Antragsfrist für Kulturraumförderung 2025 in Görlitz
Görlitz, 13. Mai 2024. Für das Haushaltsjahr 2025 können bis Mitte Juni 2024 Anträge auf institutionelle Förderung, Projektförderung und Investitionsförderung beim Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien gestellt werden.
Görlitz setzt sich für die Kultur 2025 ein.
Foto: Landratsamt Görlitz
Antragsprozess und Fristen
Vor der Antragstellung beim Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien muss der Antragsteller das Einvernehmen mit seiner Sitzgemeinde herstellen. Dies ist insbesondere wichtig, da die Sitzgemeinde, also die Gemeinde, in der der Antragsteller ansässig ist oder das Projekt realisiert wird, einen Anteil der Förderung übernehmen muss. Für Interessenten in Görlitz bedeutet dies, dass sie bis spätestens 31. Mai 2024 ihre Anträge zur Übernahme des Sitzgemeindeanteils bei der Stadtverwaltung Görlitz einreichen müssen.
Einreichung und Kontakt
Die Einreichung der Unterlagen, zu denen die Projektbeschreibung, der Kosten- und Finanzierungsplan sowie eine formlose Erklärung gehören, dass die Angaben mit denen im Hauptantrag übereinstimmen, erfolgt an das Büro des Bürgermeisters, Dezernat II, in Görlitz oder per E-Mail an buero-bm2@goerlitz.de. Bei spezifischen Fragen zur Antragstellung ist die Kulturmanagerin der Stadt Görlitz, Antonia Menzel, unter der Telefonnummer 03581 672447 oder über die genannte E-Mail-Adresse erreichbar.
Weitere Unterstützung
Für allgemeine Fragen zum Prozess der Kulturraumförderung stehen die Mitarbeiterinnen der Verwaltung des Kulturraumes Oberlausitz-Niederschlesien unter der Telefonnummer 03581 663 9400 zur Verfügung. Sie bieten Unterstützung und Beratung bei der Antragsstellung und weiteren administrativen Verfahren.
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- Quelle: red / Stadtverwaltung Görlitz
- Erstellt am 06.05.2024 - 09:31Uhr | Zuletzt geändert am 13.05.2024 - 10:08Uhr
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