Neue Regelungen zur Grundsteuer: Wichtige Hinweise für Grundstücksbesitzer
Görlitz, 4. Dezember 2024. Zum 1. Januar 2025 tritt die Grundsteuerreform in Kraft. Die Stadt Görlitz weist darauf hin, dass Grundstücksbesitzer ihre Zahlungen erst auf Grundlage neuer Grundsteuerbescheide leisten sollen. Der Versand der Bescheide beginnt am 10. Januar 2025.
Grundsteuerreform: Änderungen für alle Grundstücksbesitzer in Görlitz. (Symbolfoto)
Bild von u_p66g98oss8 auf Pixabay
Neue Bescheide erforderlich
Die Grundsteuer wird ab dem kommenden Jahr nach den Regelungen der Reform erhoben. Im Zuge der Umstellung wurden sämtliche Grundstücke neu bewertet. Alte Grundsteuerbescheide verlieren ihre Gültigkeit. Grundstücksbesitzer sind angehalten, keine Zahlungen vorzunehmen, bevor der neue Bescheid vorliegt.
Wer ein SEPA-Lastschriftmandat bei der Stadt Görlitz hinterlegt hat, muss keine weiteren Schritte unternehmen. „Ein entsprechender Lastschrifteinzug erfolgt erst wieder, nachdem ein neuer Bescheid zugegangen ist“, heißt es aus der Stadtverwaltung. Auf den Bescheiden wird zudem die hinterlegte Bankverbindung abgedruckt. Grundstückseigentümer werden gebeten, diese Angaben sorgfältig zu prüfen.
Daueraufträge, die unabhängig von der Stadt eingerichtet wurden, sollten überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Die Stadt Görlitz empfiehlt zudem, die Schaltfläche „Einzugsermächtigung erteilen“ auf ihrer Internetseite zu nutzen, um ein SEPA-Lastschriftmandat zu beantragen. Der entsprechende Link lautet: www.goerlitz.de/Formulare.html.
Zuständigkeiten und Anfragen
Fragen zur Grundstücksbewertung und zur Höhe des Grundsteuermessbetrages sind direkt an das Finanzamt Görlitz in der Sonnenstraße 7zu richten. Die Verwaltung bittet alle Grundstücksbesitzer um Geduld, bis die neuen Bescheide zugestellt sind. Die fristgerechte Zahlung der Grundsteuer ist gewährleistet, sobald die Bescheide vorliegen.



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- Quelle: red / PM Stadtverwaltung Görlitz
- Erstellt am 04.12.2024 - 17:14Uhr | Zuletzt geändert am 04.12.2024 - 17:21Uhr
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