Die Kehrseite des Herbstes
Görlitz-Zgorzelec. Die Stadtverwaltung Görlitz weist wegen der in den vergangenen Jahren aufgetretenen Probleme bei der Laub- und Astbruchentsorgung von Straßenbäumen im Bereich Promenadenstraße und Südoststraße auf die rechtlichen Regelungen hin.
Klarheit über die Anliegerpflichten
Für die Entsorgung des Laubs und kleinerer Äste auf Gehwegen und den Grünstreifen am Straßenrand sind gemäß der Straßenreinigungssatzung der Stadt Görlitz die Anlieger verantwortlich. Eine zentrale Entsorgung des Laubs durch die Stadt Görlitz - wie das in früheren Jahren der Fall war - erfolgt nicht.
Aus Zumutbarkeitsgründen sind lediglich größere Äste von den Anliegerpflichten befreit, darunter fallen alle Äste ab einem Meter Länge und fünf Zentimetern Durchmesser. Diese werden jeweils in der ersten Woche des Monats vom Städtischen Betriebshof beseitigt.
Stichwörter
Lesermeinungen (0)
Weitere Artikel-
Vereinfachte Babyhygiene mit komfortorientierten Babyzimmer‑Essentials
Görlitz, 9. Juni 2026. Die Säuglingshygiene ist eines der sensibelsten und wichtigsten The...
-
Mobil am Urlaubsort: Warum viele Camper auf das Motorrad setzen
Görlitz, 21. Mai 2026. Die Sommer- und Urlaubssaison rückt näher. Viele Reisende aus ...
-
Stilvolle Teamkleidung für einen professionellen Auftritt
Görlitz, 15. Mai 2026. Individuell gestaltete Kleidung ist nicht nur praktisch, sondern auch ei...
-
Welche Pflegeprodukte sind ein Muss für Katzenbesitzer?
Görlitz, 15. Mai 2026. Katzen verbringen einen großen Teil ihres Tages mit der eigenen K&...
-
Mehr als nur Fliesen – was eine moderne Badplanung heute leisten muss
Görlitz. 12. Mai 2026. Von der Nasszelle zur privaten Wellness-Oase: Das Badezimmer hat si...
- Quelle: /red
- Erstellt am 18.09.2008 - 17:07Uhr | Zuletzt geändert am 18.09.2008 - 17:07Uhr
Seite drucken
