Die Kehrseite des Herbstes
Görlitz-Zgorzelec. Die Stadtverwaltung Görlitz weist wegen der in den vergangenen Jahren aufgetretenen Probleme bei der Laub- und Astbruchentsorgung von Straßenbäumen im Bereich Promenadenstraße und Südoststraße auf die rechtlichen Regelungen hin.
Klarheit über die Anliegerpflichten
Für die Entsorgung des Laubs und kleinerer Äste auf Gehwegen und den Grünstreifen am Straßenrand sind gemäß der Straßenreinigungssatzung der Stadt Görlitz die Anlieger verantwortlich. Eine zentrale Entsorgung des Laubs durch die Stadt Görlitz - wie das in früheren Jahren der Fall war - erfolgt nicht.
Aus Zumutbarkeitsgründen sind lediglich größere Äste von den Anliegerpflichten befreit, darunter fallen alle Äste ab einem Meter Länge und fünf Zentimetern Durchmesser. Diese werden jeweils in der ersten Woche des Monats vom Städtischen Betriebshof beseitigt.
Stichwörter
Lesermeinungen (0)
Weitere Artikel-
Bis zu 12.500 Euro Förderung für barrierefreie Umbauten möglich
Görlitz, 9. März 2026. Die Sächsische Staatsregierung hat eine Neufassung der Fö...
-
Zäune aus Polen: Worauf es bei Material, Korrosionsschutz und Montage ankommt
Görlitz, 24. Februar 2026. Ein Zaun ist für viele Eigentümer mehr als eine Grundst&uu...
-
Finanzen im Gleichgewicht: Wege zu einer stabilen Finanzplanung
Görlitz, 24. Februar 2026. Finanzielle Sicherheit gilt als abstrakter Begriff – bis unerw...
-
Mehr als nur Sonnenschutz? Was moderne Terrassendächer für Hausbesitzer in der Oberlausitz leisten
Görlitz, 15. Februar 2026. Die Terrasse wird zum zweiten Wohnzimmer: In der Oberlausitz en...
-
Todesfall in der Mietwohnung – Was Vermieter in Görlitz jetzt wissen müssen
Görlitz, 11. Februar 2026. Rechtliche Zuständigkeiten nach einem Sterbefall in der Mietwoh...
- Quelle: /red
- Erstellt am 18.09.2008 - 17:07Uhr | Zuletzt geändert am 18.09.2008 - 17:07Uhr
Seite drucken
