Bekanntmachung für Abfahrtsstellen der Stadtrundfahrten in Görlitz
Görlitz, 26. August 2021. Zu den Aufgaben der Görlitzer Stadtverwaltung gehört es unter anderem, den öffentlichen Raum zu verwalten und für ausreichend Geld im Stadtsäckel zu sorgen – wobei letzteres als illusorisch erscheinen mag, weil die Begehrlichkeiten, die ein Stadtsäckel weckt, regelmäßig größer sind als dessen Inhalt.
Stadtverwaltung Görlitz schafft Klarheit
Nun hat die Stadtverwaltung Görlitz die Bereitstellung von Abfahrtsstellen im öffentlichen Verkehrsraum in Görlitz für Stadtrundfahrten mit motorbetriebenen Fahrzeugen auf dem Obermarkt (630 Euro monatlich) und mit elektrobetriebenen Fahrzeugen auf der Fleischerstraße (420 Euro monatlich) bekanntgemacht.
Motorisierte Stadtrundfahrten
Demnach stellt die bei Touristen beliebte Neißestadt ausgewiesene Abfahrtsstellen für Stadtrundfahrten mit flüssigkraftstoffbetriebenen Motordroschken auf dem Obermarkt und mit elektrobetriebenen Fahrzeugen auf der Fleischerstraße in Görlitz per Sondernutzungserlaubnis nach Sächsischem Straßengesetz zur Verfügung.Die Sondernutzung beginnt am 20. September 2021 und endet am 31. Oktober 2021. Analog öffentlicher Haltestellen sollen die Abfahrtsstellen von den Fahrzeugen der Stadtrundfahrten grundsätzlich nur zum Ein- und Aussteigen der Stadtrundfahrtteilnehmer angefahren werden. Dabei dürfen die Fahrzeuge höchstens 15 Minuten vor der Abfahrt und nicht länger als 15 Minuten nach dem Ausstieg auf der Abfahrtsstelle verbleiben. Deutlich: Das Warten oder Abstellen von Fahrzeugen über diese Zeitspanne hinaus ist nicht erlaubt.
Biodynamische Stadtrundfahrten
Außerdem stellt die Stadtverwaltung Görlitz Abfahrtsstellen am Kaisertrutz für naturgemäß heu- und haferbetriebene Stadtrundfahrten mit Pferdedroschken (105 Euro monatlich) per Sondernutzungserlaubnis nach Sächsischem Straßengesetz am Kaisertrutz bereit. Diese Nutzung beginnt und endet ebenfalls wie oben bereits genannt.Und sonst?
Denkbare Stadtrundfahrten mit Multisitzfahrrädern, Ochsengespannen und Ziegenwägelchen werden – noch – nicht erfasst. Die einmalige Verwaltungsgebühr für die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis beträgt jeweils 25 Euro.
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- Quelle: red | Fotos: © BeierMedia.de
- Erstellt am 26.08.2021 - 11:19Uhr | Zuletzt geändert am 26.08.2021 - 12:40Uhr
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