Ein Knöllchen auf die lange Nase

Görlitz. So richtig abgewatscht werden Falschparker wohl nur auf der Kulturinsel Einsiedel (Foto) - in der Stadt Görlitz geht es wie anderenorts in Deutschland vergleichsweise harmlos zu, denn die Parksünder bekommen lediglich - sofern sie denn überhaupt erwischt werden - ein "Knöllchen" hinter den Scheibenwischer geklemmt. Holger Kloß, Sachgebietsleiter Bußgeldstelle der Stadtverwaltung Görlitz, sieht sich jedoch in einem in der Sächsischen Zeitung vom 30. April 2012 erschienen Artikel mit Vorwürfen konfrontiert, die städtischen Vollzugsbediensteten würden die Knöllchen für falsches Parken manchmal willkürlich verteilen. Nun hat er sich im Gespräch dazu geäußert.

Anzeige

Interview zum SZ-Artikel „Werden Knöllchen willkürlich verteilt?“ vom 30. April 2012

Herr Kloß, am 30. April wurden in der Sächsischen Zeitung Vorwürfe geäußert, die städtischen Vollzugsbediensteten würden willkürlich Knöllchen verteilen.

Es wurde beispielsweise behauptet, in der Schützenstraße würden die Politessen stets ein „kleines silbernes Auto mit Görlitzer Kennzeichen“ verschonen. Die Redaktion übermittelte uns lediglich ein Kennzeichen, verzichtete aber darauf, den Sachverhalt näher einzugrenzen.

Allgemein in den Raum gestellte Anschuldigungen, die Parkverstöße eines bestimmten Fahrzeugs würden nie geahndet, lassen sich nur schwer mit Daten und Zahlen widerlegen. Der einzige Weg führt nur darüber, alle in der genannten Straße erfassten Fälle und die dort angefertigten Situationsfotos manuell durchzusehen, was aber sehr, sehr zeitaufwändig ist.


Konnten Sie den Sachverhalt dennoch klären?

Ja, ich habe alle Fotos, die die Verfahren der letzten zwölf Monate in der Schützenstraße betreffen, durchgesehen. Letztlich war das fragliche Fahrzeug auf einigen Fotos zu erkennen.

Die Schützenstraße weist etwa in Höhe des Grundstücks Nr. 8 eine Besonderheit in Form einer abweichenden baulichen Gestaltung auf. Dort ist der Bordstein abgesenkt und die Gehwegplatten sind durch eine fahrbahntypische Pflasterung ersetzt. Deswegen ist der fahrbahnseitige Teil der Pflasterfläche als Seitenstreifen anzusehen. Somit existiert östlich der Zufahrt zum Grundstück Nr. 8 eine, nach § 12 Abs. 4 Satz 1 StVO zulässige Möglichkeit, neben der Fahrbahn zu parken. Natürlich wird das Parken dort nicht geahndet.

Die Straßenverkehrsbehörde wird prüfen, ob eine Beschilderung die Erkennbarkeit der Situation verbessern kann. Bisher wurde darauf verzichtet, da keine Klagen bekannt sind, dass Fahrzeugführer damit überfordert gewesen wären.


Auch auf der Brüderstraße sollen die Mitarbeiter des Vollzugsdienstes das Falschparken eines bestimmten Fahrzeugs toleriert haben.

Dem Vorwurf ist recht einfach zu begegnen, denn wenn bei Kontrollen Ordnungswidrigkeiten festgestellt wurden, haben wir dazu natürlich auch Daten. In dem Artikel wurden zwar keine Namen genannt, jedoch ist die vermeintlich begünstigte Familie so beschrieben, dass sicher viele Görlitzer wissen, wer gemeint ist. Ich werde daher in der Öffentlichkeit keine Angaben machen, die u. U. Persönlichkeitsrechte verletzen könnten. Die Bekanntgabe wer, wann, wie oft auf der Brüderstraße als Falschparker festgestellt wurde, würde genau dies bedeuten.

Eventuell hat der Autor des Beitrags auch übersehen, dass Bewohner der Brüderstraße über Einfahrtgenehmigungen verfügen. Eine Ordnungswidrigkeit liegt nur vor, wenn geparkt wird. Ein Halten zum Zwecke des Be- oder Entladens ist zulässig. Für Ladearbeiten gibt es keine gesetzlich definierte maximale Zeitdauer. Dies macht einerseits die Kontrolle aufwendig und lässt für den Passanten u. U. auch einen falschen Eindruck entstehen. Auch muss klar sein, dass der Vollzugsdienst keinen 24-Stunden-Dienst unterhält. In den Nachtstunden liegt auch die Kontrolle des ruhenden Verkehrs in den Händen der Landespolizei.


Als weiteres Problem wurden unangemessene Kontrollen an der Nikolaischule bemängelt.

Im Herbst 2008 wandten sich Eltern an die Stadtverwaltung und forderten eine Verbesserung der Schulwegsituation im Bereich der Nikolaischule. Die Probleme wurden mit Eltern und der Schule herausgearbeitet. Dabei wurde auch der Bereich direkt vor der Schule als Hauptgefahrenstelle für die Grundschüler benannt. Verkehrsbeobachtungen bestätigten dies. Zum Schulbeginn und -ende drängten die Fahrzeuge von beiden Seiten in die Große Wallstraße, blockierten sich gegenseitig und wendeten unter Mitbenutzung der Gehwege. Und mittendrin bewegten sich die Kinder.
Eine überarbeitete Verkehrsführung mit Einbahnstraßenregelungen und Kurzzeitparkplätzen trägt seit dem Jahr 2009 zu einer Entspannung der verkehrlichen Situation in der Nikolaivorstadt bei und wird von der Elternschaft und den Bewohnern weitgehend akzeptiert.

Zwar fordern die Autoren im Kommentar die „Knöllchen-Vorwürfe“ auszuräumen, doch lassen sie den Vorwurf völlig vage. Was versteht denn jene fiktive ‚Doris Schulz‘ unter „nur mal fünf Minuten falsch parken“? Hatte sie nur vergessen auf dem Kurzzeitparkplatz die Parkscheibe auszulegen oder im absoluten Haltverbot oder auf dem Gehweg geparkt? Ich weiß es leider bis heute nicht. Keine vage Behauptung ist jedoch die Tatsache, dass in den letzten 12 Monaten auf der Großen Wallstraße zwischen Bogstraße und Kleiner Wallstraße, also in dem Bereich wo Schule und Kinderhaus liegen, während der üblichen Abholzeiten von 12.00 Uhr bis 16.30 Uhr gerade einmal vier ‚Knöllchen‘ verteilt wurden.

Kontrollen werden in dem Bereich auch künftig erfolgen. Auch durch Beamte des Polizeireviers, welche ihr besonderes Augenmerk auf die ordnungsgemäße Sicherung der Kinder und die Beachtung der Einbahnstraßenregeln richten.


Ein weiterer Kritikpunkt war das Vorgehen gegen zu Werbezwecken auf Gehwegen geparkte Fahrzeuge des Autohauses Büchner.

Die Straßenverkehrsbehörde trat im Frühjahr 2008 an das Autohaus Büchner heran, da dieses zu Werbezwecken einen nichtzugelassenen PKW auf dem Gehweg der Einmündung der Schlaurother Allee in die Görlitzer Straße abstellte. Die Reaktion des Autohauses bestand darin, noch einen zweiten nichtzugelassenen PKW auf dem gegenüberliegenden Gehweg abzustellen. Nach meiner Kenntnis entfernte das Autohaus nach einer weiteren Kontaktaufnahme der Straßenverkehrsbehörde die Fahrzeuge.

Im Mai 2010 stellte die Straßenverkehrsbehörde wiederum auf den Gehwegen des Einmündungsbereichs abgestellte Fahrzeuge fest und beauftragte daraufhin den Vollzugsdienst der Sache nachzugehen. Das Autohaus parkte das Fahrzeug dann auf einer privaten Fläche. Doch nach einigen Tagen stellte es wieder einen nichtzugelassenen PKW auf den Gehweg des Einmündungsbereichs. Nachdem meine Mitarbeiter wiederum im Autohaus vorsprachen, wurde das Fahrzeug entfernt.

Diese Kritik wundert mich wirklich. Ich überlege mir, wie die Presse berichten würde, wenn im Falle eines Unfalls an dieser Einmündung ein Beteiligter Sichtbehinderungen ins Feld führen würde und die Behörde, der das bekannt war, hätte jahrelang nicht gehandelt.



Kommentar:

Das im Frühling 2012 oft ungewöhnlich warme Wetter sollte nicht dazu verleiten, vorzeitig ins Sommerloch zu stolpern.

Eine Verwaltung hat´s schwer genug - wo immer möglich - zwischen zwischen "law & order" und bürgerfreundlicher Auslegung zu navigieren. Ich habe die Görlitzer Politessen, um die es hier ja wohl geht, immer als freundlich-konsequente Damen mit Augenmaß erlebt. Mancher Servicemitarbeiter in der Wirtschaft könnte da was in Bezug auf den Umgang mit gestressten Kunden oder unangenehmen Zeitgenossen lernen.

Wenn im Einzelfall der Eindruck entsteht, etwas würde bei der "Knöllchenvergabe" etwas nicht mit rechten Dingen gehandhabt, dann muss der Einzelfall untersucht oder zur Anzeige gebracht werden. Pauschalschelte hingegen ist sicherlich ungerechtfertigt und - vor allem - bietet keinerlei Ansatz für Verbesserungen,

meint Ihr alter Knöllchensammler Fritz R. Stänker

Kommentare Lesermeinungen (2)
Lesermeinungen geben nicht unbedingt die Auffassung der Redaktion, sondern die persönliche Auffassung der Verfasser wieder. Die Redaktion behält sich das Recht zu sinnwahrender Kürzung vor.

Parkverbote einfach einhalten

Von Hermann Schwiebert am 13.05.2012 - 16:07Uhr
Es führt doch zu nichts, der Straßenverkehrsbehörde unter die Nase zu reiben, wer wann wo ebenfalls falsch geparkt hat. Wenn ich falsch parke, bekomme ich ein Ticket, so einfach ist das. Halte ich mich an die Vorschriften, dann spare ich eben Geld.

Kein festgenommener Einbrecher käme auf die Idee, einzuwenden, es gebe auch Einbrecher, die nicht festgenommen wurden.

Manche Mitbürger übertreiben eben. So auch das besagte Autohaus, aber auch Autofahrer, die mit ihrem Auto mal eben eine Torausfahrt blockieren, die in unübersichtlichen Kurven parken oder die die Straße so zupaerken, dass für Rettungsfahrzeuge kein Durchkommen mehr ist.

Ich grüße die Görlitzer Richtigparker,

Hermann Schwiebert

Rechtssicherheit beim Knöllchen?

Von Dr. Roth am 12.05.2012 - 11:10Uhr
Als ich in Görlitz wegen Falschparkens vor geraumer Zeit ein Knöllchen bekam, erhob ich Einspruch über einen ADAC-Verkehrsanwalt, weil ich mir ziemlich sicher war.

Die Gebühr wurde nicht mehr erhoben, aber schriftlich an mich der "Verdacht" geäußert, dass wahrscheinlich doch eine Ordnungswidrigkeit vorgelegen habe!

Das finde ich ja juristisch sehr bedenklich und es spricht nicht gerade für die Rechtssicherheit der Görlitzer Aufsichtsbehörde. Oder ist sie nur einfach ein schlechter Verlierer?

Mit herzlichen Grüßen,

ein Knöllchen-Widerstandskämpfer...

Schreiben Sie Ihre Meinung!

Name:
Email:
Betreff:
Kommentar:
 
Informieren Sie mich über andere Lesermeinungen per E-Mail
 
 
 
Weitere Artikel aus dem Ressort Weitere Artikel
  • Quelle: tred | Fotos: Kulturinsel, BeierMedia.de
  • Erstellt am 11.05.2012 - 16:03Uhr | Zuletzt geändert am 16.05.2012 - 11:21Uhr
  • drucken Seite drucken
Anzeige