Aus für so genannte Polenknaller
Berlin. In den vergangenen Jahren wurde immer wieder vor der Einfuhr von Feuerwerkskörpern aus Osteuropa gewarnt. Seit dem Jahr 2007 ist die neue europäische Richtlinie 2007/23/EG über das Inverkehrbringen pyrotechnischer Gegenstände, also auch von Silvesterfeuerwerk, in Kraft. Die Richtlinie soll Handelsschranken verringern und das Qualitäts- und Sicherheitsniveau der pyrotechnischen Gegenstände in Europa vereinheitlichen. In Zukunft ist nur noch eine Zulassung für ganz Europa erforderlich.
Auf Zusassungszeichen der BAM achten
Die Experten der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM), einer Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, haben maßgeblich zur Erarbeitung der Richtlinie beigetragen.
Dr. Joachim Wuermeling, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, weist auf das entscheidende Sicherheitsmerkmal hin: "Die Sicherheit von Feuerwerkskörpern ist hoch, wenn sie ein gültiges Zulassungszeichen der BAM aufweisen, wie z.B. BAM-PII-2526. Dies muss für Importe aus Drittländern genauso gelten wie für Produkte aus Europa."
Die Einhaltung europäischer Qualitäts- und Sicherheitsstandards ist ein häufiges Problem bei Importen aus Drittländern, wie die Diskussion um gesundheitlich bedenkliche Spielzeuge gezeigt hat. Das Problem liegt dabei vornehmlich in der Überwachung und Durchsetzung der Sicherheitsstandards.
Silvesterfeuerwerk wird zum überwiegenden Teil in China produziert und. Viele deutsche Firmen haben Niederlassungen in China gegründet. Die deutschen Importeure haben sich mittlerweile für eine verstärkte Fertigungskontrolle vor Ort eingesetzt, die auch den deutschen bzw. europäischen Sicherheitsanforderungen genügen.
So auditieren Mitarbeiter der BAM vor Ort in China Hersteller und Importeure von Feuerwerksartikeln und überprüfen insbesondere die Qualität der Produkte. Hierbei werden sie unterstützt durch von der BAM für diese Aufgaben zertifizierte staatliche chinesische Institutionen.
"Um ungetrübt die Jahreswende zu erleben, sollte jeder schon aus eigenem Interesse und der Verantwortung seinem Mitbürger gegenüber darauf achten, nur zugelassene Feuerwerkskörper zu verwenden", so Wuermeling. Damit hätten auch die in ihrer Wirkung oft schwer einschätzbaren "Polenknaller" keinen Chance mehr.


-
Sicher unterwegs: Schutz von Hab und Gut während der Urlaubszeit
Görlitz, 1. August 2025. Urlaubsreisen bieten eine willkommene Auszeit vom Alltag. Während...
-
Kryptowährungen als Klimakiller: Sind umweltfreundlichere Coins die richtige Lösung?
Görlitz, 31. Juli 2025. Der Traum vom dezentralen Geldsystem ist elektrisierend. Es funktionier...
-
Welches Bett sollte man für sein Schlafzimmer wählen?
Görlitz, 29. Juli 2025. Das Bett ist das Herzstück jedes Schlafzimmers. Komfort und Bequem...
-
Was kostet ein Umzug von Görlitz nach Hamburg?
Görlitz, 28. Juli 2025. Ein Umzug von Görlitz nach Hamburg ist nicht nur ein geografischer...
-
Knöllchen vermeiden: Regelkonform im Alltag durch den Verkehr
Görlitz, 26. Juli 2025. Knöllchen am Scheibenwischer oder Bußgeldbescheide per Post ...
- Quelle: /red
- Erstellt am 27.12.2007 - 20:04Uhr | Zuletzt geändert am 27.12.2007 - 20:04Uhr
Seite drucken