Görlitz wird endlich sauber

Görlitz wird endlich sauberGörlitz, 1. April 2022. Vielen waren sie ein Dorn – um nicht zu sagen eine weiche Masse – im Auge, die in Görlitz allerorten anzutreffenden Hinterlassenschaften vierbeiniger, meist leinengeführter und zuweilen kläffender Lieblinge. Weder gute Worte noch Ordnungsamt waren in der Lage, wirklich alle Hundehalterinnen und -halter zu veranlassen, den Kot ihrer Wackeldackel und -dackelinnen und sonstigen genetischen Ausführungen zu entfernen. Mit einem juristischen Schachzug wurde jetzt das Problem gelöst.

Gegenspieler: Rudi Rabauke im Einsatz für Artgenossen in Notdurft. Naht das Ordnungsamt, geht die Pfote auf die Tasten für Blaulicht und Martinshorn
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Hundesteuersatzung geändert

Was alles wurde nicht diskutiert um zu erreichen, dass der Hunde- und Hündinnenkot sofort, nachdem er die Erd- beziehungsweise Gehweg- oder Grünanlagenoberfläche erreicht hat, wieder entfernt wird: Kotbeutelspender, Papierkörbe, Mitführungspflicht von Kotbeuteln… Grundlegend gelöst wurde das Problem – das nur die widerwilligen Hundeausführerinnen und -führer, die offenbar einer Scheiß-egal-Stimmung anheim gefallen sind, betrifft – jedoch nie.

Dabei sind Hundekot und Hündinnenkot auf der Straße oder – auch das gibt es – auf dem Kinderspielplatz doch eine große Sauerei. Wird der Haufen rechtzeitig entdeckt, kann er umgangen werden, doch mancher tritt unbemerkt hinein, um anschließend ein Fahrzeug zu besteigen, ob nun Straßenbahn, Bus oder Pkw. Wie unangenehm!

Neue GbR nimmt alle in die Pflicht

Nun bestehen gute Aussichten, dass damit Schluss ist – ein für alle Mal! Angeblich kam der Vorschlag von Juristen aus den Winkeln der Görlitzer Stadtverwaltung: Mit einem Zusatz in der Hundesteuersatzung wird bestimmt, dass jeder Hundehalter der Stadt Gesellschafter in der neuen "Hündinnenhalterinnen, Hundehalterinnen, Hündinnenhalter und Hundehalter Görlitz GbR" wird. In solch einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts – bekannt auch als BGB-Gesellschaft – tritt automatisch die gesamtschuldnerische Haftung einer jeden Gesellschafterin und jedes Gesellschafters ein, die im Außenverhältnis, beispielsweise gegenüber der Stadt Görlitz, nicht beschränkt werden kann.

Das gibt der Stadt Görlitz die rechtliche Handhabe, jedes Gesellschaftsmitglied der Hündinnenhalterinnen, Hundehalterinnen, Hündinnenhalter und Hundehalter Görlitz GbR für jedes herumliegende Hündinnenexkrement und Hundeexkrement haftbar zu machen. Anders gesagt: Hündinnen- und Hundehalter haften nun auch für die Hinterlassenschaften fremder Hündinnen und Hunde und können belangt werden, wenn sie diese ignorieren. Damit wird das Agieren des Ordnungsamtes deutlich erleichtert: Wird ein Hündinnen- oder Hundehäufchen als solches etwa durch eine protokollierte Sichtprüfung und eine Geruchsprobe identifiziert, braucht nur noch abgewartet zu werden, bis die nächste Hundehalterin oder der nächste Hundehalter vorbeispaziert kommt. Wird der Kot dann nicht entfernt, kann gegen die hundehaltende Person vorgegangen werden. Das ist übrigens auch dann möglich, wenn der eigene Hund resp. die eigene Hündin gar nicht dabei ist. Der Vorschlag, dass Hündinnenhalter und Hundehalter, die das Haus ohne Hündin oder Hund verlassen, eine Armbinde tragen müssen, konnte sich allerdings nicht durchsetzen.

Weitere Satzungsänderung

Eine weitere Satzungsänderung betrifft die Tierrechte, genauer gesagt die Gleichstellung im Tierreich – was für Menschen gilt, wird damit endlich auch wenigstens auch unter Hündinnen und Hunden Realität. Entsprechend ist in der Satzung nicht mehr nur von Hunden, sondern von Hündinnen und Hunden die Rede, ebenso wurden die Hundehalter und Hundehalterinnen durch die Hündinnenhalter und Hündinnenhalterinnen ergänzt.

Insgesamt verspricht man sich damit mehr Aufmerksamkeit für hündinnenspezifische Probleme und Benachteiligungen. “Weiblichkeit kennt keine Grenzen”, hieß es in einer ersten Stellungnahme aus gewöhnlich feministississisch angehauchten Kreisen, in der die Neuerung begrüßt wurde. Nun wolle man sich dafür einsetzen, das Prinzip in der Fauna weiter durchzusetzen und längst überfällige gendergerechte Bezeichnungen einführen.

Ins Auge gefasst wurden bereits (nicht abschließend):


    • der Bock – die Böckin
    • der Bulle – die Bullin
    • der Eber – die Eberin
    • der Erpel – die Erpelin
    • der Euler – die Eulerin
    • der Ganter – die Ganterin
    • der Hahn – die Hähnin
    • der Hengst – die Hengstin
    • der Hirsch – die Hirschin
    • das/der Kalb – die Kälbin
    • das Kamel – die Kamelie
    • der Vogel – die Vögelin
    • der Wallach – die Wallachin
    • der Aal – die Aalin
    • der Hecht – die Hechtin
    • der Karpfen – die Karpfin (landschaftlich auch: die Kärpfin)

P.S.:
Die Hundesteuersatzung heißt jetzt Hündinnen- und Hundesteuersatzung, nur falls jemand nachfragen möchte.

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  • Quelle: TEB | Foto: © BeierMedia.de
  • Erstellt am 01.04.2022 - 13:44Uhr | Zuletzt geändert am 01.04.2022 - 14:23Uhr
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