Schiedsstelle zieht um
Görlitz-Zgorzelec. Der Amtsraum der Görlitzer Schiedsstelle 5 befindet sich zukünftig nicht mehr im Nordring 30, sondern ab November 2006 im Stadtteil Königshufen, Alexander-Bolze-Hof 25. Die nächste Sprechstunde findet dort am Donnerstag, dem 2. November 2006, von 17 bis 18 Uhr statt. Die Schiedsstelle 5 ist zuständig für die Bürger der Stadtteile Königshufen, Klingewalde, Historische Altstadt, Nikolaivorstadt sowie der Ortsteile Ludwigsdorf und Ober-Neundorf.
Schiedsstelle für den Bezirk 5 ab November in neuen Räumen
Verfahren vor den Schiedsstellen dienen dem Ziel, Rechtsstreitigkeiten durch eine Einigung der Parteien beizulegen. Die Aufgaben der Schiedsstellen werden durch Friedensrichter wahrgenommen. Das Verfahren ist schnell und unbürokratisch, die Kosten gering.
Die Zuständigkeiten und Sprechzeiten aller Görlitzer Schiedsstellen:
Bezirk 3: Innenstadt, Südstadt
Sitz: Untermarkt 6-8, Rathaus, Zi. 501
Friedensrichter: Klaus Nickel
Protokollführerin: Gertraude Brückner
Sprechtage 2006: 13.11. und 11.12., jeweils 16.30 bis 18.00 Uhr
Telefon: 03591 - 67-1711 nur während der Sprechzeit
Nach Absprache kann auch außerhalb der Sprechzeiten ein Termin vereinbart werden unter der Tel. 0170 - 3 15 49 13.
Bezirk 5: Königshufen, Klingewalde, Historische Altstadt, Nikolaivorstadt, Ludwigsdorf, Ober-Neundorf
Sitz: Alexander-Bolze-Hof 25, 02828 Görlitz
Friedensrichter: Thomas Andreß
Protokollführerin: Sabine Maywald
Sprechtage 2006: 02.11. und 7.12., jeweils 17.00 bis 18.00 Uhr
Telefon: 03581 - 31 80 80, nur während der Sprechzeit
Bezirk 8: Weinhübel, Rauschwalde, Biesnitz, Hagenwerder, Tauchritz, Schlauroth, Kunnerwitz, Klein Neundorf
Sitz: Bürgerbüro Weinhübel, Leschwitzer Str. 21
Friedensrichter: Rolf-Thomas Lehmann
Protokollführerin: Isolde Friede
Sprechtage 2006: jeweils am ersten Montag im Monat, je von 17.00 bis 18.00 Uhr
Telefon: 03581 - 8 30 77, nur während der Sprechzeit
Anfragen außerhalb der Sprechtage sind darüber hinaus möglich unter:
Stadtverwaltung Görlitz, Frau Prasse, Telefon: 03581 - 67-1580


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- Quelle: /StVGR
- Erstellt am 15.10.2006 - 20:30Uhr | Zuletzt geändert am 15.10.2006 - 20:30Uhr
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