Landkreis Görlitz: Omikron ist angekommen
Landkreis Görlitz, 27. Dezember 2021. In der Corona-Pandemie gibt es nur eine Gewissheit: Über kurz oder lang wird sich jeder infizieren und das Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs ist dann nur bei dem gemindert, der wirksam geimpft ist. Zudem erschwert die Impfung die Weiterverbreitung des Virus. Die am 23. Dezember 2021 im Kreis Görlitz erstmals nachgewiesene Omikron-Variante – B.1.1.529 – steigert die Infektionswahrscheinlichkeit über das bislang bekannte Maß hinaus.
Sächsische Corona-Notfall-Verordnung ab 28. Dezember 2021 angepasst
Hintergründe für neuen Ansteckungsrisiken hat die Neue Zürcher Zeitung in einem Beitrag von Christian Speicher (Text), Christian Kleeb (Grafik) am 21. Dezember 2021 online veröffentlicht. Einen Überblick hat der Deutschlandfunk am 23. Dezember 2021 online gestellt.
Das Landratsamt weist im Zusammenhang mit dem ersten Omikron-Nachweis auf die Regelungen der Allgemeinverfügung zur Absonderung hin. Bei Varianten des Coronavirus SARS-CoV-2 – außer Alpha und Delta – gilt auch für vollständig Geimpfte und Genesene eine Quarantänezeit von 14 Tagen, eine Freitestung ist nicht möglich.
Die durch den Landkreis Görlitz für eine Bewohner ermittelte Sieben-Tage-Inzidenz beträgt 404,7 je 100.000 Einwohner, der Wert des RKI liegt am heutigen 27. Dezember 2021 bei 372,8. Anders ausgedrückt: Bezogen auf die Einwohnerzahl infizieren nach aktuellem Woche für Woche rund 1.000 Einwohner neu. Etwa jeder 185. Einwohner des Landkreises ist mit einer Coronainfektion verstorben, nach Schätzungen etwa 85 bis 90 Prozent davon tatsächlich an der Coronainfektion.
Neue Regeln in Sachsen ab dem 28. Dezember 2021
Der Freistaat Sachsen hat in Bezug auf den Bund-Länder-Beschluss vom 21. Dezember 2021 die Sächsische Corona-Notfall-Verordnung angepasst. Diese tritt am 28. Dezember 2021 in Kraft und gilt bis einschließlich 9. Januar 2022. Im Wesentlichen werden die bestehenden Schutzmaßnahmen fortgeführt.
Folgende Anpassungen wurden jedoch vorgenommen:
Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske besteht jetzt auch
- in geschlossen Räumen von Einrichtungen, Betrieben, Läden, Behörden und Gerichten, sofern es sich um öffentlich zugängliche Verkehrsflächen handelt,
- bei körpernahen Dienstleistungen,
- bei Sitzungen von Gremien und Parteien und ähnlichen Veranstaltungen, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht online stattfinden können.
Private Zusammenkünfte, an denen allein geimpfte und genesene Personen teilnehmen, bleiben zulässig, sofern insgesamt nicht mehr als zehn Personen anwesend sind – bislang waren 20 Personen erlaubt. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres bleiben bei der Zählung unberücksichtigt.
Mehr:
- Aktuelle Impftermine im Landkreis Görlitz:
http://impftermine.landkreis.gr/ - Formular zum Nachweis der betrieblichen Testpflicht:>
http://coronavirus.landkreis.gr/ (unter Formulare) - Schnelltest-Angebote im Landkreis Görlitz: http://schnelltest.landkreis.gr/
- Quarantänepflicht:
http://coronaabsonderung.landkreis.gr/ - Aktuelle Reisewarnungen:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/10.2.8Reisewarnungen - Bürgertelefon im Gesundheitsamt des Landkreises Görlitz:
In der Woche ab dem 27. Dezember 2021: Montag und Mittwochs von 8 bis 12 Uhr sowie Dienstags und Donnerstags von 8 bis 16 Uhr unter Tel. 03581 - 663-5656 oder per E-Mail an anfragen-corona@kreis-gr.de
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- Quelle: red | Foto: © BeierMedia.de
- Erstellt am 27.12.2021 - 15:43Uhr | Zuletzt geändert am 27.12.2021 - 16:17Uhr
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