Wenn es stinkt
Dresden. Gerüche gehören zum Alltag wie optische und akustische Eindrücke oder Wahrnehmungen des Geschmacks sowie des Tastsinns. Wie bei anderen Sinnesorganen auch hängt eine Geruchsempfindung sehr stark von der Sensibilität und der subjektiven Einstellung jedes einzelnen Menschen ab. So werden Geruchsereignisse im Umfeld von Industriebetrieben und landwirtschaftlichen Anlagen häufig eher als unangenehm empfunden. Nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sind Gerüche Immissionen. Als solche sind sie der Nachbarschaft nur zumutbar, solange sie keine schädlichen Umwelteinwirkungen darstellen.
Sächsisches Umweltministerium veröffentlicht neue Geruchsimmissions-Richtlinie
Da sich Geruchsstoffe in der Regel nur schwer messen lassen und einzelne Geruchsstoffe in ihrer „Geruchsqualität“ von äußerst angenehm bis äußerst unangenehm schwanken, ist die Bestimmung der Grenze, ab wann Gerüche eine schädliche Umwelteinwirkung darstellen, keine leichte Aufgabe. Ferner kommt es in Abhängigkeit von der Geruchsstoffkonzentration zu unterschiedlichen intensiven Geruchseindrücken. Schließlich wechseln in unregelmäßiger Folge und Dauer geruchsfreie mit geruchsbelasteten Zeitintervallen. Trotz dieser Probleme konnte den Behörden jetzt ein Instrumentarium an die Hand gegeben werden, das eine Geruchsbewertung nach einheitlichen Kriterien ermöglicht. „Nach intensiver Arbeit, umfangreichen Praxisversuchen und einer wissenschaftlichen Begleitung ist es gelungen, die neuesten Ergebnisse in einer Geruchsimmissionsrichtlinie, kurz GIRL, zusammenzufassen“, sagte dazu Sachsens Umweltminister Frank Kupfer.
So können künftig u. a. angenehme Gerüche über eine Bonusregelung bewertet werden. Die Richtlinie erlaubt außerdem eine differenzierte Bewertung der Geruchsimmissionen unterschiedlicher Tierarten und stellt den Vollzugsbehörden Kriterien für eine sachgerechte Beurteilung im landwirtschaftlichen Bereich zur Verfügung. „Damit liegt ein optimales Bewertungsschema zur Beurteilung von Gerüchen vor. Die Richtlinie wird von nun an das Handwerkszeug für Behörden sein und gleichzeitig den Ingenieurbüros, Anlagenbetreibern oder auch betroffenen Bürgern als Informationsquelle zur Verfügung stehen“, betonte Kupfer.
Richtlinie und Interpretationshilfe:
http://www.smul.sachsen.de/umwelt/luft/15666.htm
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- Quelle: /red
- Erstellt am 03.01.2009 - 00:57Uhr | Zuletzt geändert am 03.01.2009 - 00:57Uhr
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