Investitionsprogramm für barrierefreies Bauen auch 2019
Sachsen, 8. November 2018. Wie der Landkreis Görlitz mitteilt, wird das Investitionsprogramm für barrierefreies Bauen "Lieblingsplätze für alle" wegen des großen Bedarfs auch im Jahr 2019 aufgelegt. Der Freistaat Sachsen stellt für die Beseitigung von Barrieren in bestehenden, öffentlich zugänglichen Gebäuden und Einrichtungen des Kultur-, Freizeit-, Bildungs-, Gesundheits- und Gastronomiebereiches insgesamt drei Millionen Euro bereit. Auf den Landkreis Görlitz entfallen davon 231.000 Euro.
Abbildung oben: Nicht immer muss der Haupteingang umgebaut werden, um Behinderten den Zugang zu ermöglichen
Deadline 25. Januar 2019
Indem Hindernisse und Barrieren beseitigt werden, soll Behinderten ermöglicht werden, beispielsweise Kinos, Museen, Cafés, Jugend- und Freizeittreffs oder auch Seniorenbegegnungsstätten zu besuchen, somit auch die Teilnahme an Veranstaltungen. Die Förderung öffentlicher kommunaler Gebäude, öffentlicher Infrastruktur oder öffentlicher Aufgabenträger ist allerdings ausgeschlossen. Ausnahmsweise ist dann eine Förderung möglich, wenn es sich dabei um ein freiwilliges öffentliches Angebot handelt, beispielsweise für Bibliotheken, Sportstätten des Freizeit- und Breitensports oder Freibäder.
Wer ein Vorhabens umsetzen will, muss die Planungsgrundlagen zum barrierefreien Bauen beachten: In der Norm DIN 18040-1 ist festgelegt, unter welchen technischen Voraussetzungen öffentlich zugängliche Gebäude als barrierefrei gelten.
Fördervoraussetzungen
Die zuwendungsfähigen Ausgaben für die Einzelmaßnahmen der sogenannten Letztempfänger sollen 25.000 Euro nicht überschreiten – es geht um kleine Investitionen. Die Zuschusshöhe liegt bei maximal 25.000 Euro und kann bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben zur barrierefreien Gestaltung, zum Beispiel für den Bau einer Rampe, die Einrichtung einer barrierefreien Sanitäranlage oder die Verlegung einer induktiven Höranlage, betragen. Das Vorhaben muss bis zum 31. Dezember 2019 realisiert und abgeschlossen sein.Antrag ans Landratsamt Görlitz
Der Landkreis Görlitz möchte entsprechende Vorhaben wieder im gesamten Landkreis unterstützen. Bei der Auswahl der zu fördernden Projekte werden insbesondere Einrichtungen mit öffentlicher Wirksamkeit und Bedeutung für Menschen mit Behinderungen unter dem Aspekt der Teilhabe berücksichtigt. Auch die verschiedenen Behinderungsarten sollen Beachtung finden.Träger und/oder Betreiber von öffentlichen Einrichtungen können ihren Antrag mit den notwendigen Anlagen für eine Zuwendung zum Abbau bestehender Barrieren bis 25. Januar 2019 beim Landratsamt Görlitz einreichen. Die Antragsunterlagen und weitere Informationen sind hier auf der Internetseite des Landkreises Görlitz veröffentlicht. Für weitere Auskünfte steht Elvira Mirle, Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Landkreis Görlitz, unter Tel. 03581 - 6 63-9008 und E-Mail behindertenbeauftragte@kreis-gr.de gern zur Verfügung.
Die eingereichten Anträge werden zeitnah geprüft, wobei die Auswahl der zu fördernden Maßnahmen in einer Arbeitsgruppe erfolgt. Der Gesamtantrag des Landkreises Görlitz mit der notwendigen abgestimmten und priorisierten Maßnahmenliste muss der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank als Bewilligungsbehörde spätestens zum 28. Februar 2019 vorliegen.
Logisch: Wieder sind Fördermittel im Spiel
Das Investitionsprogramm "Barrierefreies Bauen – Lieblingsplätze für alle" wird auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes umgesetzt. Die Fördermittel werden durch das Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz bereitgestellt.-
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- Quelle: red | Foto Schild: zstupar / Zoran Stupar, Foto mit Rollstuhl: katermikesch, beide Pixabay und Lizenz CC0 Public Domain
- Erstellt am 08.11.2018 - 08:51Uhr | Zuletzt geändert am 08.11.2018 - 09:18Uhr
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