Aus für so genannte Polenknaller
Berlin. In den vergangenen Jahren wurde immer wieder vor der Einfuhr von Feuerwerkskörpern aus Osteuropa gewarnt. Seit dem Jahr 2007 ist die neue europäische Richtlinie 2007/23/EG über das Inverkehrbringen pyrotechnischer Gegenstände, also auch von Silvesterfeuerwerk, in Kraft. Die Richtlinie soll Handelsschranken verringern und das Qualitäts- und Sicherheitsniveau der pyrotechnischen Gegenstände in Europa vereinheitlichen. In Zukunft ist nur noch eine Zulassung für ganz Europa erforderlich.
Auf Zusassungszeichen der BAM achten
Die Experten der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM), einer Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, haben maßgeblich zur Erarbeitung der Richtlinie beigetragen.
Dr. Joachim Wuermeling, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, weist auf das entscheidende Sicherheitsmerkmal hin: "Die Sicherheit von Feuerwerkskörpern ist hoch, wenn sie ein gültiges Zulassungszeichen der BAM aufweisen, wie z.B. BAM-PII-2526. Dies muss für Importe aus Drittländern genauso gelten wie für Produkte aus Europa."
Die Einhaltung europäischer Qualitäts- und Sicherheitsstandards ist ein häufiges Problem bei Importen aus Drittländern, wie die Diskussion um gesundheitlich bedenkliche Spielzeuge gezeigt hat. Das Problem liegt dabei vornehmlich in der Überwachung und Durchsetzung der Sicherheitsstandards.
Silvesterfeuerwerk wird zum überwiegenden Teil in China produziert und. Viele deutsche Firmen haben Niederlassungen in China gegründet. Die deutschen Importeure haben sich mittlerweile für eine verstärkte Fertigungskontrolle vor Ort eingesetzt, die auch den deutschen bzw. europäischen Sicherheitsanforderungen genügen.
So auditieren Mitarbeiter der BAM vor Ort in China Hersteller und Importeure von Feuerwerksartikeln und überprüfen insbesondere die Qualität der Produkte. Hierbei werden sie unterstützt durch von der BAM für diese Aufgaben zertifizierte staatliche chinesische Institutionen.
"Um ungetrübt die Jahreswende zu erleben, sollte jeder schon aus eigenem Interesse und der Verantwortung seinem Mitbürger gegenüber darauf achten, nur zugelassene Feuerwerkskörper zu verwenden", so Wuermeling. Damit hätten auch die in ihrer Wirkung oft schwer einschätzbaren "Polenknaller" keinen Chance mehr.


-
Herbstliche Wohnideen: Akzente für Gemütlichkeit
Görlitz, 17. September 2025. Mit dem Herbst beginnt die Zeit, in der das Zuhause an Bedeutung g...
-
Visitenkarten erstellen leicht gemacht: Worauf es wirklich ankommt
Görlitz, 17. September 2025. Visitenkarten sind mehr als nur kleine Papierstücke – s...
-
5 Tipps für einen schöneren und komfortableren Auto-Innenraum
Görlitz, 15. September 2025. Der Innenraum eines Fahrzeugs wird zunehmend mehr als komfortabler...
-
So läuft der Warntag 2025 im Landkreis Görlitz ab
Görlitz, 11. September 2025. Heute findet der fünfte bundesweite Warntag statt. Um 11 Uhr ...
-
Schulspinde: Alles sicher verwahrt?
Görlitz, 10. September 2025. Blickt man auf den Verlauf der zweiten Hälfte des 20. Jahrhun...
- Quelle: /red
- Erstellt am 27.12.2007 - 20:04Uhr | Zuletzt geändert am 27.12.2007 - 20:04Uhr
Seite drucken