Görlitzer Familienpass 2015 kann beantragt werden
Görlitz, 28. Oktober 2014. Wer antragsberechtigt ist, kann ab dem 1. November 2014 den Familienpass für das Jahr 2015 im Einwohnermeldeamt, Hugo-Keller-Straße 14, 02826 Görlitz, beantragen. Darüber informiert die Stadtverwaltung Görlitz.
Wer ist antragsberechtigt?
Beantragt werden kann der Familienpass auf Basis der Richtlinie zum Familienpass der Stadt Görlitz vom 16. Dezember 2004.
Antragsberechtigt sind
- Zwei-Eltern-Familien mit mindestens drei Kindern, für die Kindergeld gezahlt wird,
- Ein-Eltern-Familien mit mindestens zwei Kindern, für die Kindergeld gezahlt wird,
- Familien mit mindestens einem Kind, für das Kindergeld gezahlt wird und die Hilfe zum Lebensunterhalt gemäß SGB II oder Sozialgesetzbuch XII beziehen,
- Familien mit mindestens einem schwerbehinderten Kind (mind. GdB 50%), für das Kindergeld gezahlt wird
Terminabstimmung!
Die Terminabstimmung ist auch online möglich: http://www.goerlitz.de/ewo



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- Quelle: red | Foto: © Görlitzer Anzeiger
- Erstellt am 28.10.2014 - 21:05Uhr | Zuletzt geändert am 28.10.2014 - 21:16Uhr
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