Görlitz sucht Wahlhelfer und Wahlhelferinnen
Görlitz, 15. Juli 2019. Am 1. September 2019 werden die Abgeordneten für den siebenten Sächsischen Landtag gewählt. Dann werden in Görlitz rund 430 Wahlhelfer jedweden Geschlechts im Einsatz sein. Neben den städtischen Bediensteten wird auch die Hilfe der Bürger benötigt, damit der Wahltag reibungslos ablaufen kann.
Wahlhelfer sind das Fundament der Selbstorganisation der Wahl durch das Volk
Wahlhelfer kann jeder werden, der für die jeweilige Wahl wahlberechtigt ist und kein Wahlbewerber und keine Vertrauensperson eines Wahlvorschlages ist. Ob jemand wahlberechtigt ist, sagt das Sächsische Wahlgesetz in seinem elften Paragrafen.
Von den Wahlhelfern wird ein korrektes Auftreten und eine gewissenhafte Ausführung der durch den Wahlvorsteher übertragenen Aufgaben erwartet. Die ehrenamtlichen Wahlhelfer begleiten im Wahllokal den Ablauf der Wahlhandlung und helfen bei der Ermittlung des Wahlergebnisses.
Am Wahlsonntag treffen sich alle Wahlvorstände am Morgen spätestens um halb acht. Der Wahlvorsteher teilt zwei Schichten ein – eine Vormittags- und eine Nachmittagsschicht. Spätestens ab sechs Uhr am Abend treffen sich wieder alle zum Auszählen und Feststellen des Wahlergebnisses. Die Briefwahlvorstände beginnen ihre Tätigkeit nachmittags mit der Zulassung der Wahlbriefe und übernehmen ab 18 Uhr die Stimmenauszählung und die Feststellung des Briefwahlergebnisses.
Der Einsatz als Wahlhelfer wird honoriert: Abhängig von der Funktion wird ein Erfrischungsgeld für den Wahltag gewährt. Das beträgt in den allgemeinen Wahlbezirken für den Vorsitzenden 40 Euro, den stellvertretenden Vorsitzenden 35 Euro und für die Beisitzer 25 Euro. In den Briefwahlbezirken erhält der Vorsitzende ein Erfrischungsgeld von 35 Euro sowie alle anderen Mitglieder des Wahlvorstandes 25 Euro.
Kontakt:
Wer Interesse hat, als Wahlvorstandsmitglied unterstützend mitzuwirken, meldet sich telefonisch unter 03581 - 67-1507 oder per E-Mail bei 2a.meisel@goerlitz.de. Selbstverständlich ist die Kontaktaufnahme auch per Post möglich: Stadtverwaltung Görlitz, Amt für öffentliche Ordnung, Bereich Wahlen/Statistik, Untermarkt 6-8, 02826 Görlitz
Mehr:
Informationen für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer hat der Bundeswahlleiter anlässlich der Europawahl zusammengestellt. Sie gelten grundsätzlich auch für die sächsische Landtagswahl.
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- Quelle: red | Foto: © Görlitzer Anzeiger
- Erstellt am 15.07.2019 - 06:20Uhr | Zuletzt geändert am 15.07.2019 - 21:02Uhr
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