Masernerkrankung im Landkreis Görlitz

Landkreis Görlitz, 17. September 2018. Am 9. Dezember 2018 wurde ein 23-Jähriger mit deutlich schlechtem Allgemeinzustand im Städtischen Klinikum Görlitz aufgenommen. Der aus München stammende Patient, der zurzeit ein Auslandssemester in Breslau absolviert, war am 3. Dezember 2018 mit einer grippeähnlichen Symptomatik erkrankt. Die im Rahmen der stationären Aufnahme erfolgte Diagnostik erbrachte sowohl eine klinische als auch Laborbestätigung einer Masernerkrankung.

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Patient auf dem Wege der Besserung

Das Gesundheitsamt des Landkreises Görlitz wurde zeitnah informiert und ermittelte nach Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes 13 Kontaktpersonen zum Erkrankten. Hierbei handelt es sich um Familienangehörige, Mitarbeiter des Rettungsdienstes und Patienten aus dem Wartebereich der Notfallaufnahme. Der Patient selbst war lediglich einmal gegen Masern, Mumps und Röteln geimpft. Ein effektiver Impfschutz gegen Erkrankungen besteht jedoch erst beim Vorhandensein von zwei erfolgten Masernimpfungen. Die Überprüfung des Impfschutzes der externen Kontaktpersonen erfolgte durch das Gesundheitsamt. Die Mitarbeiter des Klinikums, die Kontakt zum Erkrankten haben, werden durch die Hygieneverantwortlichen des Krankenhauses und die Betriebsärztin überwacht.

Nach Aussage der behandelnden Ärzte der Neurologischen Klinik des Städtischen Klinikums Görlitz hat sich der betroffene Patient von dem schweren Krankheitsbild erholt. Das Gesundheitsamt empfiehlt allen Bürgern des Landkreises Görlitz, vorhandene Impfdokumente zu prüfen oder beim Haus- oder Kinderarzt überprüfen zu lassen und insbesondere fehlende Masern-Impfungen nachzuholen.

Das sind die Masern

Die Masernviren werden von Mensch zu Mensch durch Tröpfchen – zum Beispiel beim Husten, Niesen oder Sprechen – übertragen, die Masern gehören zu den ansteckendsten Krankheiten. Fast jeder Kontakt von ungeschützten Personen mit einem Erkrankten führt zu einer Ansteckung. Bereits fünf Tage vor Auftreten eines typischen Hautausschlags sind Betroffene ansteckend. Ungefähr zehn bis 12 Tage nach einer erfolgten Ansteckung kommt es in der Regel zu grippeähnlichen Symptomen wie hohem Fieber, Augenrötung und Husten. In der Wangenschleimhaut treten kleine weißliche Flecken auf. Zwei bis drei Tage später beginnt der typische Ausschlag im Gesicht und hinter den Ohren und breitet sich dann über den ganzen Körper aus.

Da die Masern das Immunsystem des Menschen deutlich schwächen, können zusätzliche Erreger Komplikationen wie eine Mittelohrentzündung oder Bronchitis verursachen. In ein bis sechs Prozent der Masernfälle tritt eine Lungenentzündung auf, die auch für die Mehrzahl der masernbedingten Todesfälle verantwortlich ist.

Insbesondere bei Jugendlichen und Erwachsenen kann es zu Gehirnhautentzündungen kommen. Eine ursächliche Therapie der Masernerkrankung gibt es nicht. Es werden lediglich vorhandene Symptome, wie das Fieber und der Flüssigkeitsverlust behandelt. Einzig vorbeugend ist die Impfung, bei der ein abgeschwächter Lebendimpfstoff gegen Masern, Mumps und Röteln verabreicht wird.

Durchimpfung der Bevölkerung unklar

Weil es weder eine Impfpflicht noch eine Impfdaten-Meldepflicht gibt, kann das Gesundheitsamt des Landkreises Görlitz keine Aussage zur Gesamtimmunisierungsrate im Landkreis machen. Allerdings zeigen die Erfahrungen des Gesundheitsamtes, dass von einem relativ hohen Anteil, insbesondere Erwachsener, ausgegangen werden muss, die entweder keine oder nur eine Impfung in ihrem Leben erhalten haben.

Für diesen Personenkreis bestehen zwei Gefahren: Zum einen selbst an den Masern zu erkranken und zum anderen mögliche Besuchs- bzw. Tätigkeitsverbote für Gemeinschaftseinrichtungen bzw. sensible Berufsgruppen (auch ohne eigene Symptomatik), sobald ein Kontakt zu einem Erkrankten stattgefunden hat.

Leute, die Impfungen grundsätzlich verweigern, sollten bedenken, dass sie weder sich selbst, noch ihren Mitmenschen und Kindern damit einen gefallen tun.

By the way: Grippeschutzimpfung

Die Impfung mit dem diesjährigen Vierfach-Grippeimpfstoff ist während der wöchentlichen Impfsprechstunde am Diesntag, dem 18. Dezember 2018, zwischen 14 Uhr und 17.30 Uhr im Gesundheitsamt Görlitz, Reichertstraße 112, möglich.

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  • Quelle: red | Foto: WikiImages, Pixabay, Lizenz CC0 Public Domain
  • Erstellt am 17.12.2018 - 16:22Uhr | Zuletzt geändert am 17.12.2018 - 16:47Uhr
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