Was muss vor dem Umzug erledigt werden?

Was muss vor dem Umzug erledigt werden?

Görlitz, 24. März 2023. Indem man frühzeitig mit den Umzugsvorbereitungen beginnt, kann man Stress und Nerven sparen.

Bevor der Umzug starten kann, muss einiges vorbereitet werden. Eine Checkliste hilft dabei, die wichtigsten Schritte im Kopf zu behalten.

Bild von congerdesign auf Pixabay

Anzeige

Umzugsplan: Das Wichtigste sollte so früh wie möglich erledigt werden

Görlitz verzeichnete allein im Februar diesen Jahres über 400 Umzüge. In gesammten Land waren es laut der Umzugsstudie 2021 der Deutsche Post Adress jährlich sogar acht Millionen Menschen, die ihren Wohnort wechselten. Um den Umzug schnell und unkompliziert zu gestalten, empfiehlt es sich, frühzeitig mit den Vorbereitungen zu beginnen. Ein Ablaufplan kann dabei helfen, zu wissen, was und wann bestimmte Aufgaben erledigt werden müssen.


Die Umzugsvorbereitung sollte früh genug beginnen, um alle wichtigen Aufgaben zu erledigen, ohne in Zeitstress zu geraten. Sinnvoll ist es daher, bereits drei Monate vor dem geplanten Wohnungswechsel zu überlegen, was getan werden muss. Auf der Early-to-do-List stehen die folgenden Punkte: Kündigung der alten Wohnung und Unterzeichnung des neuen Mietvertrags. 


Wer plant, ein kostengünstiges Umzugsunternehmen zu engagieren, sollte bereits 14 bis zehn Wochen vor dem Umzug Angebote einholen. Ebenso gilt es:



  • Urlaub für die Zeit des Umzugs zu beantragen

  • Umzugshelfer, die am besagten Termin zeitlich verfügbar sind, zu „rekrutieren“

  • Umzugsmaterialien wie Kartons und Verpackungsmaterial zu besorgen

  • Energieanbieter über den Wohnungswechsel zu informieren und gegebenenfalls Energieverträge zu vergleichen, um in der neuen Wohnung zu günstigeren Anbietern zu wechseln

  • Renovierungsarbeiten zu beginnen, sofern sie in der alten oder neuen Wohnung notwendig sind


Bis rund fünf Wochen vor dem Umzug bleibt ausreichend Zeit, um das gewählte Umzugsunternehmen zu beauftragen und die Termine mit den Umzugshelfern noch einmal zu besprechen. Wer einen Umzugswagen benötigt, sollte sich langsam im Familien- und Freundeskreis umhören, ob ein Transporter zur Verfügung steht. Alternativ empfiehlt es sich, Angebote von Autovermietungen zu vergleichen.


Bis vier Wochen vor dem Wohnungswechsel sollten alle wichtigen Adressen umgemeldet sein. Anschließend kann damit begonnen werden, die ersten Habseligkeiten in Kisten zu verpacken. Anders als bei der Umzugscheckliste gilt hier jedoch: Es wird mit dem Unwichtigen begonnen. Dinge, die noch am Umzugstag gebraucht werden, gehören als Letztes in die Umzugskiste.


Drei bis vier Wochen vor dem Umzug sollte die Sperrmüllentsorgung beantragt werden. Ebenso gilt es:



  • einen Nachsendeauftrag für die Post einzurichten

  • eine Halteverbotszone vor der alten und neuen Wohnung für den Umzugswagen zu beantragen

  • die Ummeldung bei der Stadt aktenkundig zu machen


Damit im Umzugschaos nichts verloren geht, ist es hilfreich, alle wichtigen Dokumente, die mit dem Wohnungswechsel in Zusammenhang stehen, in zweifacher Ausführung zu besitzen. Dazu gehören beispielsweise das Protokoll für die Wohnungsübergabe und der neue Mietvertrag.


Spätestens eine Woche, bevor der Umzug startet, sollte sich der Großteil des eigenen Hab und Guts bereits gut verpackt in den Kartons befinden. Ebenso können die ersten Möbel langsam abgebaut werden, um sich am Umzugstag Zeit und Stress zu sparen.


 

Stichörter Stichwörter
Kommentare Lesermeinungen (0)
Lesermeinungen geben nicht unbedingt die Auffassung der Redaktion, sondern die persönliche Auffassung der Verfasser wieder. Die Redaktion behält sich das Recht zu sinnwahrender Kürzung vor.

Schreiben Sie Ihre Meinung!

Name:
Email:
Betreff:
Kommentar:
 
Informieren Sie mich über andere Lesermeinungen per E-Mail
 
 
 
Weitere Artikel aus dem Ressort Weitere Artikel
  • Erstellt am 24.03.2023 - 18:09Uhr | Zuletzt geändert am 25.03.2023 - 22:19Uhr
  • drucken Seite drucken
Anzeige