Hilfe bei hohem Energieverbrauch: Kostenlose Energiesparberatung für Haushalte mit geringem Einkommen

Hilfe bei hohem Energieverbrauch: Kostenlose Energiesparberatung für Haushalte mit geringem Einkommen

Görlitz, 22.05.2023. Im gesamten Landkreis Görlitz erhalten Haushalte mit geringem Einkommen kostenlose und neutrale Energiesparberatungen. Der Görlitzer Energiekosten-Check ermöglicht es einer größeren Anzahl von Menschen, von diesem Service zu profitieren. Die Beratung hilft nicht nur dabei, die Geldbörse zu schonen, sondern leistet auch einen Beitrag zum Umweltschutz. Erfahrene Stromsparhelfer besuchen die Haushalte kostenlos und überprüfen den Energieverbrauch. Sie geben wertvolle Tipps, wie Energie und Wasser eingespart werden können, um somit Geld zu sparen.

Gewusst wie - spart Energie!

Bild von Renate Köppel auf Pixabay

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Kostenlose Soforthilfen für Haushalte beim zweiten Besuch der Stromsparhelfer

Beim zweiten Besuch der Stromsparhelfer erhalten die Haushalte kostenlose Soforthilfen. Dazu zählen Energiesparlampen, schaltbare Steckdosenleisten, TV-Standby-Abschalter, Zeitschaltuhren und Strahlregler für Wasserhähne im Wert von bis zu 70 €. Die Soforthilfen werden je nach Bedarf direkt montiert und in Betrieb genommen.


Zusätzlich zur Soforthilfe erhalten die Haushalte einen detaillierten Stromspar-Fahrplan, der speziell auf ihre Bedürfnisse abgestimmt ist. Darüber hinaus erhalten sie qualifizierte Ratschläge, wie sie ihren Stromverbrauch mit einfachen Mitteln weiter senken können und ob es sinnvoll wäre, das eine oder andere elektrische Klein- oder Großgerät im Haushalt durch ein preisgünstiges Neugerät mit geringerem Energieverbrauch zu ersetzen.


Neue Energieeffizienzklassen für Elektrogeräte: Mehr Information und Klarheit für Verbraucher


Vor rund 30 Jahren wurde das EU-Energielabel eingeführt, das mittlerweile viele elektrische Haushaltsgeräte ziert. Seit 1994 sind Hersteller verpflichtet, ihre Geräte gemäß den EU-Vorgaben in die Energieeffizienzklassen von A bis G einzuordnen. Aufgrund technischer Weiterentwicklungen und der Einführung energiesparender Geräte wurde es nun notwendig, die Energieeffizienzklassen neu zu definieren. Die neuen Vorgaben sind seit dem 1. März 2021 in Kraft.


Die Energieeffizienzklassen A bis G orientieren sich an dem amerikanischen Notensystem. Die Klasse A steht für energiearme Haushaltsgeräte, während Klasse G einen hohen Energiebedarf kennzeichnet. Durch die technischen Fortschritte wurden immer mehr Geräte entwickelt, die deutlich weniger Energie verbrauchen als die "alten" A-Klassen-Geräte. Um diesen Fortschritt zu berücksichtigen, wurden der Klasse A die ersten Pluszeichen hinzugefügt, gefolgt von weiteren Pluszeichen im Laufe der Zeit.


Das EU-Energielabel sollte ursprünglich Verbrauchern bei der Entscheidung für energieeffiziente Geräte helfen, doch aufgrund der vielen Pluszeichen hinter der Energieeffizienzklasse wurde es zunehmend unübersichtlich. Aus diesem Grund wurde das EU-Energielabel überarbeitet, um mehr Klarheit und Informationen für die Verbraucher zu schaffen.


Die ersten Energieeffizienzklassen A und B vorerst nicht belegt


Die neuen Energieeffizienzklassen wurden so gestaltet, dass die beiden ersten Klassen A und B vorerst nicht belegt sind. Dies bedeutet, dass die bisherigen Haushaltsgeräte heruntergestuft werden, um Platz für die neuen, innovativen und energiesparenden Technologien zu schaffen. Auf diese Weise können die Verbraucher die deutlich sichtbare Kennzeichnung der neuen Geräte erkennen.


Äußerlich bleibt die Einteilung der Energieeffizienzklassen A bis G unverändert. Die Veränderung liegt jedoch in den Bewertungskriterien, nach denen die Geräte eingestuft werden. Daher sind die Klassen A und B vorerst nicht besetzt. Dies bedeutet, dass bereits auf dem Markt erhältliche Geräte wie Kühlschränke oder Fernseher heruntergestuft werden können. Es ist daher nicht ungewöhnlich, dass ein Gerät, das zuvor in der Klasse A+++ eingestuft war, nun in der Klasse D zu finden ist. Die Hersteller haben von der EU festgelegte Fristen, bis zu denen sie ihre neu produzierten Geräte anders einstufen müssen.


Sukzessive Umstellung bis 2030


Die Umstellung auf die neuen Energieeffizienzklassen erfolgt schrittweise. Seit März 2021 müssen beispielsweise alle neu produzierten Fernsehgeräte und Monitore, Geschirrspüler, Kühl- und Gefriergeräte, Weinlagerschränke sowie Waschmaschinen, einschließlich Kombi-Geräten wie Waschmaschine und Trockner, sowie Lampen und Leuchten in die entsprechende neue Energieeffizienzklasse eingeordnet werden. Der gesamte Prozess der neuen Effizienzkennzeichnungen soll bis 2030 abgeschlossen sein.


Die Verbraucher können sich auf die neue Kennzeichnung verlassen


Die neuen Energieeffizienzklassen sollen den Verbrauchern eine verlässliche und transparente Orientierung bieten. Mit der überarbeiteten Kennzeichnung wird es einfacher, energieeffiziente Geräte zu erkennen und somit eine nachhaltige Wahl zu treffen. Es lohnt sich daher, beim Kauf von Haushaltsgeräten auf das neue EU-Energielabel zu achten.


Die kostenlose Energiesparberatung und die neuen Energieeffizienzklassen sind wichtige Maßnahmen, um Energie zu sparen, Kosten zu senken und einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten. Durch bewussten Umgang mit Energie und die Auswahl energieeffizienter Geräte können Verbraucher ihren ökologischen Fußabdruck verringern und langfristig von den Einsparungen profitieren

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  • Erstellt am 21.05.2023 - 14:54Uhr | Zuletzt geändert am 23.05.2023 - 11:15Uhr
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