Anmeldung der Schulanfänger in der Stadt Görlitz für das Schuljahr 2018/19
Görlitz, 16. August 2017. In Deutschland besteht grundsätzlich Schulpflicht – nach dem Schulgesetz für den Freistaat Sachsen beginnt mit dem Schuljahr 2018/19 für alle Kinder, die zwischen dem 1. Juli 2011 und dem 30. Juni 2012 geboren sind, die Schulpflicht.
Abbildung: Die Zuckertüte soll den Eintritt in den "Ernst des Lebens" versüßen.
Freie Wahl der Gundschule
Kinder, die bis zum 30. September 2018 das 6. Lebensjahr vollendet haben, müssen durch die Eltern angemeldet werden.
Die Eltern werden gebeten, die Schulanmeldung im Sekretariat in einer öffentlichen Grundschule ihrer Wahl innerhalb der nachfolgenden Tage vorzunehmen:
- am Montag, dem 4. September 2017, von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis17 Uhr
- am Dienstag, dem 5. September 2017, von 9 bis 12 Uhr
- am Mittwoch, dem 6. September 2017, von 14 bis 18 Uhr
Wünschen Eltern den Besuch einer Schule in freier Trägerschaft, so sind die Eltern verpflichtet, im zu den genannten Zeiten eine öffentliche Grundschule zu informieren.
Das Amt für Jugend, Schule & Sport, Soziales macht auf die gesetzliche Pflicht der Eltern zur Schulanmeldung aufmerksam.
Fragen?
Für Fragen steht Frau Lange im Amt für Jugend, Schule & Sport, Soziales der Stadt Görlitz unter Tel. 03581 - 67-2190 zur Verfügung.
Update:
Tipps zur Vorbereitung auf den Schulanfang im Ratgeber des Görlitzer Anzeigers.
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- Quelle: red | Foto: annca, pixabay, Lizenz CC0 Public Domain
- Erstellt am 16.08.2017 - 19:31Uhr | Zuletzt geändert am 15.08.2022 - 21:07Uhr
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