Görlitzer Baumschutzsatzung ab 17. August 2022 in Kraft
Görlitz, 20. Juli 2022. Als Reaktion auf die Änderung des Sächsischen Naturschutzgesetzes 2021 wurde auch die Görlitzer Baumschutzsatzung durch eine entsprechende Neufassung angepasst. Der Görlitzer Stadtrat hat die neue Satzung am 14. Juli 2022 ohne Enthaltungen einstimmig bestätigt.
Frist für Genehmigungsfiktion verdoppelt
Die wesentlichsten Änderungen bestehen darin, dass auch alle selbstgenutzten Pribvatgrundstücke wieder im Schutzgebot der Satzung enthalten sind und Ausnahmen vom Schutzgebot für einzelne Baumarten wie etwa Birken, Weiden, Pappeln, Obst- und Nadelgehölze nicht mehr bestehen. Zudem wird nicht mehr zwischen dem Baumbestand auf bebauten und unbebauten Grundstücken unterschieden. Weiterhin vollständig ausgenommen vom Schutzgebot bleiben hedoch Kleingartenanlagen gemäß Bundeskleingartengesetz.
Beibehalten wurde auch die grundsätzliche Kostenfreiheit für das Verfahren der Beantragung einer Ausnahmegenehmigung von den Verboten der Satzung, zum Beispiel der Fällung geschützter Gehölze außerhalb der Schutzzeit vom 1. Oktober bis zum 28. beziehungsweise 29. Februar.
Die Zeitspanne bis zur Wirksamkeit der sogenannten Genehmigungsfiktion wurde von drei auf sechs Wochen verdoppelt. Demnach gilt eine Genehmigung oder Befreiung von der Satzung als erteilt, wenn die Behörde den Antrag nicht innerhalb dieser Frist – wenn ihr alle erforderlichen Angaben vorliegen – beschieden hat.
Die Görlitzer Baumschutzsatzung wird im Amtsblatt vom 16. August 2022 sowie im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntgemacht. Die vollständige Ausfertigung der Baumschutzsatzung einschließlich eines digitalen, aber auch in Papierform nutzbaren Antragsformulars für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung bzw. Befreiung gemäß § 6 der Satzung sollen zu diesem Zeitpunkt auf der Internetseite der Stadt Görlitz veröffentlicht werden.
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- Quelle: red | Foto: © Görlitzer Anzeiger
- Erstellt am 20.07.2022 - 07:58Uhr | Zuletzt geändert am 20.07.2022 - 08:31Uhr
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