Kfz-Versicherung: Preiserhöhungen fallen oft gar nicht auf

Kfz-Versicherung: Preiserhöhungen fallen oft gar nicht aufGörlitz, 19. Dezember 2014. Bei vielen Versicherungskunden flattert derzeit der Beitragsbescheid der Kfz-Versicherungen für das kommende Jahr ins Haus. Dabei müssen viele mit einer deutlichen Erhöhung rechnen, die laut Experten um bis zu fünf Prozent und mehr ausmachen kann. Ob die Prämie für die Kfz-Versicherung tatsächlich teurer geworden ist, lässt sich dabei auf den ersten Blick oft gar nicht herausfinden, womit ein Tarifcheck nicht nur ratsam, sondern absolut zu empfehlen ist. Dieser ist online von unterschiedlichen Anbietern einfach machbar, wobei man sich die Zeit nehmen sollte, alle Daten sorgfältig auszufüllen. Die Zeitinvestition in diesen Vergleichscheck kann sich finanziell durchaus lohnen.

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Beim Preisvergleich auf den Vergleichsbetrag achten

Beim Preisvergleich auf den Vergleichsbetrag achten
Gut versichert sein mit seinem Fahrzeug will im Grunde jeder. Wer aber vergleicht und zu einem preisgünstigerem Anbieter wechselt, spart nicht nur Geld, sondern trägt auch bei, die Teuerung insgesamt zu bremsen.

Wer überprüfen möchte, warum die Prämienhöhe deutlich gestiegen ist, sollte sich auf entsprechenden Portalen genauer informieren. Ausschlaggebend ist der sogenannte Vergleichsbetrag, denn dessen Angabe ist gesetzlich vorgeschrieben. Dieser beinhaltet die Information über den Jahresbeitrag, wenn sich nichts verändert hätte, also der Versicherungsnehmer weiterhin den gleichen Wagen fährt, in der gleichen Region wie bisher wohnen bleibt und auch keinen Unfallschaden im abgelaufenen Jahr hatte.

Sind diese Werte alle unverändert geblieben und hat sich die Prämie dennoch erhöht, kann es für die Teuerung nur einen Grund geben und zwar die Versicherung selbst. In diesem Fall besteht für den Kunden ein Sonderkündigungsrecht, das auch außerhalb der gesetzlichen Regelungen und Fristen zur Kündigung der Kfz-Versicherung in Anspruch genommen werden kann.

Auf das Sonderkündigungsrecht achten

Ist durch die Einstufung in eine günstigere Schadenfreiheitsklasse der Beitrag eigentlich gefallen und hat die Versicherung trotzdem die Prämie für die Kfz-Versicherung erhöht, hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht. Dieses kommt immer dann zum Tragen, wenn der Beitrag ohne eigenes Verschulden des Versicherungsnehmers steigt. Das Sonderkündigungsrecht, das alle Versicherungen anbieten, kann binnen eines Monats nach Benachrichtigung über die Prämienerhöhung in Anspruch genommen werden.

Damit Autofahrer nicht plötzlich ohne Kfz-Versicherung unterwegs sind, sollte auf den lückenlosen Übergang geachtet werden und erst dann die Kündigung aktiviert werden, wenn man die Zusage des neuen Anbieters hat. Diese wird am besten mittels eingeschriebenem Brief an die Versicherungsanstalt der Kfz-Versicherung gesandt, wobei der Rückschein immer als Beweis für die fristgerechte Kündigung dient und deshalb gut aufbewahrt werden sollte.

Weiter Möglichkeiten der Sonderkündigung sind:


    • Leistungskürzung
    • Wechseln nach einem Unfall
    • Fahrzeugwechsel

Treue zahlt sich nicht aus

Wer bereits länger bei seiner Kfz-Versicherung Kunde ist, sollte in regelmäßigen Abständen seine Prämien überprüfen. Onlinevergleichsportale sind dazu durchaus zu empfehlen, auch wenn die Dateneingabe etwas Mühe macht. Wer einen Kfz-Versicherungsvergleich im Internet macht, sollte Fahrerlaubnis, Beitragsbescheid und Zulassungsschein des Fahrzeuges parat haben.

Tatsache ist, dass Neukunden oftmals mit sehr guten Konditionen gelockt werden, während Bestandskunden eher draufzahlen müssen.

Ein Kriterium, das Versicherungsanbieter zur Berechnung der KFZ-Prämie heranziehen, ist unter anderem die Fahrleistung. Hier gilt es, eine richtige Einschätzung vorzunehmen, die sich finanziell durchaus auswirken kann.

Natürlich gilt es auch die Frage zu klären, wie sinnvoll eine Kaskoversicherung ist. Handelt es sich um ein älteres Fahrzeug, macht eine Vollkaskoversicherung kaum mehr Sinn. Autos mit einem Alter bis zu fünf Jahren hingegen sollten durchaus mit diesem Versicherungsschutz ausgestattet sein. Ein Verzicht bedeutet nämlich, dass alle selbst verursachten Schäden, Vandalismus und Kollisionsschäden selbst vom Fahrzeughalter bezahlt werden müssen. Auch Unfälle, bei denen der Verursacher Fahrerflucht begeht oder von ihm die Schadenswiedergutmachung nicht einbringlich gemacht werden kann, können mit einer Kaskoversicherung für den unschuldig Beteiligten so ohne finanzielle Einbußen geregelt werden.

Eigene finanzielle Situation berücksichtigen

Bevor sich jemand für die perfekte Kfz-Versicherung entscheidet, sollte man nicht nur das Fahrzeugalter, seine Ausstattung sowie seinen Wert in die Überlegungen mit einbeziehen, sondern auch seine eigene finanzielle Situation. Ausgehend von der individuellen Tatsache, dass man sich im Falle eines Totalschadens aus eigener Kraft kein neues Fahrzeug finanzieren könnte, kann eine Vollkaskoversicherung durchaus Sinn machen, denn in diesem Fall zahlt die Versicherung den Wiederbeschaffungswert des kaputten Autos zur Gänze.

Wer sich allerdings nur für eine Teilkaskoversicherung entscheidet, der erhält den finanziellen Ausgleich von Glasbruch, Wildunfällen oder aber auch Elementarschäden wie Blitzschlag, Hagel oder Überschwemmungen. Auch im Falle eines Diebstahles schützt diese Form der Kaskoversicherung vor einem Totalverlust.

Zu beachten ist, dass es für die Vollkaskoversicherung entsprechende Schadenfreiheitsrabatte gibt, was bei einer Teilkasko nicht der Fall ist. Damit kann eine Vollkasko oft gleich teurer oder nur minimal höher liegen als eine Teilkasko, wobei sich natürlich Leistung und Absicherung sehr wesentlich unterscheiden.

Tarifvergleiche haben gezeigt, dass man durch einen Wechsel der Kfz-Versicherung bis zu 400 Euro sparen kann. Das preisgünstigste Angebot für eine Haftpflicht und Teilkasko mit 150,00 Euro Selbstbeteiligung liegt für einen VW Polo bei einem Jahresbeitrag von rund 200,00 Euro von AllSecur.

Unabhängige Institutionen wie die Stiftung Warentest haben anhand von Einzelfällen gezeigt, dass Bestandskunden teilweise einen Jahresbeitrag von rund 600 Euro zahlen. Das bedeutet im Umkehrschluss eine Ersparnis von knapp 400 Euro. Führt man sich derartige Erkenntnisse immer wieder vor Augen, dann sollte man sehr schnell seine Abneigung gegen den bürokratisch oft sehr aufwendigen Weg des Versicherungswechsels verlieren.

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  • Quelle: red | Grafik: Roadrunner, Foto: Antranias / Manfred Antranias Zimmer, beide pixabay und Lizenz CC0 Public Domain
  • Erstellt am 19.12.2014 - 19:43Uhr | Zuletzt geändert am 05.12.2022 - 21:44Uhr
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