Sachsen weiter frei von Studiengebühren

Dresden. Mit einem Schreiben unbekannter Herkunft werden Studierende der Universität zu Leipzig zur Zahlung von Studiengebühren in Höhe von 520 Euro pro Semester aufgefordert. Der Freistaat Sachsen habe die Erhebung von Studiengebühren zum Wintersemester 2006/2007 beschlossen, heißt es in dem Brief, der angeblich das Hochschulministerium des Freistaates Sachsen zum Absender hat. Das Ministerium für Wissenschaft und Kunst weist die Studentinnen und Studenten darauf hin, in keinem Fall Geld an die angegebene Bankverbindung zu überweisen.

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Scherz lässt das Thema hochkochen

Wissenschafts- und Kunstministerin Ludwig bezeichnete den Brief mit der Aufforderung zur Zahlung von Studiengebühren als bösen Scherz auf Kosten der Studierenden. "Der Freistaat Sachsen erhebt keine Studiengebühren!", stellt ihr Ministerium klar und reagiert damit auf einen Brief, der heute unter Studentinnen und Studenten der Universität Leipzig für Verunsicherung sorgt. Nach Paragraph 27 Absatz 5 des Verwaltungskostengesetzes ist die Erhebung von allgemeinen Studiengebühren für das Erststudium im Freistaat ausgeschlossen. Langzeitstudiengebühren gibt es in Sachsen nicht. Nur in Ausnahmefällen können Studiengebühren für ein Zweitstudium erhoben werden.

Das Ministerium für Wissenschaft und Kunst behält sich vor, gegen den unbekannten Absender des Schreibens Strafanzeige zu erstatten.


Kommentar:

Den Reaktionen unter Studierenden und Ministeriellen nach zu urteilen hat der oder haben die Urheber des Studiengebürenbriefs ein heißes Thema berührt.

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  • Quelle: /SMWK /red
  • Erstellt am 02.05.2006 - 14:54Uhr | Zuletzt geändert am 04.08.2006 - 18:01Uhr
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