Fördermittel für barrierefreies Bauen

Fördermittel für barrierefreies BauenLandkreis Görlitz, 16. November 2019. Für 2020 können im Landkreis Görlitz noch Fördermittel aus dem Programm "Barrierefreies Bauen – Lieblingsplätze für alle" beantragt werden. Für den Landkreis Görlitz stehen 307.900 Euro zur Verfügung.

Das Landratsamt an der Görlitzer Bahnhofstraße
Foto: © Görlitzer Anzeiger
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Termine beachten!

Insgesamt stellt der Freistaat Sachsen für die Beseitigung vorhandener Barrieren in öffentlich zugänglichen Gebäuden und Einrichtungen des Kultur-, Freizeit-, Bildungs-, Gesundheits- und Gastronomiebereiches insgesamt vier Millionen Euro bereit. Die Fördermittel sollen auch für kleine Investitionen zur Schaffung von Barrierefrei­heit in bestehenden ambulanten Arztpraxen und Zahn­arztpraxen genutzt werden. Unter ambulant wird die medizinische Versorgung des Patienten in einer Praxis ausschließlich für die Dauer der Behandlung und nicht für einen längeren Zeitraum verstanden.

Die Förderung öffentlicher kommunaler Gebäude, öffentlicher Infrastruktur oder öffentlicher Aufgabenträger ist ausgeschlossen. Ausnahmsweise ist dann eine Förderung möglich, wenn es sich dabei um ein freiwilliges öffentliches Angebot handelt, beispielsweise für Bibliotheken, Sportstätten des Freizeit- und Breitensports, Freibäder, Museen, Seniorenbegegnungsstätten, Jugend- und Freizeittreffs.

Die zuwendungsfähigen Ausgaben für die Einzelmaßnahmen der Letztempfänger sollen 25.000 Euro nicht überschreiten (kleine Investitionen). Die Höhe der Förderung beträgt daher höchstens 25.000 Euro und kann bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben zur barrierefreien Gestaltung betragen, beispielsweise für den Bau einer Rampe, für die Einrichtung einer barrierefreien Sanitäranlage oder die Verlegung einer induktiven Höranlage.


Termine!

    • Anträge (mit den notwendigen Anlagen) für eine Zuwendung zum Abbau bestehender Barrieren können bis zum 17. Dezember 2019 im Amt für Kreisentwicklung des Landkreises Görlitz eingereicht werden.
    • Das Vorhaben muss im Bewilligungszeitraum bis 31. Dezember 2020 realisiert und abgeschlossen sein.

Mehr:
    • Für weitere Auskünfte und Informationen steht das Amt für Kreisentwicklung des Landkreises Görlitz telefonisch unter 03581 663-3330 oder per E-Mail an lieblingsplaetze@kreis-gr.de gern zur Verfügung.
    • Weitere Informationen und Antragsunterlagen gibt es hier.

Tipp:
Auch wenn Privatpersonen hier nicht die Zielgruppe sind: Fördermittel, insbesondere Zuschüsse, bieten einen guten Weg, auf dem man sein Geld unterbringen kann – und Investitionen in Immobilien zahlen sich in aller Regel aus, wenn man nicht gerade am hoffnungslosesten Punkt ansetzt.

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  • Quelle: red | Foto: © Görlitzer Anzeiger
  • Erstellt am 16.11.2019 - 11:33Uhr | Zuletzt geändert am 09.12.2020 - 11:13Uhr
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