Klinikum Görlitz (be)handelt

Dresden | Görlitz-Zgorzelec, 26. August 2008. Das Klinikum Görlitz darf schon bald seltene Erkrankungen ambulant behandeln. „Insgesamt sieben Krankenhäuser werden aufgrund ihres Antrages ab dem 1. September 2008 für die Behandlung dieser Erkrankungen zugelassen. Zuvor hat sich der Krankenhausplanungsausschuss in seiner gestrigen Sitzung mehrheitlich für die Zulassung der Krankenhäuser ausgesprochen“, betonte Sachsens Gesundheitsministerin Christine Clauß.

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Gesundheitsministerium lässt weitere Krankenhäuser zur ambulanten Behandlung von seltenen Erkrankungen zu

Thema: Klinikum Görlitz

Klinikum Görlitz

Das Klinikum Görlitz, korrekt Städtisches Klinikum Görlitz gGmbH, verfügt über mehr als 650 Betten und ist Leiteinrichtung für das Tumorzentrum Ostsachsen. In der vergangen Zeit war eine Kontroverse um eine mögliche Privatisierung oder die Eingliederung in einen Krankenhausverbund entstanden. Auch Protest von Bürgern hat beigetragen, den Status quo als städtisches Unternehmen zu erhalten.

Wichtig ist das für Patienten, die von Mukoviszidose, Multipler Sklerose, Tuberkulose und primär sklerosierender Cholangitis betroffen sind. „Mit der Zulassung ist auch weiterhin die gute Versorgung der von diesen Erkrankungen betroffenen Patientinnen und Patienten im Freistaat gewährleistet“, so Clauß. Folgende Krankenhäuser werden zugelassen: - HELIOS Vogtland-Klinikum Plauen, - Städtisches Klinikum Görlitz und das - Fachkrankenhaus Hubertusburg jeweils für Multiple Sklerose, - Universitätsklinikum Dresden für Multiple Sklerose und primär sklerosierende Cholangitis, - Krankenhaus Dresden-Friedrichstadt für Mukoviszidose, Tuberkulose und primär sklerosierende Cholangitis - Fachkrankenhaus Coswig und das Klinikum St. Georg jeweils für Tuberkulose. Seit der Gesundheitsreform 2007 ist das Sächsische Staatsministerium für Soziales als Krankenhausplanungsbehörde des Freistaates Sachsen für die Zulassung von Krankenhäusern zur ambulanten Behandlung von hochspezialisierten Leistungen, seltenen Erkrankungen und Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen zuständig.

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  • Quelle: /red
  • Erstellt am 26.08.2008 - 15:32Uhr | Zuletzt geändert am 26.08.2008 - 15:42Uhr
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