Förderung von Fahrtkosten zur Kultur

Förderung von Fahrtkosten zur KulturLandkreis Görlitz, 8. Juli 2021. Wer bestimmte andere ländlich geprägte Regionen in Deutschland kennt, der weiß, dass sich die Landkreise Görlitz und Bautzen in dieser Hinsicht nicht zu verstecken brauchen. Wohnt man etwa in Löbau, dann sind im 30-Kilometer-Radius mit Bautzen, Görlitz und Zittau drei große Theater uind weitere Bühnen erreichbar.

Abb.: Das Dorfmuseum Markersdorf vermittelt einen Eindruck vom Landleben in vergangenen Zeiten und gehört zu den beliebten Ausflugszielen im Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien
Foto: © BeierMedia.de
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Fahren muss man aber selbst

Was für den einen ein Katzensprung ist, stellt für den nächsten ein Hindernis dar, wenn es um die individuelle Anreise geht. Manchmal ist der öffentlich Nahverkehr schlichtweg ungeeignet, manchmal sind es die Fahrtkosten, die – etwa für Schulklassen – empfindlich zu Buche schlagen. Hier wollen die Projekte "KuBiMobil" und "Fläche trifft Kultur" Abhilfe schaffen, indem sie Leute unterstützen, die weniger mobil sind. Ziel ist es, die kulturelle Teilhabe zu erleichtern.

Das ist des Pudels Kern

Interessierte können sich die Fahrtkosten zu Kultureinrichtungen innerhalb des Kulturraumes Oberlausitz-Niederschlesien, der aus den Landkreisen Bautzen und Görlitz besteht, erstatten lassen. Als Kultureinrichtungen zählen etwa, ohne diese abschließend aufzuzählen, Theater, Museen, Tierparks und Bibliotheken.

Wie es abläuft

Beantragen können die Erstattung von Fahrtkosten beispielsweise Bildungseinrichtungen wie etwa Schulen, Kitas und Horte, aber auch andere Gruppen, so etwa aus Seniorencafés, Selbsthilfegruppen, Migranten, Vereine, Pflegeeinrichtungen und Wohnheimen. Wichtig ist es, vorab eine Anfrage bei KuBiMobil – das steht für Kultur-Bildung-Mobilität – zu stellen.

Ihre Fahrt müssen die Teilnehmender aber selbst organisieren. Genutzt werden können angemietete Busse, der öffentliche Personennahverkehr oder auch der Privat-PKW. Nach der Veranstaltung werden eine Teilnahmebestätigung und die Abrechnung der Fahrtkosten eingereicht und – schwupps – erfolgt die Kostenerstattung bis auf einen Eigenanteil von zwei Euro pro Person.

Schulen, Kitas und Horte aufgepasst!

Diese Kindereinrichtungen müssen zusätzlich ein pädagogisches Angebot zur kulturellen Veranstaltung in Anspruch nehmen, bei dem die Kinder und Jugendlichen aktiv an Kunst und Kultur teilnehmen, damit die Fahrtkostenerstattung genehmigt wird.

Wer dahintersteckt

Träger der Projekte ist der Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien mit der Netzwerkstelle Kulturelle Bildung. Woher das Geld kommt? Vom Steuerzahler, natürlich auf Umwegen: Das Projekt "KuBiMobil" wird finanziert durch das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus; "Fläche trifft Kultur" wird durch das Förderprogramm LandKULTUR des Bundesministeriums für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) unterstützt.

Die oben verlinkte KuBiMobil-Webseite gibt weitere Informationen, nennt Ansprechpartner und listet Kulturbetriebe in beiden Landkreisen auf.

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  • Quelle: red | Foto: © BeierMedia.de
  • Erstellt am 08.07.2021 - 07:43Uhr | Zuletzt geändert am 08.07.2021 - 08:18Uhr
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