(Gleichschaltungs) Service
Nürnberg. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) glaubt den telefonischen Service für ihre Klientel zu verbessern. Sowohl für Arbeitnehmer und Arbeitsuchende als auch für Arbeitgeber gibt es seit kurzem bundeseinheitliche Rufnummern.
Bundesagentur für Arbeit schaltet bundesweite Service-Rufnummern für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Arbeitnehmer und Arbeitsuchende erreichen unter
01801 - 55 51 11
von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr das Service Center ihrer Agentur für Arbeit. Neben Terminabsprachen und allgemeinen Auskünften rund um die Themen Jobvermittlung und Arbeitslosengeld I kann seit dem 1. Mai auch die Arbeitsuchendmeldung über das Telefon erfolgen. Der Arbeitslose oder zukünftige Arbeitslose - von der Agentur selbst Kunde genannt - bekommt bei diesem ersten Telefonat einen Termin beim Arbeitsvermittler und holt in dem Gespräch die persönliche Meldung nach. So entfällt für ihn ein Weg in die Agentur.
Wichtig ist: Die neue Rufnummer gilt nur für Personen, die sich arbeitsuchend melden oder Arbeitslosengeld I beziehen. Wer Arbeitslosengeld II bekommt oder beantragen will, muss sich weiterhin an die örtliche Arbeitsgemeinschaft (ARGE) bzw. das Jobcenter oder die Kommune wenden. Die Rufnummern finden die Kunden im Telefonbuch oder unter http://www.arbeitsagentur.de unter der Rubrik „Partner vor Ort“.
Arbeitgeber erreichen unter
01801 - 66 44 66
von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr den Arbeitgeberservice ihrer Agentur für Arbeit. Dieses Angebot richtet sich insbesondere an die Arbeitgeber, die bisher noch keinen persönlichen Ansprechpartner mit eigener Durchwahl haben. In jedem Fall sprechen sie direkt mit einem persönlichen Ansprechpartner, der ausschließlich Arbeitgeber berät. So können alle Fragen rund um die Besetzung offener Arbeits- und Ausbildungsstellen oder zu Fördermöglichkeiten bei der Einstellung von Arbeitslosen beantwortet werden.
Ein Anruf bei der Agentur für Arbeit kostet 3,9 ct. pro Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom, was den Kosten eines Ortsgespräches bei diesem Anbieter entspricht. Über die Kosten bei anderen Anbietern informiert der jeweilige Netzbetreiber.
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- Quelle: /FRS
- Erstellt am 18.06.2007 - 18:04Uhr | Zuletzt geändert am 18.06.2007 - 18:17Uhr
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