Ratgeber Vererben: den Überblick über die finanziellen Aspekte behalten

Ratgeber Vererben: den Überblick über die finanziellen Aspekte behaltenGörlitz, 19. Dezember 2013. "Nach mir die Sintflut" – diese Ansicht ist nicht selten weit verbreitet in der Bevölkerung, wenn es darum geht, sich Gedanken über die Verteilung des eigenen Nachlasses nach dem Tod zu machen. Das oftmals mühsam angesparte und angesammelte Vermögen muss an Erben verteilt werden – eine Aufgabe, die sicher keiner gerne übernimmt. Denn der Tod gilt nahezu überall noch als Tabuthema und wird daher selbst in engsten Familienkreisen nicht wie selbstverständlich diskutiert. Dennoch ist es unumgänglich, Entscheidungen über den Verbleib des Nachlasses nach dem Tod zu treffen.

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Eine Ideallösung gibt es nicht – oder doch?

Eine Ideallösung gibt es nicht – oder  doch?
Der Gedanke, der ganz persönliche Nachlass könnte auf einem der vielen lokalen Trödelmarkte rund um Görlitz – wie hier in Kodersdorf oder Reichenbach/O.L. (ganz oben) – landen, ist vielen Menschen eher unangenehm. Da helfen nur klare Verfügungen.

In der Regel wirft eine Erbschaft stets viele Fragen auf. Eine optimale Lösung zu finden, ist oftmals schwer – allerdings nicht unmöglich. Wichtig ist, dass man sich Schritt für Schritt um die Erb-Schritte kümmert. Grundlegende Basis hierfür ist zunächst das schriftliche Festhalten der Vermögenssituation. Dies lässt sich am besten durch ein Vermögensverzeichnis regeln. In diesem werden nicht nur aktuelle Vermögenswerte aufgezählt, sondern auch zukünftige Verbindlichkeiten erwähnt.

Erbfolge oder Testament

Ob man die Erben selbst bestimmen möchte oder doch die Erbfolge entscheiden lässt, ist eine persönliche Entscheidung. Je nach Lebenssituation und Familienstand – wie etwa ledig, verheiratet oder geschieden, mit Kindern oder alleine lebend – sind verschiedene Wege möglich. Steht etwa die Ehe auf der Kippe oder eine Scheidung kurz bevor, so sollte von einer gesetzlichen Erbfolge zurückgetreten werden. Denn nach dem Gesetz treten der Partner sowie die Kinder bei der gesetzlichen Erbfolge automatisch als Erben ein, falls im Testament nichts anderes vermerkt ist. Auch wenn Eltern nicht nur Kinder aus der eigenen Ehe, sondern von früheren Beziehungen besitzen, gilt ein Testament als bessere Lösung. Ansonsten kann es nach dem Tod des Angehörigen schnell zu Streitigkeiten innerhalb der Familie kommen.

Das Vermögensverzeichnis

Heute noch scheinbar feste Lebensumstände können sich morgen schon geändert haben. Damit dann nicht der Überblick über die eigenen Vermögensverhältnisse verloren geht, empfiehlt sich das Anlegen eines Vermögensverzeichnisses.

Um nach dem Tod Streitigkeiten um ein Erbe zu vermeiden, sollte in Partnerschaften jeder Partner für sich ein Vermögensverzeichnis über aktuelle Vermögenswerte anlegen. Beachtet werden müssen Gegenstände, welche im Laufe der Zeit an Wert verlieren (wie Autos) oder an Wert gewinnen (wie Aktien, Anleihen) können. Auch laufende Kosten wie Miete, Kfz-Kosten, Urlaub und weitere Fixkosten werden im Vermögensverzeichnis aufgeführt. In diesem Schritt sollte gleich der eigene Vermögensstand darauf geprüft werden, ob ein finanzielles Polster für unvorhersehbare Ereignisse wie Krankheit oder Diebstahl vorhanden ist. Mit Hilfe diese Verzeichnisses ist es dann einfacher, in einem Testament die entsprechenden Vermögenswerte zu gleichen Teilen oder nach Wunsch aufzuteilen.

Kommentare Lesermeinungen (1)
Lesermeinungen geben nicht unbedingt die Auffassung der Redaktion, sondern die persönliche Auffassung der Verfasser wieder. Die Redaktion behält sich das Recht zu sinnwahrender Kürzung vor.

Vererben

Von Rolf Domke am 19.12.2013 - 16:25Uhr
Seit über 30 Jahren bin ich mit dem Vermögen "fremder" Menschen beschäftigt und habe leider des Öfteren erleben müssen, wie nach dem Tod von Vater oder Mutter, Onkel oder Tante, harmonische Familien im Streit auseinandergebrochen sind. Grund war regelmäßig, eine nicht vorhandene oder nicht überlegte bzw. zu Ende gedachte Nachlassverfügung.

Ich rate jedem Mitbürger und meinen Kunden und mein Umfeld nerve ich sogar damit, eine Nachlassverfügung zu erstellen. Hilfe dazu gibt es allenthalben, so man diese braucht. In einem Praxisfall vergingen anderthalb Jahre, von meiner Motivation bis zur Notarurkunde. Die Familienverhältnisse waren verzwickt, aber nach der Regelung waren die potenziellen Erblasser befreit. Sie leben Gott sei Dank noch Heute und sollen ewig leben.

Ein letzter Wille wird respektiert, ein letzter Zufall führt zu Streit.

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  • Erstellt am 19.12.2013 - 00:39Uhr | Zuletzt geändert am 15.10.2022 - 17:14Uhr
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