Entwurf des Lärmaktionsplans in Görlitz zur Einsicht ausgestellt
Görlitz, 23. März 2024. Zur Anpassung an die EU-Umgebungslärmrichtlinie arbeitet die Stadt Görlitz unter Einbeziehung der Öffentlichkeit und relevanter Interessengruppen an der Fortschreibung ihres Lärmaktionsplans. Die Initiative zielt darauf ab, die durch den Verkehr bedingte Lärmbelastung, basierend auf den Erhebungen der Jahre 2013 und 2018, erneut zu bewerten und entsprechende Maßnahmen zur Lärmreduktion zu erörtern.
Maßnahmen zur Lärmreduktion in Görlitz werden erläutert. Symbolbild
Foto: Olexy @Ohurtsov auf Pixabay
Entwurfserstellung und Bürgerbeteiligung
Der Prozess der Planfortschreibung erfolgt in Zusammenarbeit zwischen der Stadtverwaltung Görlitz und dem Dresdner Ingenieurbüro IVAS. Unter Berücksichtigung der Rückmeldungen aus der ersten Beteiligungsphase wurde ein detaillierter Planentwurf ausgearbeitet, der eine umfassende Analyse der Lärmsituation in Görlitz und entsprechende Maßnahmen zur Lärmreduzierung enthält.
Öffentliche Auslegung und Einsichtnahme
Vom 25. März bis zum 26. April 2024 liegt der Planentwurf in der Jägerkaserne zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Zusätzlich sind die Dokumente online auf der städtischen Webseite zugänglich. Die Stadtverwaltung ermutigt alle Bürgerinnen und Bürger, ihre Anregungen und Einwände bis zum 3. Mai 2024 einzureichen und somit aktiv am Gestaltungsprozess teilzunehmen. Anregungen und Einwendungen können schriftlich bis zum 03.05.2024 an das Amt für Stadtentwicklung, Hugo-Keller-Straße 14 in 02826 Görlitz oder per E-Mail an verkehrsplanung@goerlitz.de gerichtet werden.
Informationsveranstaltung und Ausblick
Eine öffentliche Informationsveranstaltung am 09.04.2024 um 17:30 Uhr im Raum 350 der Jägerkaserne bietet Interessierten die Möglichkeit, sich umfassend über die Inhalte des Lärmaktionsplans zu informieren. Ziel ist es, den Görlitzer Stadtrat mit einem ausgewogenen Maßnahmenpaket zur Lärmminderung zu versorgen, welches nicht nur an den Lärmschwerpunkten, sondern auch stadtweit zu einer erhöhten Lebensqualität beitragen soll.
![Stichörter](/images/design/tagz.png)
![Kommentare](/images/design/icom.png)
![Weitere Artikel aus dem Ressort](/images/design/ifol.png)
-
Bundesförderprogramm unterstützt kreative Raumentwicklung in Oberlausitz-Niederschlesien
Görlitz, 5. Juli 2024. Der Regionale Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien (RPV) hat eine...
-
100. Fördermittelbescheid für Kohleregionen an Klinikum Görlitz übergeben
Görlitz, 10. Juni 2024. Ministerpräsident Michael Kretschmer hat am 6. Juni den 100. Besch...
-
Stadtverwaltung Görlitz schließt am 4. Juni vorzeitig
Görlitz, 30. Mai 2024. Die Stadtverwaltung Görlitz wird am 4. Juni 2024 ab 16 Uhr aus betr...
-
Briefwahlbüro in der Jägerkaserne
Görlitz, 24. Mai 2024. Im Briefwahlbüro in der Jägerkaserne auf der Hugo-Keller-Stra&...
-
Keine Revision des Finanzausgleichs für Görlitz
Görlitz, 17. Mai 2024. Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen hat den Beschluss gef...
- Quelle: red / Stadtverwaltung Görlitz
- Erstellt am 18.03.2024 - 08:55Uhr | Zuletzt geändert am 23.03.2024 - 19:39Uhr
Seite drucken