Die Kehrseite des Herbstes
Görlitz-Zgorzelec. Die Stadtverwaltung Görlitz weist wegen der in den vergangenen Jahren aufgetretenen Probleme bei der Laub- und Astbruchentsorgung von Straßenbäumen im Bereich Promenadenstraße und Südoststraße auf die rechtlichen Regelungen hin.
Klarheit über die Anliegerpflichten
Für die Entsorgung des Laubs und kleinerer Äste auf Gehwegen und den Grünstreifen am Straßenrand sind gemäß der Straßenreinigungssatzung der Stadt Görlitz die Anlieger verantwortlich. Eine zentrale Entsorgung des Laubs durch die Stadt Görlitz - wie das in früheren Jahren der Fall war - erfolgt nicht.
Aus Zumutbarkeitsgründen sind lediglich größere Äste von den Anliegerpflichten befreit, darunter fallen alle Äste ab einem Meter Länge und fünf Zentimetern Durchmesser. Diese werden jeweils in der ersten Woche des Monats vom Städtischen Betriebshof beseitigt.
-
Aktuelle Wetterlage in Ostsachsen
Görlitz, 31. Mai 2024. Der Landkreis Görlitz kann nach aktuellen Wetterprognosen für ...
-
Heiße Tage, kühle Räume: Die besten Tipps für angenehme Raumtemperaturen
Görlitz, 31. Mai 2024. Mit steigenden Temperaturen im Sommer wird es zunehmend schwieriger, die...
-
Immobilienmarkt Görlitz: Chancen für Käufer und Verkäufer
Görlitz, 25. Mai 2024. Der Immobilienmarkt hat in den vergangenen Jahren eine Achterbahnfahrt e...
-
Farben und Hinweise: Farbtheorie verstehen durch Diamond Painting
Görlitz, 24. Mai 2024. Farbtheorie ist ein Grundpfeiler der bildenden Künste und beeinflus...
-
Urlaubstrends 2024: Wie machen wir dieses Jahr Ferien?
Görlitz, 23. Mai 2024. Die Art und Weise, wie wir Urlaub machen, verändert sich ständ...
- Quelle: /red
- Erstellt am 18.09.2008 - 17:07Uhr | Zuletzt geändert am 18.09.2008 - 17:07Uhr
- Seite drucken