Zuständigkeitswechsel bei der Kfz-Steuer sorgt für Verwirrung
Görlitz, 8. April 2015. Seit dem 1. Juli 2014 ist die Festsetzung und Erhebung der Kfz-Steuer nicht länger Sache der Finanzämter. Stattdessen übernehmen die Hauptzollämter und Bundeskassen diese Aufgabe. Um den Bürgern die Umstellung zu erleichtern, wurde ein Übergangszeitraum eingerichtet, in dem die Beträge von den Finanzämtern an die neuen Empfänger weitergeleitet werden. Diese Frist endete zum 1. März 2015. Wer bis dahin versäumt hat, entsprechende Daueraufträge zu ändern, muss mit Mahnungen rechnen. Doch diese können unter Umständen auch unberechtigt ins Haus flattern, wie eine Service-Reportage des WDR zeigt, denn bei der Umstellung der Zahlungsempfänger scheint es mehr Verwirrung zu geben, als sich Behörden und Verbraucher wünschen.
Wichtig: Bei falschen Bescheiden und Mahnungen schnell reagieren
Pünktlich bezahlt und trotzdem gemahnt – zahlreiche Bundesbürger konnten es nicht glauben, als sie Post vom Hauptzollamt bekamen. Was hatten sie falsch gemacht?
Im Grunde gar nichts. Von aus ihrer Sicht unberechtigten Mahnungen betroffen waren vor allem Steuerzahler, die die Kfz-Steuer bisher immer per Überweisung gezahlt hatten. Der Zoll hingegen möchte die Beträge nur noch per Lastschrift einziehen.
Informiert wurden die Bürger über die Änderung hingegen nicht. Stattdessen hagelte es Mahnungen. Schätzungen zufolge sollen rund zehn Prozent der deutschen Autofahrer von Fehlern bei der Umstellung der Kfz-Steuer betroffen sein. Bundesweit wären das drei Millionen Bürger.
Neben Ungereimtheiten beim Bezahlverfahren kam es dem WDR zufolge zudem zu zahlreichen falsch berechneten Steuerbescheiden. Steuerzahlern wird daher empfohlen, den neuen Kfz-Steuerbescheid gründlich zu prüfen. Wer sich unsicher ist, wie sich die Kfz-Steuer berechnet, kann auf der Informationsseite der CosmosDirekt alle Einzelheiten zum Berechnungsverfahren einsehen. Weicht die geforderte Summe vom tatsächlichen Betrag ab, kann in einem formlosen Schreiben Einspruch erhoben werden.
Hintergrund der Umstellung war die gesetzliche Änderung, nach der die Kfz-Steuer von einer Ländersteuer zu einer Bundessteuer wird – mit entsprechenden verwaltungsrechtlichen Konsequenzen. Noch scheinen die zuständigen Zollbehörden mit ihrer neuen Aufgabe überfordert zu sein. Bleibt zu hoffen, dass der Behörden-Wahnsinn für alle Steuerzahler ein gutes Ende nimmt.
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- Quelle: red | Grafik Steuern: geralt / Gerd Altmann, Foto Straße: Hans / Hand Braxmeier, beide pixabay und Lizenz CC0 Public Domain
- Erstellt am 08.04.2015 - 15:32Uhr | Zuletzt geändert am 08.04.2015 - 15:56Uhr
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