Die Kehrseite des Herbstes

Görlitz-Zgorzelec. Die Stadtverwaltung Görlitz weist wegen der in den vergangenen Jahren aufgetretenen Probleme bei der Laub- und Astbruchentsorgung von Straßenbäumen im Bereich Promenadenstraße und Südoststraße auf die rechtlichen Regelungen hin.

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Klarheit über die Anliegerpflichten

Für die Entsorgung des Laubs und kleinerer Äste auf Gehwegen und den Grünstreifen am Straßenrand sind gemäß der Straßenreinigungssatzung der Stadt Görlitz die Anlieger verantwortlich. Eine zentrale Entsorgung des Laubs durch die Stadt Görlitz - wie das in früheren Jahren der Fall war - erfolgt nicht.

Aus Zumutbarkeitsgründen sind lediglich größere Äste von den Anliegerpflichten befreit, darunter fallen alle Äste ab einem Meter Länge und fünf Zentimetern Durchmesser. Diese werden jeweils in der ersten Woche des Monats vom Städtischen Betriebshof beseitigt.

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  • Quelle: /red
  • Erstellt am 18.09.2008 - 17:07Uhr | Zuletzt geändert am 18.09.2008 - 17:07Uhr
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