Personalausweises für Geschädigte durch das Hochwasser ist unter folgenden Bedingungen möglich:

- der Betroffene muss der Ausweispflicht unterliegen (über 16 Jahre),
- es ist kein anderes gültiges Dokument mehr vorhanden,
- der Betroffene muss vor dem Hochwasser gültige Dokumente besessen haben,
- es muss eine Verlustmeldung der Dokumente bei der Polizei erfolgen.

Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, kann die Person zur Beantragung des neuen Personalausweises persönlich im Sachgebiet Einwohnermeldewesen vorsprechen.

Mitgebracht werden müssen dazu folgende Unterlagen:

- ein Passbild
- die Bestätigung der Polizei über die Verlustmeldung
- die Geburts-/ Heiratsurkunden

Die gebührenfreie Beantragung eines neuen Personalausweises kann unter diesen Bedingungen befristet bis zum 29. Oktober 2010 erfolgen.

Des Weiteren können Hochwasserbetroffene bei Verlust von Lageplänen und Auszügen aus Stadtgrundkarten (ohne Liegenschaftsgrenzen) diese im Sachgebiet Vermessung des Stadtplanungsamtes, Hugo-Keller-Straße 14, neu beantragen.
Die Kosten dafür werden ganz oder teilweise erlassen.

Bei Fragen können sich die Betroffenen telefonisch an die Mitarbeiterinnen des Standesamtes Görlitz wenden.

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  • Quelle: red | Foto: BeierMedia.de
  • Erstellt am 07.10.2010 - 11:18Uhr | Zuletzt geändert am 07.10.2010 - 11:26Uhr
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