Ohne-Sorgen-Baden in Sachsen

Sachsen, 28. Juni 2006. In den Sommermonaten ist das Baden in Gewässern ein beliebter und erholsamer Freizeitspaß. Damit die Freude und Erholung nicht durch unangenehme Folgen getrübt wird, überwachen die Gesundheitsämter in Sachsen alle Gewässer, in denen regelmäßig gebadet wird. Das Wasser wird auf gesundheitsschädigende Keime und – wo nötig – auch auf chemische Inhaltsstoffe überprüft.

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Neue Badegewässerkarte des Freistaates Sachsen veröffentlicht

Einige Badegewässer, die gut besucht sind, eine große regionale oder überregionale Bedeutung haben und eine gute Qualität des Wassers aufweisen, werden als "EU-Badegewässer" in einer Liste geführt. In Sachsen sind das zur Zeit 31 Seen und Talsperren, die zum Baden einladen. In den meisten Fällen handelt es sich um Wasserspeicher und Tagebaurestseen.

Die Überprüfung, ob anhand der Wasserqualität eine Gesundheitsgefährdung ausgeschlossen werden kann, ist aber nicht das einzige Ziel der Überwachung. Es soll in einem weitreichenderen Sinn eine Verbesserung der Wasserqualität und des Gesamtzustandes der Gewässer erreicht werden.

Die neue EU-Badegewässerrichtlinie, die bis 2008 in sächsisches Recht umgesetzt sein muss, berücksichtigt dies. Sie schreibt nicht nur die Überprüfung gesundheitlich wichtiger Parameter vor, sondern fordert eine Gesamtbeschreibung des Gewässers und seines Umfeldes und, wo nötig und möglich, Verbesserungsmaßnahmen. Deshalb sind die EU-Badegewässer bereits jetzt als Schutzgebiete mit Sonderanforderungen Teil der Wasser-Rahmenrichtlinie der Europäischen Union, die die Erreichung eines guten Gewässerzustandes bis 2015 anstrebt.

Selbstverständlich geben die Gesundheitsämter jederzeit über die aktuelle Badewasserqualität Auskunft. Die aktuellen Werte der EU-Badegewässer werden im Internet veröffentlicht (siehe unten).

Die Badegewässerkarte ist in Sachsens Landratsämtern (Gesundheitsamt oder Umweltamt) unentgeltlich erhältlich. Darüber hinaus kann diese angefordert werden beim Zentralen Broschürenversand der Sächsischen Staatsregierung, Hammerweg 30, 01127 Dresden, Tel. 0351 2103671, Fax 0351 2103681, eMail: Publikationen@sachsen.de.

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Update vom 11. April 2022:
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  • Erstellt am 28.06.2006 - 23:43Uhr | Zuletzt geändert am 11.04.2022 - 14:16Uhr
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