Care-Paket für die Wirtschaft: Konjunktur-Paket II

Dresden. Das sächsische Kabinett hat in seiner Sondersitzung am 13. Februar 2008 der Umsetzung des Konjunkturpaketes II des Bundes zugestimmt. Dem Freistaat Sachsen stehen aus dem Bundesgesetz zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder (Zukunftsinvestitionsgesetz - ZuInvG) insgesamt 596,8 Mio. EUR zur Verfügung, welche zu 65% für Bildungsinfrastruktur- (Kindergärten, Schulen, Hochschulen, Weiterbildungseinrichtungen und Forschung) und zu 35% für Infrastrukturinvestitionen (insbesondere Verkehr, Krankenhäuser, Städtebau, Informationstechnologie) verwendet werden sollen. Mit 477,4 Mio. Euro erhalten die Kommunen 80% der Gelder aus dem Bundesprogramm. Damit liegt der Freistaat über der vom Bund geforderten Quote von 70%. Weil der Freistaat diese Bundesmittel um rund 32 Mio. Euro aus Landesmitteln aufstockt, stehen den Kommunen insg. 509,2 Mio. Euro für Investitionen zur Verfügung. Sachsens Ministerpräsident Stanislaw Tillich sagte: „In meiner ersten Regierungserklärung habe ich deutlich gemacht, dass gute Lebensverhältnisse in den ländlichen Regionen Sachsens für mich ein besonderes Anliegen sind. Deshalb habe ich früh entschieden, dass wir 80% der zur Verfügung stehenden Mittel, statt die von der Bundesregierung vorgesehen nur 70% an die Kommunen unseres Landes weitergeben werden. Wir sind mit unserer heutigen Entscheidung an der Spitze der Bundesländer, die überproportional ihre Kommunen unterstützen.“

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Sachsen mit bundesweit höchster Investitionsquote

Das Konjunkturpaket II sei für Sachsen, so Tillich, das Sahnehäubchen auf die ohnehin hohen Investitionen. Der Freistaat hat mit rund 20% die höchste Investitionsquote aller Bundesländer: „Das heißt, wir investieren in den nächsten zwei Jahren rund 6,5 Mrd. Euro in die Zukunft unseres Landes - das sind 6.500 Million Euro.“ Es sei ihm in den Gesprächen mit den kommunalen Spitzen wichtig gewesen, dass es keinen Streit über die Schwerpunkte im Konjunkturpaket gebe, sondern dass die Unterstützung vor allem auch der ländlichen Regionen im Mittelpunkt stehe. Tillich: „Deshalb wickeln wir die Investitionen auch unbürokratisch über die Landkreise und kreisfreien Städte ab.“

Die Fakten im Überblick:

• 80% der Mittel fließen an die Kommunen, 20% gehen an das Land
• Freistaat stockt Bundesförderung von 75% auf 80% auf und stellt hierfür den Gemeinden 32 Mio. Euro zusätzlich zur Verfügung
• Freistaat investiert ca. 100 Mio. Euro im Bereich Hochschulen und Forschung
• Förderverfahren erheblich vereinfacht
• Vergaberecht für alle gelockert!

Auch der stellvertretende Ministerpräsident, Thomas Jurk, seines Zeichens Wirtschafts- und Arbeitsminister, scheint befriedigt: „Wir haben unser Ziel erreicht: Erstens fließt der größte Teil der Mittel direkt in die Kommunen. Und zweitens haben wir mit der Lockerung der Vergabevorschriften und mit den vereinfachten Antragsverfahren die Voraussetzungen geschaffen, dass die Kommunen diese Mittel schnell umsetzen können. Die Kommunen wissen am besten, in welche zusätzlichen Projekte sie investieren müssen, um die Lebensqualität nachhaltig zu verbessern und gleichzeitig die regionale Wirtschaft anzukurbeln.“ Er sei zufrieden, dass der Schwerpunkt bei Investitionen in Schulen und Kindertagesstätten und der energetischen Sanierung liege: „Damit hat das Konjunkturprogramm neben der kurzfristigen Wirkung auf die regionale Wirtschaft und den Arbeitsmarkt zusätzlich einen nachhaltigen, langfristigen Effekt.“

Aufteilung des Landesanteils


Gleichzeitig hat das Kabinett über die Verteilung der dem Freistaat zustehenden Mittel in Höhe von 119,4 Mio. Euro entschieden. Dabei wurde die vom Bund vorgegebene Verteilung zwischen Bildungsinfrastruktur- und sonstiger Infrastruktur von 65% zu 35% berücksichtigt. Um den Wissenschaftsstandort Sachsen zu stärken wird dabei der überwiegende Teil der Mittel in die Universitäten und Hochschulen des Landes fließen.

Aufteilung des Kommunalanteils


Die den Kommunen bereitzustellenden Mittel in Höhe von 509,2 Mio. EUR werden in Form von Bewilligungskontingenten auf die Kreisfreien Städte und Landkreise aufgeteilt. Als Verteilungsschlüssel für die Bemessung der Kontingente wird die Einwohnerzahl verwendet. Damit ergeben sich Bewilligungskontingente für die Landkreise und Kreisfreien Städte, welche jeweils anhand der Quote 65:35 auf Bildungs- bzw. Infrastrukturinvestitionen verteilt sind.

Einheitliche Fördersätze / Finanzschwache Kommunen

Um einen geordneten Mittelabfluss der im sächsischen Haushalt für Landesprogramme vorgesehenen Investitionsmittel und der zusätzlich durch das Konjunkturpaket des Bundes bereitgestellten Mittel sicher zu stellen, hat das Kabinett beschlossen, befristet für das Konjunkturprogramm, die Fördersätze zu vereinheitlichen.

Damit gelten für alle im Rahmen der Richtlinie KommInfra 2009 geförderten Maßnahmen im Bildungsbereich sowohl für Landes- wie für das Bundesprogramm einheitliche Fördersätze von 80%. Im Infrastrukturbereich gilt für die aus Bundesmitteln finanzierten Maßnahmen im Rahmen des Konjunkturpaketes II ebenfalls eine Förderquote von 80%. Für alle anderen Investitionen im Infrastrukturbereich, die im Rahmen der KommInfra 2009 aus Landesmitteln gefördert werden, wird der Fördersatz auf 75% heraufgesetzt. Sofern eine bereits bestehende Förderrichtlinie höhere Fördersätze vorsieht, gilt dieser weiter.

Der sächsische Finanzminister Prof. Dr. Georg Unland sieht den Geldregen differenziert: „Indem wir die Förderquote in den Landesprogrammen teilweise erheblich heraufgesetzt haben - z.B. im Schulhausbau von 50% auf 80% - werden die Kommunalhaushalte deutlich entlastet. Die Städte und Gemeinden können dadurch in wesentlich mehr Maßnahmen investieren. Dies gilt besonders für finanzschwache Kommunen. Wichtig ist aber auch: Gegenüber den Investitionen im sächsischen Doppelhaushalt von pro Jahr über 3 Milliarden Euro bedeuten die Bundesmittel aber nur einen Zuwachs von rund 10%.“

Die Kofinanzierungsfähigkeit der Kommunen derzeit schon durch die Infrastrukturpauschale in Höhe von 75 Mio. Euro im Jahr 2009 und der investiven Schlüsselzuweisungen im Rahmen des Finanzausgleichs in Höhe von 276,5 Mio. Euro im Jahr 2009 gewährleistet.

Antrags- und Bewilligungsverfahren

Das Kabinett hat in Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden erhebliche Verfahrensvereinfachungen beschlossen. Dieses orientiert sich am Verfahren der Fluthilfenabwicklung der Hochwasserschäden aus dem Jahr 2002. Alle Maßnahmen werden einheitlich über die „Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung zur Förderung von Infrastrukturmaßnahmen der Kommunen im Freistaat Sachsen (VwV KommInfra2009) geregelt.

Zur Vereinfachung der Verfahren gilt folgendes:

• Für die nach der Richtlinie KommInfra2009 geförderten Vorhaben ist für das Haushaltsjahr 2009 nicht zwingend ein kommunaler Nachtragshaushalt erforderlich. Gemäß § 79 SächsGemO sind ausnahmsweise außerplanmäßige oder überplanmäßige Ausgaben zulässig. Der Gemeinderat ist zu beteiligen und die kommunale Finanzplanung sowie das Investitionsprogramm nach § 80 SächsGemO sind durch einfachen Beschluss fortzuschreiben.
• Vereinfachungen in den jeweiligen Fachförderrichtlinien einschließlich vereinfachte Formulare: Bei Maßnahmen bis 100.000 Euro erfolgt die Bewilligung auf Basis der Prioritätenliste mit einer stark vereinfachten gemeinderechtlichen Stellungnahme. Für Maßnahmen zwischen 100.000 Euro und 400.000 Euro erfolgt kurzfristig eine Plausibilitätsprüfung. Projekte, die über diesem Betrag liegen, werden nach vereinfachten Förderrichtlinien bewilligt.
• Der Schwellenwert für baufachliche Stellungnahme der Bauverwaltung wird ebenfalls angehoben. Bei Maßnahmen von 1 Mio. EUR bis 5 Mio. EUR wird eine vereinfachte Plausibilitätsprüfung (maximaler Prüfungszeitraum: 1 Woche) eingeführt.
• Zur Beschleunigung von Investitionen werden Vergabeverfahren vereinfacht. Dies erfolgt im Wesentlichen durch die vereinfachte Möglichkeit zur Durchführung Beschränkter Ausschreibungen und Freihändiger Vergaben aufgrund der Erhöhung von Schwellenwerten: Bei Bauleistungen sind Beschränkte Ausschreibungen bis 1 Mio. EUR ohne Umsatzsteuer möglich (statt bisher 25.000 EUR), Freihändige Vergaben sind bis 100.000 EUR ohne Umsatzsteuer für Dienst- und Lieferleistungen und für Bauleistungen bis 100.000 EUR möglich (statt bisher 13.000 EUR). Das bedeutet, dass die Vergabestellen unterhalb der genannten Schwellenwerte nicht mehr verpflichtet sind, öffentlich auszuschreiben.

Alle Verfahrensvereinfachungen gelten befristet bis zum 31. Dezember 2010.


Kommentar

Bei aller Euphorie: Konjunkturpakete haben immer ein G´schmäckle von Staatsaktionismus. Ob sie wirklich tiefgreifende Effekte bringen, sei dahingehstellt - und wehe dem, der nach dem "danach" fragt.

Wie immer gibt es auch Angeschmierte, die leer ausgehen, wie das Mini-Dorf ohne Schule mit kaputter Straße (Straßenbau ist aus dem Konjunkturpaket II nicht förderwürdig).

Und trotzdem zeigen die Sachsen wieder einmal, wie man es macht, weil auf insgesamt Kommunen und Nachhaltigkeit gesetzt wird.

Das macht den Freistaat sympathisch,

bestimmt nicht nur bei Ihrem Fritz R. Stänker

Kommentare Lesermeinungen (1)
Lesermeinungen geben nicht unbedingt die Auffassung der Redaktion, sondern die persönliche Auffassung der Verfasser wieder. Die Redaktion behält sich das Recht zu sinnwahrender Kürzung vor.

Konjunktur-Paket II

Von Karl-Wilfried Pultke, Porta Westfalica am 26.02.2009 - 19:35Uhr
Es ist doch ein Treppenwitz der Geschichte, dass in der tiefsten Krise des globalisierten Kapitalismus nun endlich Geld in unsere marode kommunale Infrastruktur (hier hauptsächlich Schulen) fließen wird, während man in relativ finanzstarken Jahren die öffentlichen Bauten und Schulgebäude vergammeln ließ und einen hohen Sanierungsstau in Kauf genommen hat.
Bin seit 14 Jahren stellv. Schulleiter einer Gesamtschule und was meine Briefe seit Jahren an die Verwaltung hinsichtlich Sanierung und Modernisierung nicht geschafft haben, haben ein paar Zocker auf internationalem Bankenparkett geschafft. Muss ich mich bei denen noch bedanken, dass die Schulen jetzt hergerichtet werden ?

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  • Quelle: /FRS
  • Erstellt am 13.02.2009 - 22:57Uhr | Zuletzt geändert am 13.02.2009 - 23:45Uhr
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