Gefahr auf dem Eis
Görlitz, 20. Januar 2022. Die Landestalsperrenverwaltung Sachsen warnt davor, Eisflächen auf Flüssen, Talsperren und anderen Wasserspeichern zu betreten. Durch die schwankenden Wasserspiegel in Verbindung mit dem nur leichten Frost ist das Eis nicht tragfähig – und ins Eis einzubrechen bedeutet akute Lebensgefahr!
Abb.: Auch vermeintlich flache Fließgewässer bergen immer wieder unerwartete Gefahren, deshalb bitte nicht betreten!
Foto: Silvia, Pixabay License
Vorbild für Kinder sein
Gerade auf Kinder haben zugefrorene Flüsse und Seen eine große Anziehungskraft. "Deshalb sollten Eltern ihren Kindern die Gefahren beim Betreten von Eisflächen immer wieder vermitteln und durch eigenes richtiges Verhalten Vorbild sein", so Eckehard Bielitz, Geschäftsführer der Landestalsperrenverwaltung.
Besonderheiten bei Talsperren
Auch bei Talsperren können durch veränderliche Wasserstände unter der vereisten Oberfläche gefährliche Hohlräume und im Eis selbst Spannungen entstehen, die urplötzlich zum Aufbruch der Eisfläche führen. Außerdem sind viele Staumauern mit Eisfreihaltungsanlagen ausgestattet. Diese verhindern durch aufsteigende Luftblasen, dass sich eine geschlossene Eisdecke bildet, die die Stauanlage beschädigen könnte.Vorsicht an Flüssen
Auch Flüsse sind ständig in Bewegung, weshalb sie meist nicht vollständig zufrieren. Randeis an den Ufern kann leicht abbrechen, da sich durch die ständig wechselnden Wasserstände auch hier Hohlräume bilden.Deiche kein Spielplatz
Verboten ist das Rodeln auf Deichen. Auch, wenn ein Deich im Winter vielleicht zum Rodeln einlädt: Deiche sind Hochwasserschutzanlagen und sollen vor Überschwemmungen schützen. "Durch das Betreten und Befahren – aber eben auch durch Rodeln – kann die Grasnarbe eines Deiches, die ihn vor Ausspülungen schützen soll, beschädigt oder zerstört werden", erklärt Bielitz. Eine intakte und dichte Grasnarbe ist deshalb entscheidend für die Standfestigkeit eines Deiches im Hochwasserfall.Schnee nicht in den Fluss
Die Landestalsperrenverwaltung weist außerdem darauf hin, dass Schnee nicht in Flüssen entsorgt werden darf. Der Schnee kann vereisen, sich an Engstellen wie etwa Wehren oder Brücken verkeilen und so zu einem gefährlichen Abflusshindernis werden, das den Querschnitt eines Flusses verengt mit der Folge, dass das Wasser sich aufstaut und der Fluss schlimmstenfalls über die Ufer tritt.Wehre funktionstüchtig halten
Betreiber von Wehren und anderen wasserwirtschaftlichen Anlagen sind verpflichtet, diese auch bei Frost funktionstüchtig zu halten. Frieren die beweglichen Wehrverschlüsse sowie Steuer- und Regeleinrichtungen fest, können solche Anlagen ebenfalls zu einem Abflusshindernis werden.Mehr:
Zum Thema Eisgefahren hat die Landestalsperrenverwaltung eine neue Broschüre erstellt, die in der Publikationsdatenbank des Freistaates Sachsen als pdf-Datei heruntergeladen werden kann. Die Broschüre zeigt, worauf geachtet werden muss, wenn Gewässer zufrieren und enthält Tipps für Bürger sowie wichtige Hinweise für Städte und Gemeinden zum Verhalten bei Eishochwasser.



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- Quelle: red | Foto: silviarita / Silvia, Pixabay License
- Erstellt am 20.01.2023 - 08:32Uhr | Zuletzt geändert am 20.01.2023 - 09:00Uhr
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