Wasser sparen, Pumpen aus!
Landkreis Görlitz, 28. Juni 2019. Aufgrund der extremen Dürre im vergangenen Jahr und den bisher ungenügenden Niederschlägen konnte keine Entspannung der Niedrigwassersituation in Grund- und Oberflächengewässern eintreten. In den Gewässern haben sich wie in 2018 sehr niedrige Wasserstände eingestellt. Eine Änderung dieser Situation ist gegenwärtig nicht absehbar. Diese angespannte Wasserhaushaltssituation veranlasst den Landkreis Görlitz, als Untere Wasserbehörde, die Eigentümer und Anlieger von oberirdischen Gewässern aufzufordern, ab sofort die Entnahme von Wasser mittels Pumpen für den eigenen Gebrauch einzustellen und mit Rücksicht auf den Wasserhaushalt die gebotene sparsame Verwendung von Wasser sicherzustellen.
Allgemeinverfügung zur Untersagung der Wasserentnahme mittels Pumpen
Die erforderliche "Öffentliche Bekanntmachung einer Allgemeinverfügung" erfolgt im Landkreisjournal in der Ausgabe vom 12. Juli 2019. Der sogenannte Gemeingebrauch, also das Schöpfen per Hand bleibt dagegen von dieser Allgemeinverfügung unberührt und ist weiterhin zulässig. Auch Inhaber von wasserrechtlichen Erlaubnissen zur Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern insbesondere für Beregnungszwecke sind gehalten, sich an die in dem Bescheid auferlegten Bestimmungen zu halten. Diese beinhalten Einschränkungen für die Entnahme in solchen vorherrschenden Niedrigwassersituationen und sind an die Bedingung geknüpft, einen Mindestwasserabfluss im Gewässer sicher zu stellen.
Auf der Internetseite des Landeshochwasserzentrums des Freistaates Sachsen können die Wasserstände und Durchflüsse abgelesen werden. Die Pegel der Gewässer mit Niedrigwasserführung sind mit braunen Punkten dargestellt.
Besonders in den kleineren Zuflüssen bestehen kritische Situationen bis zum Austrocknen der Quellgebiete. Verschiedenste wirtschaftliche und öffentliche Nutzungen sowie die Aufrechterhaltung des Naturhaushaltes in unseren Gewässern sind vom Durchfluss bestimmter Wassermengen abhängig und sicherzustellen. Daher sind die nunmehr behördlich angeordneten Einschränkungen angemessen und im Interesse des Gemeinwohls erforderlich.
Die Allgemeinverfügung gilt bis zum 30. September 2019 bzw. bis auf Widerruf bei einer absehbar anhaltenden Normalisierung der Situation in den Gewässern.



-
Herbstliche Wohnideen: Akzente für Gemütlichkeit
Görlitz, 17. September 2025. Mit dem Herbst beginnt die Zeit, in der das Zuhause an Bedeutung g...
-
Visitenkarten erstellen leicht gemacht: Worauf es wirklich ankommt
Görlitz, 17. September 2025. Visitenkarten sind mehr als nur kleine Papierstücke – s...
-
5 Tipps für einen schöneren und komfortableren Auto-Innenraum
Görlitz, 15. September 2025. Der Innenraum eines Fahrzeugs wird zunehmend mehr als komfortabler...
-
So läuft der Warntag 2025 im Landkreis Görlitz ab
Görlitz, 11. September 2025. Heute findet der fünfte bundesweite Warntag statt. Um 11 Uhr ...
-
Schulspinde: Alles sicher verwahrt?
Görlitz, 10. September 2025. Blickt man auf den Verlauf der zweiten Hälfte des 20. Jahrhun...
- Quelle: red | Foto: RemazteredStudio / Remaztered Studio,Pixabay, Lizenz CC0 Public Domain
- Erstellt am 28.06.2019 - 15:09Uhr | Zuletzt geändert am 28.06.2019 - 15:18Uhr
Seite drucken