Görlitz: Billiger für Familien!
Görlitz, 28. Oktober 2015. Wer dazu berechtigt ist, kann den Görlitzer Familienpass für das Jahr 2016 ab dem 2. November 2015 im Einwohnermeldeamt, Hugo-Keller-Straße 14, 02826 Görlitz, beantragen. Grundlage dafür ist die Richtlinie vom 16. Dezember 2004.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind
- Zwei-Elternteile-Familien mit mindestens drei Kindern, für die Kindergeld gezahlt wird,
- Ein-Elternteil-Familien mit mindestens zwei Kindern, für die Kindergeld gezahlt wird,
- Familien mit mindestens einem Kind, für das Kindergeld gezahlt wird und die Hilfe zum Lebensunterhalt gemäß SGB II oder Sozialgesetzbuch XII beziehen,
- Familien mit mindestens einem schwerbehinderten Kind (mind. GdB 50 Prozent), für das Kindergeld gezahlt wird
- montags von 8 bis 12 Uhr,
- dienstags von 9 bis 12 und von 13.30 bis 18 Uhr,
- donnerstags von 8 bis 12 und von 13.30 bis 17 Uhr,
- freitags von 8 bis 12 Uhr.
Öffnungszeiten des Sachgebiets Einwohnermeldewesen (Einwohnrmeldeamt):
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- Quelle: red | Foto Schwangerschaft: ekseaborn0; Foto Familie: Miltonhuallpa95; beide pixabay und Lizenz CC0 PublicDomain
- Erstellt am 28.10.2015 - 15:38Uhr | Zuletzt geändert am 28.10.2015 - 16:04Uhr
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