Post für den Hund: Die neue Görlitzer Hundesteuermarke
Görlitz, 16. September 2015. Für die Jahre 2016 bis 2018 gibt die Stadt Görlitz gelbe Hundesteuermarken (Abbildung) aus. Diese werden mit dem Hundesteuerbescheid für das Jahr 2016 per Post verschickt. Die seit 2013 gültigen roten Marken müssen abgelegt werden, sobald die gelbe Marke, die dann sofort verwendet werden muss, zugegangen ist.
Amtsgang bleibt erspart
Die alten Hundesteuermarken brauchen nicht zurückgegeben werden. Wird aber ein Hund abgemeldet, muss die aktuell gültige Hundesteuermarke an die Stadt Görlitz zurückgegeben werden.
Die Stadt Görlitz weist darauf hin, dass Hundehalter ihre Hunde außerhalb der Wohnung oder ihres umfriedeten Grundbesitzes nur mit der sichtbar befestigten gültigen Steuermarke umherlaufen lassen dürfen. Die gültige Steuermarke muss Bediensteten und Beauftragten der Stadt laut §10 Abs. 3 der Hundesteuersatzung auf Verlangen vorgezeigt werden.
Gut an dem Verfahren: Man muss nicht erst "uff's Amt" - was sowohl für die Behörde wie auch den Hundehalter den Aufwand senkt.
Tipp: Ein neuer Hund, der über drei Jahre alt ist, muss dies binnen zwei Wochen nach Beginn der Haltung oder nachdem der Hund das besteuerbare Alter erreicht hat, der Stadt anzuzeigen.
Mehr:
Informationen zur Hundesteuer in Görlitz
Update:
Mit Haustieren in den Urlaub



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- Quelle: red | Foto: Stadt Görlitz
- Erstellt am 16.09.2015 - 14:50Uhr | Zuletzt geändert am 22.07.2021 - 18:38Uhr
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