Straßenreinigungsgebühr mindern
Görlitz, 17. Januar 2021. Unter bestimmten Umständen kann für Zahlungsverpflichtete die Straßenreinigungsgebühr herabgesetzt werden. Amtlich liest sich das so: "Kann die Reinigung einer öffentlich zu reinigenden Straße nicht entsprechend der im Reinigungsklassenverzeichnis festgelegten Reinigungsklasse durchgeführt werden, wird auf Antrag des Gebührenpflichtigen eine Gebührenminderung überprüft." Nutzen können das Hauseigentümer, deren Liegenschaft im Vorjahr von längeren Baumaßnahmen betroffen war.
Antrag kann bis Ende Januar gestellt werden
Im Jahr 2020 waren beispielsweise die Biesnitzer Straße, die Bahnhofstraße und die Annengasse betroffen. Der entsprechende Antrag auf Gebührenminderung muss jeweils bis zum 31. Januar des Folgejahres – also rückwirkend – gestellt werden. Wer dieses deadline verbrummt, dessen Antrag gilt als verfristet.
Erst einmal drauflos zu beantragen empfiehlt sich nicht, denn Anträge, die zu keiner Minderung der Straßenreinigungsgebühren führen, sind für den Antragsteller kostenpflichtig. Falls die Straßenreinigung nur vorübergehend eingeschränkt oder eingestellt werden musste, besteht kein Anspruch auf Gebührenminderung. Das Gleiche gilt auch für die Behinderung der Straßenreinigung durch ruhenden Verkehr.
Mehr:
Stichwörter
Lesermeinungen (0)
Weitere Artikel-
Die Kunst der Vorsorge: Warum der Ausbildungsstart mehr als ein Karriereschritt ist
Görlitz, 24. März 2026. Der erste Tag der Ausbildung fühlt sich oft an wie ein Sprung...
-
Neue Arbeitswelten in Görlitz – Warum das Büro zum zweiten Wohnzimmer wird
Görlitz, 12. März 2026. Wandel der Bürokultur in der Oberlausitz: Die Arbeitswel...
-
Bis zu 12.500 Euro Förderung für barrierefreie Umbauten möglich
Görlitz, 9. März 2026. Die Sächsische Staatsregierung hat eine Neufassung der Fö...
-
Zäune aus Polen: Worauf es bei Material, Korrosionsschutz und Montage ankommt
Görlitz, 24. Februar 2026. Ein Zaun ist für viele Eigentümer mehr als eine Grundst&uu...
-
Finanzen im Gleichgewicht: Wege zu einer stabilen Finanzplanung
Görlitz, 24. Februar 2026. Finanzielle Sicherheit gilt als abstrakter Begriff – bis unerw...
- Quelle: red | Foto: GWPorter, Pixabay License
- Erstellt am 17.01.2021 - 07:43Uhr | Zuletzt geändert am 17.01.2021 - 08:10Uhr
Seite drucken
