Aus für so genannte Polenknaller

Berlin. In den vergangenen Jahren wurde immer wieder vor der Einfuhr von Feuerwerkskörpern aus Osteuropa gewarnt. Seit dem Jahr 2007 ist die neue europäische Richtlinie 2007/23/EG über das Inverkehrbringen pyrotechnischer Gegenstände, also auch von Silvesterfeuerwerk, in Kraft. Die Richtlinie soll Handelsschranken verringern und das Qualitäts- und Sicherheitsniveau der pyrotechnischen Gegenstände in Europa vereinheitlichen. In Zukunft ist nur noch eine Zulassung für ganz Europa erforderlich.

Anzeige

Auf Zusassungszeichen der BAM achten

Die Experten der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM), einer Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, haben maßgeblich zur Erarbeitung der Richtlinie beigetragen.

Dr. Joachim Wuermeling, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, weist auf das entscheidende Sicherheitsmerkmal hin: "Die Sicherheit von Feuerwerkskörpern ist hoch, wenn sie ein gültiges Zulassungszeichen der BAM aufweisen, wie z.B. BAM-PII-2526. Dies muss für Importe aus Drittländern genauso gelten wie für Produkte aus Europa."

Die Einhaltung europäischer Qualitäts- und Sicherheitsstandards ist ein häufiges Problem bei Importen aus Drittländern, wie die Diskussion um gesundheitlich bedenkliche Spielzeuge gezeigt hat. Das Problem liegt dabei vornehmlich in der Überwachung und Durchsetzung der Sicherheitsstandards.

Silvesterfeuerwerk wird zum überwiegenden Teil in China produziert und. Viele deutsche Firmen haben Niederlassungen in China gegründet. Die deutschen Importeure haben sich mittlerweile für eine verstärkte Fertigungskontrolle vor Ort eingesetzt, die auch den deutschen bzw. europäischen Sicherheitsanforderungen genügen.

So auditieren Mitarbeiter der BAM vor Ort in China Hersteller und Importeure von Feuerwerksartikeln und überprüfen insbesondere die Qualität der Produkte. Hierbei werden sie unterstützt durch von der BAM für diese Aufgaben zertifizierte staatliche chinesische Institutionen.

"Um ungetrübt die Jahreswende zu erleben, sollte jeder schon aus eigenem Interesse und der Verantwortung seinem Mitbürger gegenüber darauf achten, nur zugelassene Feuerwerkskörper zu verwenden", so Wuermeling. Damit hätten auch die in ihrer Wirkung oft schwer einschätzbaren "Polenknaller" keinen Chance mehr.

Kommentare Lesermeinungen (0)
Lesermeinungen geben nicht unbedingt die Auffassung der Redaktion, sondern die persönliche Auffassung der Verfasser wieder. Die Redaktion behält sich das Recht zu sinnwahrender Kürzung vor.

Schreiben Sie Ihre Meinung!

Name:
Email:
Betreff:
Kommentar:
 
Informieren Sie mich über andere Lesermeinungen per E-Mail
 
 
 
Weitere Artikel aus dem Ressort Weitere Artikel
  • Quelle: /red
  • Erstellt am 27.12.2007 - 20:04Uhr | Zuletzt geändert am 27.12.2007 - 20:04Uhr
  • drucken Seite drucken
Anzeige