Kleingärten günstiger bewässern
Dresden. Das sächsische Umweltministerium hat die unkomplizierte Entnahme von Grundwasser für Kleingärtner geregelt. Das spart Geld.
Grundwassernutzung jetzt kostenfrei
Kleingärtner können ab sofort über einen Gemeinschaftsbrunnen kostenlos Grundwasser zur Bewässerung ihrer Gärten nutzen. Das Umwelt- und Landwirtschaftsministerium schaffte jetzt die formalen Voraussetzungen dafür, damit auch bei der Entnahme von mehr als 2.000 Kubikmeter Wasser und mehr keine Abgabe zu zahlen ist. Als "einen kleinen Beitrag zum Bürokratieabbau und zur Entlastung der Portmonees der Kleingärtner" bezeichnete Minister Stanislaw Tillich den seit dem 30. Juni geltenden Erlass.
Bisher durfte lediglich der gewerbliche Gartenbau ohne wasserrechtliche Erlaubnis - und damit ohne Abgaben - Grundwasser entnehmen. Die sogenannte Erlaubnispflicht und damit auch die Abgaben entfallen jedoch nur, wenn durch die Wasserentnahme keine Auswirkungen auf die Umwelt entstehen. Das heißt, durch die Wasserentnahme dürfen beispielsweise keine Biotope, Schutzgebiete und die Vorkommen seltener, gefährdeter und geschützter Arten gefährdet werden.
Das Umweltministerium wies in dem Zusammenhang darauf hin, dass Wasserentnahmen von weniger als 2.000 Kubikmeter generell abgabefrei sind. Private Hausbesitzer erreichen solche Mengen normalerweise nicht.
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- Quelle: /SMUL
- Erstellt am 18.07.2006 - 08:53Uhr | Zuletzt geändert am 24.10.2019 - 16:34Uhr
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