Reisen in die USA - mit oder ohne Visum?
Görlitz, 2. März 2016. Eine Reise in die USA ist oft mit einigen Hindernissen verbunden noch bevor die Reise überhaupt losgeht. Eine gründliche Vorbereitung ist hier also das A und O, um möglichst unkompliziert über den großen Teich zu fliegen. Die Gründe für eine Reise in die USA sind so verschieden wie die Reisenden selbst. Junge Menschen machen eventuell ein Auslandssemester an einer amerikanischen Universität, gehen für ein Jahr als Au-Pair in das Land der unbegrenzten Möglichkeiten oder wollen das Land und die Leute einfach mal kennenlernen und reisen vielleicht von der Ost an die Westküste (oder umgekehrt).
Abbildung: Die Freiheitsstatue im Hafen von New York heißt eigentlich exakt: Die Freiheit erleuchtet die Welt (Liberty Enlightening the World).
Besondere Gepäckkontrolle beachten
Unabhängig vom Grund der Reise gilt es jedoch zunächst für Alle, die formalen Bestimmungen zu überwinden. Je nach Grund der Reise sind dabei unterschiedliche Behördengänge und Antragsstellungen notwendig.
Einreisebestimmungen
Die Einreise in die USA ist komplizierter als in den meisten anderen Ländern. Bei kaum einem anderen Land sind die Richtlinien so streng und nirgends muss auf so viele unterschiedliche Dinge geachtet werden. Nicht immer ist ein Visum zwingend erforderlich, es kommt immer auf die Art des Aufenthalts an.
Zunächst einmal benötigt man einen maschinenlesbaren aktuellen Reisepass, ein vorläufiger Reisepass ist nicht ausreichend für eine Reise in die Vereinigten Staaten. Der Pass muss für die gesamte Dauer des Aufenthalts gültig sein. Seit geraumer Zeit existiert die Möglichkeit, seine Fingerabdrücke im Reisepass zu speichern, was bei Reisen in die USA ein Vorteil ist, da die Einreise somit erleichtert wird. Doch auch wer davon Abstand nimmt, kommt spätestens bei der Ankunft nicht um Fingerabdrücke herum. Vom Einreisenden wird neben einem Satz Fingerabdrücke auch ein Foto gemacht.
Welches Visum für welche Reise?
Es gibt unterschiedliche Arten von Visa für die USA. Das gebräuchlichste ist das sogenannte B-2-Visum. Es berechtigt den Inhaber zu einer Aufenthaltsdauer von maximal 180 Tagen und das zu reinen privaten Besuchszwecken. Das können Bekannten-Besuche, Städtereisen oder auch touristische Fahrten durch das Land sein. Das B-2-Visum gilt nicht für Praktika, Arbeitsaufnahme oder für die Aufnahme eines Studiums. Hier muss jeweils ein anderes Visum beantragt werden. Einen Überblick über die verschiedenen Visakategorien findet man hier.
ESTA - Ohne Visum in die USA
Nicht immer ist es nötig, ein Visum zu beantragen.Urlaubs- und Geschäftsreisende, welche nicht beabsichtigen, länger als 90 Tage in den USA zu verweilen, können auch ohne Visa einreisen. Dazu ist es notwendig, ein ESTA-Formular zu beantragen. ESTA steht für "Electronic System for Travel Authorisation", also elektronisches System zur Einreisegenehmigung. Eingeführt wurde dieses System, um kurzzeitige Aufenthalte in den USA für Urlauber und auch Geschäftsreisende zu vereinfachen. Für die Antragsstellung fällt eine geringe Gebühr an. Viele weiteren Informationen sowie Erklärungen zum Antrag findet auch man auf estaformular.org.
Achtung!
Weiterhin sollte man wissen, dass sich die US Behörden vorbehalten, jedes verdächtige Gepäckstück notfalls mit Gewalt zu öffnen. Hier wird besonders betont, dass für eventuell entstandene Schäden keinerlei Haftung übernommen wird. Wer also technische Gerätschaften wie Notebooks oder digitale Speichermedien in seinem Gepäck mitnimmt muss sich nicht wundern, wenn diese Gepäckstücke überprüft werden.
ESTA-Berechtigungsprüfer
Von Adrian am 31.01.2019 - 12:57Uhr
Das ist ein sehr guter Beitrag, aber ich muss sagen, da fehlt etwas, der ESTA-Berechtigungsprüfer. Dieser ist sehr wichtig, weil viele Leute in der letzte Zeit Probleme mit dem Antrag hatten, darum würde ich Ihnen vorschlagen diesen auch zu nennen.
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Gern:
https://www.visumusa.net/esta/esta-berechtigungsprufer/
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- Quelle: red | Foto Freiheitsstatue: Armelion, Foto Skyline mit Flugzeug: Mathias, beide pixabay, Lizenz CC0 Public Domain
- Erstellt am 02.03.2016 - 00:17Uhr | Zuletzt geändert am 02.03.2016 - 00:56Uhr
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