Trägeraufruf für Görlitz "Innenstadt West / Brautwiese"
Görlitz, 6. September 2017. Im Rahmen des Musterantrags "Gebietsbezogenes integriertes Handlungskonzept (GIHK) Gebiet: Innenstadt / Brautwiese" wurden 13 Einzelvorhaben beantragt und sind bereits am 23. Dezember 2016 mit einem Rahmenbescheid bewilligt worden. Dabei geht es stets un eine nachhaltige soziale Stadtentwicklung. Die dafür bewilligte Fördermittelsumme des Eurpäischen Sozialfonds (ESF) beträgt genau 1.303.207,15 Euro und ist für die Umsetzung aller Vorhaben für die Dauer der jeweiligen Maßnahmen – das sind elf Stadtteilvorhaben und zwei begleitende Maßnahmen – spätestens bis Ende Juni 2021 gebunden. Für die konkreten ESF-Mittel müssen für die einzelnen Vorhaben jeweils Anträge bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) gestellt werden.
Aufruf zur Mitwirkung / 100.000 Euro wieder frei / Richtlinie für Mikroprojekte
Per 22. August 2017 wurden für sechs Vorhaben Anträge gestellt, davon liegen der Stadt Görlitz zunächst zwei Zuwendungsbescheide, jeweils für die begleitenden Maßnahmen (Programmmanagement und Quartiersmanagement) vor. Auf dieser Basis arbeitet das Programmmanagement in der Stadtverwaltung Görlitz, Sachbereich Familie & Soziales, Amt 40. Das geförderte Programmanagementpersonal begleitet und berät die einzelnen Projektträger in allen Projekt-Phasen von der Antragstellung über die Umsetzung und Auszahlung bis zur Abrechnung, prüft den Antrag formal und fachlich und koordiniert die Weiterleitung der Zuwendung sowie aller Unterlagen zwischen Projektträger, Stadtverwaltung und SAB.
Der Zuwendungsbescheid, der der Stadtverwaltung Görlitz für die begleitende Maßnahme Quartiersmanagement vorliegt, erlaubt nun die Umsetzung weiterer bereits geplanter Schritte. Dazu will die Stadtverwaltung Görlitz demnächst eine öffentliche Ausschreibung nach VOL/A starten. Im Hanuar 2018 soll dann das Quartiersbüro aktiv werden. Der Ausschreibungstext und die Leistungsbeschreibung werden im Zuge der Ausschreibung veröffentlicht.
Weil ein Stadteilvorhaben zurückgezogen wurde, stehen die dafür gebundenen Mittel in Höhe von rund 100.000 Euro für mögliche Projektträger neu zur Verfügung. Darüber hinaus stehen im Programm "Nachhaltige Soziale Stadtentwicklung" sachsenweit Restmittel in Höhe von etwa 10 Millionen Euro zur Verfügung, die von den 39 am Programm teilnehmenden ESF-Gebieten nach gemeldetem und begründetem Bedarf abgerufen werden können. Hierfür wird neben der ursprünglichen Förderrichtlinie (einsehbar unter http://www.goerlitz.de/esf.html), die sich auf das Fördergebiet beschränkt, eine Mikroprojekte-Richtlinie aufgelegt, nach der auch Projekte bis 20.000 Euro außerhalb des Fördergebietes gefördert werden können.
Das dafür notwendige, fortgeschriebene GIHK soll spätestens im 1. Quartal 2018 von der Stadt Görlitz bei der SAB eingereicht werden, weshalb eine Informationsveranstaltung angekündigt wird..
Informationsveranstaltung zum Förderprogramm
Dienstag, 10. Oktober 2017, Görlitz.
Anmeldung:
Bis zum 22. September 2017 bei ESF-Programmmanagerin Magdalena Dziuk,
Tel. 03581 - 67-1228; E-Mail: m.dziuk@goerlitz.de
Bereits vorhandene Projektideen für die "Nachhaltige Soziale Stadtentwicklung – ESF-2014-2020" können gerne entweder zum Termin mitgebracht oder im Vorfeld an eingesendet werden, um diese auf Förderfähigkeit prüfen zu lassen.
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- Quelle: red
- Erstellt am 06.09.2017 - 10:32Uhr | Zuletzt geändert am 06.09.2017 - 10:54Uhr
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