Abfahrtsstellen für Stadtrundfahrten in Görlitz werden neu vergeben
Görlitz, 23. Oktober 2020. Update. Liegt es am wachsenden Inlandstourismus oder am Erfolg des Görlitz-Marketings? Sicherlich hat beides in den zurückliegenden Monaten zu mehr Stadtrundfahrten in der Neißestadt geführt, zumal die Zahl der Anbieter gestiegen ist. Für die Görlitzer Stadtverwaltung ist das Anlass, die unterschiedlichen Interessen der Altstadtnutzer in den Blick zu nehmen. Konkret geht es um ein neues Verfahren für die Vergabe der Haltestellen von Fahrzeugen, die für Stadtrundfahrten benutzt werden.
Zeitliche Beschränkung und flexible Nutzung
Vor allem soll es den Anwohnern und den Gästen der Stadt weiterhin möglich sein, den Obermarkt und die Brüderstraße als Stadtraum zu erleben, der nicht immer wieder von Bussen verstellt ist. Um das zu erreichen, soll es ab dem Jahr 2021 eine Neuregelung für die Abfahrtsstellen der Stadtrundfahrten geben. Oberbürgermeister Octavian Ursu, Bürgermeister Dr. Michael Wieler sowie Amtsleiter Torsten Tschage und Frank Elmenthaler vom Sachgebiet Straßenverkehr haben sich, um eine praktikable und vor allem akzeptierte Lösung zu finden, vorab mit den Anbietern von Stadtrundfahrten in Görlitz gesprochen.
Eine für Ende Dezember angekündigte Bekanntmachung soll die Neuerungen festschreiben. So will die Stadt Görlitz wird ab dem kommenden Jahr alle Abfahrtsstellen – und zwar auf der Süd- und Nordseite des Obermarktes sowie auf dem Klosterplatz und dem Untermarkt – ausweisen und in einem Bewerbungsverfahren vergeben. Die Abfahrtsstellen auf dem Untermarkt sollen an der Westseite in Rathausnähe eingerichtet werden und sind für zwei Elektrofahrzeuge bestimmt.
Die im öffentlichen Verkehrsraum gelegenen Abfahrtsstellen werden dann per Sondernutzungserlaubnis für jeweils zwölf Monate an die Anbieter, die sich darum bewerben müssen, vergeben. Bewerben können sich die Unternehmen um mehrere Abfahrstellen, aber pro Unternehmen wird jeweils nur ein Standort vergeben; bei mehreren Bewerbern entscheidet das Los.
Die Nutzung der Abfahrtsstellen wird einerseits zeitlich beschränkt, andererseits kann sie flexibel gehandhabt werden. Ausgenommen die Pferdedroschken dürfen die Fahrzeuge allerhöchstens eine Viertelstunde vor der Abfahrt und ebenso lange nach dem Ausstieg an der Abfahrtstelle verbleiben. Deutlich: Ein Warten oder Abstellen von Fahrzeugen über diese Zeitspanne hinaus ist nicht erlaubt. Wer eine Sondernutzungserlaubnis ergattert hat, darf seine Abfahrtsstelle anderen Unternehmern des Personenverkehrs – auf für Fahrzeuge mit anderen Antriebsarten oder den Pferdefuhrunternehmern – entsprechend der ihm erteilten Erlaubnis zur Mitnutzung und zu gleichen Konditionen zur Verfügung stellen.
Update 23.10.2020, 18.55 Uhr:
Erste Reaktionen von Stadträten kommen von Motor Görlitz/Bündnisgrüne
Kommentar:
Letztendlich bringt die Stadt Görlitz mit ihrer Stadtrundfahrtsabfahrsstelleneinrichtung und -vergabe eine pragmatische Lösung auf den Weg, die den Anbietern von Stadtrundfahrt Optionen offenlässt.
Man muss ja nicht gleich auf die Idee kommen, nun jedes Familienmitglied ein eigenes Stadtrundfahrt-Unternehmen beim Gewerbeamt anmelden zu lassen, um bei der Vergabe die Nase möglichst weit vorn zu haben. Viel interessanter ist, dass sich Anbieter, sobald die Sondernutzungserlaubnisse vorliegen, gegebenenfalls zusammen hinsetzen müssen, um die Nutzung der vergebenen Abfahrstellen mit dem Ziel, sich gegenseitig ins Geschäft zu bringen, zu koordinieren.
Ob das dann wirklich "zu gleichen Konditionen" geschieht, darüber kann nur spekuliert werden,
meint Ihr Thomas Beier
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- Quelle: red / Kommentar: Thomas Beier | Fotos: © BeierMedia.de
- Erstellt am 23.10.2020 - 09:15Uhr | Zuletzt geändert am 23.10.2020 - 18:54Uhr
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