Leistungsrechtliche Nachteile vermeiden

Bautzen. Wer die Pflicht zur frühzeitigen Arbeitsuche beachtet, kann leistungsrechtliche Nachteile vermeiden. Arbeitnehmer, deren Arbeits- oder außerbetriebliches Ausbildungsverhältnis endet, müssen sich frühzeitig arbeitsuchend melden und können dies persönlich und auch telefonisch erledigen. Bei einem ersten Telefonat erhalten die Kunden einen Termin beim Arbeitsvermittler, bei dem die vorgeschriebene persönliche Meldung nachgeholt wird. Durch die telefonische Arbeitsuchendmeldung entfällt für den Betroffenen ein Weg in die Agentur.

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Telefonische Anmeldung als Arbeitsuchender möglich

Arbeitnehmer müssen sich spätestens drei Monate vor dem Ende des Arbeits- bzw. außerbetrieblichen Ausbildungsverhältnisses bei ihrer Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden. Wer erst später von seiner Kündigung erfährt, muss die Agentur für Arbeit spätestens drei Tage nach Zugang der Kündigung informieren. Anderenfalls muss mit Kürzungen beim Arbeitslosengeld gerechnet werden.

Bei dem ersten telefonischen Kontakt werden bereits die wichtigsten Angaben zum Bewerberprofil aufgenommen. Die Frist zur rechtzeitigen Meldung wird so unproblematisch gewahrt.

Von der Pflicht zur frühzeitigen Arbeitsuche sind Arbeitnehmer in betrieblichen Ausbildungsverhältnissen ausgenommen. Dennoch empfiehlt die Agentur für Arbeit auch denjenigen eine frühzeitige Meldung zur Arbeitsuche, deren betriebliches Ausbildungsverhältnis endet. Dies ist insbesondere dann wichtig, wenn die Übernahme in ein Arbeitsverhältnis im Ausbildungsbetrieb noch unsicher ist.

Kontakt:
Die Agenturen für Arbeit sind von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr unter der Service-Rufnummer für Arbeitnehmer: 01801 - 55 51 11 (3,9 ct/min aus dem Festnetz der Deutschen Telekom, andere Netzbetreiber ggf. andere Gebühren) erreichbar.

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  • Quelle: /red
  • Erstellt am 07.02.2008 - 08:18Uhr | Zuletzt geändert am 07.02.2008 - 08:24Uhr
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